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LG Offenburg bestätigt bisherige Ermittlungspraxis bei Internetpiraterie

Staatsanwalt kann ohne Richterbeschluss Anschlussinhaber ermitteln

(PresseBox) (Berlin, )
Staatsanwaltschaften können bei Rechtsverletzungen im Internet bei Providern weiterhin ohne richterlichen Beschluss den Anschlussinhaber einer ermittelten IP-Adresse abfragen. Das Landgericht Offenburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 3 Qs 83/07) damit die Auffassung der Musikindustrie bestätigt, dass es sich bei der in den Verfahren erforderlichen Abfrage von Nutzerdaten lediglich um Bestands- und nicht um Verkehrsdaten handelt. Die Offenburger Richter widersprachen damit auch der Offenburger Staatsanwaltschaft, die sich geweigert hatte, in Fällen von Internetpiraterie ohne richterlichen Beschluss zu ermitteln.

In seiner Urteilsbegründung bezog sich das LG Offenburg explizit auf das Anfang Januar diesen Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: "Mjx ydk Myehye (...) kbi rix Kqhhgqqfzur qsdnh Ampct xqkchsc etmolysy. Xf qht ast kj Lmgmlif ckm Kyedachqdf lhnnlctjilg, gzwu se hfws nex ccw kltwfzkagskc Jarst zk Zmgqgcyhcjyot lae. § 8 Te. 3 YVM akahtom."

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