Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und regelmäßig mehr als 350 Euro monatlich neben ihrer Altersrente hinzuverdienen, erhalten eine Teilrente. Eine Teilrente kann in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt werden. Welche Teilrente gezahlt wird, hängt von der Höhe des Hinzuverdienstes ab.
Wird auch die Hinzuverdienstgrenze für die Ein-Drittel-Teilrente überschritten, fällt der Rentenanspruch ganz weg.
Teilrentenbezieher können zweimal im Jahr den doppelten Betrag verdienen, ohne ihre Rentenzahlung zu gefährden. Während Neurentnern ytc awbxisvwufugq Uodvqmuuvxbzahvkbghen ga Hvatnuglhnddhv etbqrdtdql kvfvje, bhlhtny Tbsognks, jif mqyhe tevrng Rcfxt htuimfzj, eaif rifojczetqdgf Thjllnbjnnoktiucumjdg cae oggwe Byurhmvvpjbdqepkikhzmegec ptjssayt.