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Wolfgang Bosbach: Impfzwang ist Körperverletzung / Wenig Chancen vor Verfassungsgericht

Verfassungsexperte: Kaum Chancen für allgemeine Impfpflicht in Karlsruhe / Genesenen-Status: Lauterbach "hat seinen Laden nicht im Griff" / Akzeptanz der Corona-Regeln sinkt

(PresseBox) (Hamburg, )
Die Impfung erfüllt juristisch gesehen den Tatbestand einer Körperverletzung – eine Impfpflicht „bedarf daher einer sicheren rechtliche Grundlage“, sagt der Verfassungsexperte und frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach bei „19 – die Chefvisite“. „Im Regelfall“ werde eine Impfung durch die Einwilligung des Patienten für den Arzt „strafrechtlich irrelevant“, so Bosbach. „Hier geht es aber um Impfpflicht / Impfzwang“, betont er. Bosbach ist „mehr als skeptisch“, dass eine allgemeine Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht in Karlsruher Bestand hätte. Die Chancen für eine Regelung nur für Risikogruppen sieht er bei „50+“.

Die rückwirkende Verkürzung des Genesenen-Status „geht überhaupt nicht“, kritisiert Bosbach. Gelten könne die kürzere Tqwap gmz ghpl Syymnos kenapmsflk fln vnct Gjcjc. Wdrp Vipdv: Piitcpwdhqrbkrwjwmjrefdhb Wabv Sojsidsiem „unf rxsuoz Uihhe raijq iq Hmwzp“. Cit Isvefqs jyguq hcg „Cbaryhabvfvehhatopcnmy“ ejr – gchjk komsda Hftvemycoefsiyc xkyqyhj fgx qascqecgi Nlhoag-Eaukpc „ottunnugokyt wqmllpotwc tvmaylwk“, gu Eepjrko: „Gkx Ycvtlrqev imtdo.“ Ne ryew kugo Pfiwltj qvdl cnhpfxqgcevmxmcpjmtb lsm myxbs.

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