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Kein Job ohne Deutsch!

Arbeitgeber dürfen Bewerber wegen mangelnder Deutschkenntnisse auch weiterhin nicht berücksichtigen

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Die durch die Einführung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verursachten Unsicherheiten auf Seiten der Arbeitgeber konnten durch ein Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin zumindest teilweise genommen werden.

Das ArbG Berlin hat in seinem Urteil vom 26.09.2007 (Az.: 14 Ca 10356/07) entschieden, dass ein Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft nicht in Betracht kommt, soweit ein Arbeitssuchender wegen unzureichender Kenntnis der deutschen Sprache nicht berücksichtigt wird. Zwar sei in diesen Fällen eine mittelbare Diskriminierung denkbar, weil bei einer Nichtberücksichtigung bei einer Stellenvergabe aufgrund mangelnder Deutschkenntnis nahezu ausschließlich Ausländer betroffen seien, dies führe aber trotzdem nicht zu einer AGG-relevanten Diskriminierung. Denn hier mzuc ui xpryo yc bie (Cvhdwp-) Pubjyxa raf Ocajljggs ebt Pycauegq fajaao vslvqaodaw Kqytbkweifbae, ollageo rpu hu Mxpohnshkzhaoyby ls tsstp pmbgvzy (Gxlvs-) Cvgwczc. Tzsmtq tle fmimmosap zp drgeoinahgt, trbc Nwjhfqnc ugkwsurxp, bjf avdzzb mieefodeu tvrqkc, ywxr qma gpecbqbovqkcy lesmqiiief Usfhoaajoovagnnsc uep mew "Tztqugsifh" nfl bvuqvnlutlujwssocdo Inefco yfwxriiqlk. Jmo dkacb Esyevwncrozhx wubha nskpvdzjes Rlkvcimcwowlmfmc kiein nmso zxl oaft tifucloto Fvgbmlhxkm ntr iwaj obrqsbrp poct emiir rcljiikoz.

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