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CO2-Abgabe: Mittelfristig muss der Bedarf entscheiden

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesrat hat heute dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zugestimmt. Dies bedeutet, dass die CO2-Abgabe ab Januar nach einem am Ausstoß orientierten Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt wird. Aus Sicht des Energieberatendenverbands GIH sollte aber möglichst schnell zu einem am Bedarf ausgerichteten Modell übergegangen werden.

„Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Kostenaufteilung, der zudem dazu geeignet ist, Vermieter zu energetischen Gebäudesanierungen zu motivieren“, lobt der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig. Allerdings dürfe die Orientierung des Stufenmodells an der jährlichen Heizkostenabrechnung keine Dauerlösung sein. „Zweck des Gesetzes ist eine Kostenaufteilung anhand von Verantwortungs- und Einflussbereichen. Das geht über die Heizkostenabrechnung aber tpk alej wmqcxim, dj xgfyh sy Altprlkwlrjv owc Fmbmbzlch ija Jqplcm fqwkmby“, agqfgcgax Zykoqo.

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