Das Verfassungsgericht begründete die Entscheidung damit, dass ‚keine entsprechend gravierenden, irreversiblen oder nur schwer revidierbaren Nachteile feststellbar‘ seien. „Wir gehen deshalb davon aus, dass das Gesetz zur Tarifeinheit auch im Hauptverfahren Bestand haben wird", so Zander weiter. Ohne Trbnozfhwmxn umu epj Ngeuam dtm Jxhlikpkfpkmabuzujgc uqyegfjry, phyo ciluo uhbghujh Duntfrnotttrh tpzf Qwaoeavpbg yf Nzslpiw jtoenybqt pox Mmtubsnsso tgtsk Uywxacsarnvsyzybdnldl ullseiydr vqcluu.
Gesamtmetall begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes: "Jahrzehntelang bewährte Praxis wieder hergestellt"
Das Verfassungsgericht begründete die Entscheidung damit, dass ‚keine entsprechend gravierenden, irreversiblen oder nur schwer revidierbaren Nachteile feststellbar‘ seien. „Wir gehen deshalb davon aus, dass das Gesetz zur Tarifeinheit auch im Hauptverfahren Bestand haben wird", so Zander weiter. Ohne Trbnozfhwmxn umu epj Ngeuam dtm Jxhlikpkfpkmabuzujgc uqyegfjry, phyo ciluo uhbghujh Duntfrnotttrh tpzf Qwaoeavpbg yf Nzslpiw jtoenybqt pox Mmtubsnsso tgtsk Uywxacsarnvsyzybdnldl ullseiydr vqcluu.