Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die nicht mehr als 100 Beschäftigte haben. Des Weiteren muss der Innovationsassistent in einem Betrieb in Baden-Württemberg beschäftigen werden. Außerdem dürfen Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten nur zu weniger als 25% an dem beantragenden Unternehmen gbbcyrzxc gxhz.
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