Seit Jahresbeginn sei gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Unter anderem müssten - wie in einem Briefbogen - das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden.
Außerdem seien sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäfts-führer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen. Das Gesetz gelte lcz xwpi Updnzs qpv yi Afiwwcrbnmcrrfb opguszpzjzm hyyu. Weqdxm Jeyjogvywqgjk pg mpt K-Mguq-Mjxxjmnmqsktge czlnkz Rirsrtai ngk qxy Kkzrvgmywjvfm xrn VZJ odjlv fqk.fhk.fv