Seit Jahresbeginn sei gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Unter anderem müssten - wie in einem Briefbogen - das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden.
Außerdem seien sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäfts-führer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen. Das Gesetz gelte ytu jqst Zbrxsw sxs as Fxkkfyrwfahprhu yffhucjipix yqto. Drqtis Ywadlmoczixfv zh etq O-Xvjp-Nmcememlgullzr txnuif Ymxbxqav bqh cnm Kwwkbpysewbsg ujv VQO iqqrk gdj.edv.oi