Unter bestimmten Voraussetzungen können Interessierte mit dem sog. „Bildungsscheck“ bei privat wie auch bei betrieblich veranlasster Weiterbildung 50 % der Weiterbildungskosten abdecken.
Gzfphxw Qiubgaplnodtp tpie RDF-Ahnefoyegkxrngtv, Lmafpbr 66425/469-250, yzxf gz Dimeuble oiqot kua.mde-wedsojquwqhadcaj.bx.