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Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Jahresabschlüsse - Frist für Offenlegungspflicht beachten

(PresseBox) (Suhl-Mäbendorf, )
Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) weist darauf hin, dass Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personenhandelsgesellschaften (GmbH & Co. KG) in Deutschland ihre Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de veröffentlichen müssen. Für Kleinstunternehmen reicht die bloße Hinterlegung der Bilanz.

Die Offenlegung dient insbesondere dem Gläubigerschutz, aber auch dem Funktionsschutz des Marktes. Sofern Unternehmen dieser Publizitätspflicht nicht nachkommen, ist dies mit finanziellen Sanktionen verbunden. Insbesondere kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld festsetzen. Auch wenn im handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahren durch die Bundesregierung mittlerweile Entlastungen von Unternehmen vorgenommen wurden, verbleibt es dennoch bei einem Mindestordnungsgeld von 500 Euro für Kleinstkapitalgesellschaften und 1.000 Euro für kjcdqi Oanureppccldnergkhumx. Ymb Gsgsismnykbe jut wxe Fqivskqaxypd tpylqrh rfpmnsgrec 51.460 Plpo.

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Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
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