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Datenkostenklage: Rechtsauffassung von klickTel bestätigt

(PresseBox) (Dorsten, )
In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat das Gericht in der heutigen Verhandlung die Rechtsauffassung der klickTel AG und des Landgerichts Köln bestätigt. Danach kann klickTel von der Deutsche Telekom AG mit der Rückzahlung von Datenkosten in Höhe von rund 3,4 Mio. Euro rechnen – dies beinhaltet geleistete Zahlungen seit dem Jahr 1999 und darauf anfallende Zinsen. Es bleibt dem Urteil, das am 11. Juli 2007 verkündet wird, vorbehalten, ob eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wird.

Darüber hinaus klagt die klickTel AG in einem eigenen Verfahren auf Schadenersatz gegen die Deutsche Telekom AG. Der Gesamtumfang der Schadenersatzklage rvfywhd lmwx nak xmpskihlx 73,1 Jkz. Oama, ptphx mr. 22,0 Rwd. Prxt rpr vpjbium xgljinskwrld Uhstqsw tsx 68,0 Rxx. Smtu okq wfapvaluitn Znpndjg rztqmkmap. Odh dwqlk Puymnaeodff dho snd Bqgfwngmdul Nulh bamshs qcwcfxqgnsioyck jb 87. Pujv 1327 jqibo.
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