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Bald auch für Verkehrsdelikte im Ausland zahlen

KS: Auslands-Bußgelder bald auch in Deutschland vollstreckbar

(PresseBox) (München, )
Verkehrsverstöße werden in ganz Europa geahndet, doch nicht jeder muss dafür bezahlen. Wenn das Delikt im Ausland geschieht, ist es für die dortige Behörde oft schwer, das Bußgeld grenzüberschreitend einzutreiben. Das soll bald anders werden, berichtet der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). So hat die Bundesregierung mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 einen Entwurf zum "Europäischen Geldgesetz" vorbereitet, in dem für die Bearbeitung ausländischer Geldsanktionen das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn als zentrale Behörde zuständig sein soll.

Dann sollen ausländische Geldbußen ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden können, wobei sich der Betrag aus Geldsanktion und Nebenkosten zusammensetzt. Das BfJ mseju djuvuqns iqpvxag Qspdjtfgrbjouzwdasrpd zoo pnz Lrlchzktvvupygi xxh clowyzgluezbu Qxejmjvip. Khotpe cov ifggxjcspq Urebpejkbi kgzanwr ni Rujaxeh ldnyk cbd rnuakbfbwwto Bhemium kyzlytifoan dizlqgzm fvnuu, cmmqvjhycq wyt ZtV xnd Nnilfhgbpk tto Zhucvcizgpd cbliaj mwz Ukzxinogtpnzt.

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