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NRW-Datenschutzbeauftragter schließt Verfahren gegen die Easycash GmbH mit einem Bußgeld von 60.000 Euro ab

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Mit einem Bußgeld von 60.000 Euro gegen die Easycash GmbH sanktioniert der NRW-Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper die unzulässige Weitergabe von Kontodaten und Daten über Ort, Zeitpunkt und Höhe von Zahlungsvorgängen. Die Daten wurden einem Schwesterunternehmen der Easycash GmbH übermit-telt, das Kunden- und Bonusprogramme anbietet. Sie wurden dort statistisch ausgewertet. Die Easycash GmbH ist in Deutschland ein führendes Dienstleis-tungsunternehmen, das Lastschriftverfahren im Rahmen der EC-Kartenzahlung für Einzelhändler abwickelt. Das Unternehmen verfügt daher über eine umfang-reiche Datenbasis über Zahlungsvorgänge von Kundinnen und Kunden, die mit EC-Karten zahlen. Im ermittelten Fall wurden rund 400.000 Zahlungsverkehrs-daten zu Kontoverbindungen weitergegeben.

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