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Aktuelles zur Strom- und Energiesteuerentlastung

Für diesjährigen Spitzensteuerausgleich müssen Unternehmen bis 31.12.2013 Nachweise erbringen

(PresseBox) (Köln, )
Wichtige Nachricht für Unternehmen: die Bundesregierung hat am 31. Juli 2013 die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) veröffentlicht. Die SpaEfV enthält konkrete Anforderungen an Unternehmen, die ab sofort die Entlastung von Strom- und Energiesteuern in Anspruch nehmen wollen.

In diesem Jahr können kleine und mittlere Unternehmen noch mit relativ geringem Aufwand substantielle Entlastungen erhalten. Die Höhe der Entlastungszahlung hängt dabei vom Stromverbrauch sowie anderen Faktoren ab.

Aber auch größere Unternehmen haben 2013 eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Für diese Unternehmen gilt 2013 unter anderem der Beginn der Einführung eines Energiemanagementsystems als Nachweis.

Auch Unternehmen, die die Anforderungen an die Qgjqmomkcgclvuqzs vjwfy BEW jctoq amhelyzl, bhtenl ueot 1617 pfx Ftwvfpenjlvztbtiodqohydc bua efs Pufoi- tdd Xoisfmeaylytsv nodlodefomw.

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