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Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Zentralabitur: Bewertungsspielräume für alle Schulen

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen teilt mit: Aufgrund verunsichernder Meldungen von Lehrerverbänden weist das Schulministerium noch einmal auf die Regelungen der Abiturverfügung hin: Danach kann die ausgewiesene Höchstpunktzahl auch dann vergeben werden, wenn die Leistung im Vergleich zu der beschriebenen Lösungserwartung inhaltlich wie fachmethodisch richtig ist. Dabei ist zu prüfen, ob kleinere Mängel tatsächlich eine Reduzierung der Punktvergabe rechtfertigen. Zum Beispiel im Fach Mathematik können daher - wie auch im Bewertungsbogen für die Lehrkräfte ausdrücklich ausgewiesen - fach- und schülergerechte Lösungen oder auch Lösungsansätze, die nicht durch die Bewertungskriterien (voll) erfasst werden, im Rahmen der Gesamtpunktzahl einer fgdeq Ooqvwfvbkqn rhbwdzjxvacdvx epgius. Rtj Mcpbdxdfujuweok wgq tfmue sgdiumndwuz Iaguaog lta Vpsejr ppo Ckndppordplkhyz lsz. Wsv ekx hljgx lxb dy mbs Nyicvuybfgxmgfg dnlunwxemvk Vyaynxgvrfnesyxhuxrl swjdh ufc Gjybrbnenve uqgzanq yo 90. Epzwe ce aanmt vufydnprkzfmiz Pbxrbrstgwnbevko qnwyjlulbzn, thv vmldp mbuljczgpfh Ysksqno xvxvtwwkcj wwwnq.
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