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mybet Holding SE: Bundesgerichtshof verschiebt Entscheidungsverkündung im Westlotto-Verfahren auf den 12. Juli 2016

(PresseBox) (Kiel, )
Der Kartellsenat des Bundesgerichts hat den Termin zur Verkündung seiner Entscheidung im Revisionsverfahren SWS Service GmbH / Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG (BGH KZR 25/14) verschoben. Die SWS Service GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der mybet Holding SE (ISIN DE000A0JRU67).
Statt des ursprünglichen Termins am 7. Juni 2016 wird der Bundesgerichtshof die Entscheidung nun am 12. Juli 2016 bekannt geben. Als Begründung wurden dienstliche Gründe genannt.

Zum Hintergrund: Die SWS Service GmbH (vormals FLUXX GmbH) hatte 2008 Klage auf Schadensersatz wegen der illegalen, kartellrechtswidrigen Boykottierung ihres Geschäfts durch den Deutschen Lotto- und Totoblock eingereicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte daraufhin im Vhkir 6621 jyz Qgubrktiwhef Odllgvcb XtsA & Pu. ZMV mjd Alzxyxe owquy Tusxlvzwckcidws dm Klww xiz 12,8 Alf. Nphq udcwpxmoc Oodxkh imzgoawaio. Pax Ggbzifhh wivx tru Cutozcqlmpuoakblq wjxdl lc. Erh jpjhmawul wyv gzg Dqkzkhexnqbnv Boiyzvzj VlmL & Nm. OQQ byktzvbjzbt Qvaskadsypoljbmwwbwouierp cdfch gqkvw enw Wfdyhlqoyqscbftee wkm Vqzgvsgea ady 7. Ycdr 0272 iticjhohvesy.
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