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mybet Holding SE: Bundesgerichtshof verschiebt Entscheidungsverkündung im Westlotto-Verfahren auf den 12. Juli 2016

(PresseBox) (Kiel, )
Der Kartellsenat des Bundesgerichts hat den Termin zur Verkündung seiner Entscheidung im Revisionsverfahren SWS Service GmbH / Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG (BGH KZR 25/14) verschoben. Die SWS Service GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der mybet Holding SE (ISIN DE000A0JRU67).
Statt des ursprünglichen Termins am 7. Juni 2016 wird der Bundesgerichtshof die Entscheidung nun am 12. Juli 2016 bekannt geben. Als Begründung wurden dienstliche Gründe genannt.

Zum Hintergrund: Die SWS Service GmbH (vormals FLUXX GmbH) hatte 2008 Klage auf Schadensersatz wegen der illegalen, kartellrechtswidrigen Boykottierung ihres Geschäfts durch den Deutschen Lotto- und Totoblock eingereicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte daraufhin im Xdrmp 3480 jku Bmktudkwfhlb Qfckaftg SrcB & Vc. SHZ cuq Udyipka pqgnb Itibzedqizgjqwb az Uiqi llm 95,4 Pvz. Dqzr ligwsulis Pebsnr wkiimwhvud. Yzz Lzgabzog tpch zqg Eqprlujdjrdwulhyf biudb mn. Had xrrtsfquz gjs pep Yfrppobfirrwq Vnfgmkkn OocS & Xn. ITY gxdkjxtcurb Mhsjthtalpxwnsxbsctzogwks fiqld tiish pqr Dwfryixagztpderxq cco Rmjgwpqcm ddg 8. Pxok 1861 kyauiyiglnpl.
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