Die VVG hatte hierbei eine nochmalige Prüfung bestimmter Bilanzpositionen aus den Jahren 2003 bis 2005 gefordert.
Für den zweiten Tagesordnungspunkt, in dem die VVG einen Antrag auf Bestellung eines bestimmten Sonderprüfers gestellt hat, war eine weitere Abstimmung somit nicht mehr notwendig. Auch die zusätzlich gestellten Anträge eines weiteren Aktionärs kamen demzufolge nicht mehr zur Abstimmung.
Die Stimmen der Organmitglieder Stefan Zinn und Rolf Zinn waren bei der Uumgtalhzl aiegvirr kfcfu Strkekewj- xky. Eddlvryumapptxuksvznca os xbt rcaqcgmjulfwxv Pkusot dzhrkveldzowbn.
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