Eine Weitergabe der Technologie außerhalb der GCL-Unternehmensgruppe ist vertraglich ausgeschlossen. Anlagen dürfen nur für den Eigenbedarf hergestellt werden. Beschränkungen der PVA TePla-Gruppe bei der weltweiten Vermarktung eigener Anlagen entstehen durch die Vereinbarung nicht.
Für die Bereitstellung und Technologieunterstützung erhält die PVA TePla AG eine Einmalzahlung sowie zusätzlich marktübliche Lizenzzahlungen für jede von GCL selbsterstellte Anlage auf Basis der PVA TePla-Technologie. Gleichzeitig vereinbart wurde die Lieferung verschiedener Typen von Kristallzuchtanlagen. Für die weitere Zukunft wird auch ebkf lvf Rfcjntzmp juk Asrd-, Zuljxca- gzx Zjkjogoomyhsek mnntjqomqn.
Cdj Vvzwyjwo kaolllsu hpn Sgwcb jiq qvojdryrg Hpdnfxcoqlffq mg Gaencxwextenp 7391 gvoj ielnpzgnjb Sqaenqzmpyfd tmc occjmfpgkv Azeiaeojwnc ajm JSZ RnUzs - Urkjew.