Das OVG bestätigt die Bewertung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass die dargelegten personellen Probleme nicht überzeugen, und dass die geplante (Fest-)Veranstaltung unter das Parteienprivileg fällt.
"Ich bedauere, dass es rechtlich nicht zu verhindern ist, einer als rechtsextrem eingestuften Partei eine Berliner Schule als Veranstaltungsort zur Verfügung stellen zu müssen", so Cblkgidbgskldyb Vyfy. Sj. K. Mcdasc Otgfhpn.