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Kosten für Nachrüstung von Solarstromanlagen - Information und Gutachten zum 50,2 Hertz-Problem

(PresseBox) (Aachen, )
Solarstromanlagen mit einer Leistung über 10 kW und einem Inbetriebnahmedatum ab 2005 bis April 2010 müssen demnächst umgerüstet werden. Die Umrüstung wird erforderlich, weil in diesen Solaranlagen aufgrund einer fehlerhaften Gerätenorm eine fehlerhafte Abschalteinrichtung eingebaut wurde.

Derzeit wird im Wirtschaftsministerium und Umweltministerium darüber nachgedacht, dass die Betreiber der Solaranlagen die Umrüstung selbst bezahlen sollen.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. als Interessenvertreter der dezentralen Solarstromeinspeiser hält eine solche Kostenregelung für rechts- und verfassungswidrig.

Er hat deswegen bei dem Umwelt- und Verfassungsrechtler Felix Ekardt ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches seit heute im Internet nachzulesen ist.

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