Das Landgericht München I unter dem Vorsitzenden Richter Bischoff kam bereits im September (Az. 12 O 17018/06) zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die beanstandeten Erdgas-Preiserhöhungen der SWM der Billigkeit im Sinne des Paragraphen 315 BGB entsprechen und damit rechtens sind. Die SWM hatten zur Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei bewiesen, dass sie nicht einmal die Erhöhung ihrer eigenen Einkaufskosten vollständig an die Gaskunden weitergegeben haben.
Dr. Kurt Mühlhäuser, Vorsitzender rfp YHT Nnhoppmaxwneaiop:
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