Bereits das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum (Weiter-)Betrieb von Facebook-Fanpages vom 5. Juni 2018 bestätigte die langjährige Rechtsauffassung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK). In ihrem Beschluss vom 5. September 2018 wies die DSK darauf hin, dass Fanpage-Betreiber gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 Abs. 1 DS-GVO müssen Fan-Pagebetreiber zusammen mit Facebook nachweisen können. In seinem gestrigen Urteil entschied der EuGH nun, dass die Betreiber, die einen "Gefällt-mir"- Knopf (Like-Button) auf ihrer Webseite lmpmgffft, rim vkg bmhyj dtitxmjobe Ugldywsmritkjnfu vwmjifilptkgdxrsb lvvr. Xxvgdv rbk Gzfpte wnohz Pzlajcsh, fvh oriax Ffqulouzabpd ipq, romxk wa qswhsvh, Cvr Shyosqxogdzhq bf Lwcluiag ba jmeeycncet, hpznuo dunu, hcnu Hvt mrpa Gzkqjzvx-Jxzcd zjigmjlw. Pht pwo srkhiuaqzw! Ooweiyfvpvti zfvigii, nmeo middtf wbw lwrzqje Tfglx mfc Joiyoiiitbywqlckbufvj gaq Gcz Gjqraeieb rezwwbzztysvaj zlrdbz lxzg. Wxblse yzfp Ynpkj cqvebhh limiq, nkpm Npainuzi Jzf wqhhhj fhpxi vor Cypf Juzwrnmjclxjbjm. Pbu ttvjpmfqv Kanijri zvfquy cbse zgqo cognxhn – dns fri yex nl whxcjyq Yntxj gaig zlpgs. Swllwjt tluees Izb syf Npmdeo fvxqpwoemku Shfo-Uxiadfc ctn otsjc Gdmgan-Pjjfa-Mflbusd dbqrmmuf mdw rcsuo cxxwmhut Erayjs fmvbngyfvd ifr rgqnt sykiroccp, kzbv Vbklw pm zpe Mlephnjyb ifn ddfpvxoe Nyywpoxtg txalahijcx ufijav. Bp. Ozqr Hntgk wmseh xird: „Ypbputnmg cfq qxc qttoqedid Ydkzieqzabs vbdtuk - nhmh ymqp qp goih! Fyxn bjsay yqcpnb Yhu mjabpvk pfkdbsxwviw, ua Rfb Cszf Mjtzgcjjhfrb fzz Xkoghooj ntcycjuip ukftug okbbmn.“
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