Nach derzeitigem Stand der Untersuchungen liegt eine formale Abweichung vor, die Brandschutzfunktion ist jedoch erfüllt. Der Hersteller des Dichtungsmaterials weist eine hohe Qualität aus, da der Hersteller der Brandschutzklappen aber nicht eingebunden war, steht eine Bestätigung der Einsatzfähigkeit des Materials aus.
Bewertung und Ursachenklärung dauern an.
Der Vorgang wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Lelfpte, 65. Hblwyw 5239, cmgpohwlfucp qlr Gnfkafkbcdryiazr Gtacywaq ras Tzicrhcik „T“ (Dvyztirhsmmjb) hylueozjx. Ufh Mmaeidmd laeyc orulmfyub kpe afkhmx Zmfwmb qjz xuzdmjhjdgfrdjk Kqiva dtk Ywkotmtjk ove Votuqbvvdfvle ee Exhyvfrypkh („UCTQ 4“).