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Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)

Tarifeinigung zwischen VDZ und den Journalistengewerkschaften

Verlängerung des Gehaltstarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure bis 31. August 2022 / Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro

(PresseBox) (Berlin, )
Als Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden haben sich der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und die Journalistengewerkschaften DJV und dju in ver.di darauf geeinigt, den seit Mitte 2018 geltenden Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften bis zum 31. August 2022 zu verlängern. In dieser Zeit erhalten die Redakteurinnen und Redakteure eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro brutto, die mit dem Märzgehalt auszuzahlen ist. Volontärinnen und Volontäre erhalten zum gleichen Zeitpunkt 500 Euro brutto als Einmalzahlung. Für im März 2022 Teilzeitbeschäftigte wird die Einmalzahlung anteilig ausgezahlt.

„Mit dieser Einigung haben die Tarifvertragsparteien bewiesen, dass sie auch im ungekündigten Tarifzustand zu konstruktiven Ergebnissen pe bdg Kqyu qyjf“, tyieqlsh WUF-Mimcghmoy Bgqh Udmute.

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