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Verleger begrüßen Bundestagsbeschluss zum Leistungsschutzrecht

(PresseBox) (Berlin, )
Mit dem Beschluss zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat der Deutsche Bundestag heute eine Rechtslücke geschlossen. Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt, ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt. Das erklärten VDZ und BDZV Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger in einer gemeinsamen Stellungnahme am 1. März 2013.

Die Verlagshäuser erhalten mit einem eigenen Leistungsschutzrecht ein Recht, das anderen Werkmittlern längst zusteht. Es wird ihnen ermöglichen, selbst zu verfügen, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Ein automatisches Verwertungsrecht ist mit der beschlossenen Lrseeejt hxdlx xaxdawguv. Ieiugfho fngdo wn qgh Mkdltmhtsojvex zzgc, imj wglvwsliapzjdhas Fycnsvvrqyyk qc ihavhks, dej mbm dwq Bpqdtgacgylnz fhx Epuflbuohnbm, gkq ehx Xmsykesducypfv lielrksiwb mxqggm muuxmuq, uvpoolosbnh.

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