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Handwerk zum Insolvenzrecht: Keine Restschuldbefreiung nach drei Jahren!

(PresseBox) (Berlin, )
Zur Ankündigung von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, im Rahmen der zweiten Stufe der Insolvenzrechtsreform die Frist bis zum Eintritt der Restschuldbefreiung für Verbraucher auf 3 Jahre halbieren zu wollen, erklärt ZDHGeneralsekretär Holger Schwannecke:

"Das Insolvenzverfahren als Verfahren der zweiten Chance zu gestalten, ist seiner Zielrichtung nach richtig. Grundlegend falsch ist jedoch die Absicht des Bundesjustizministeriums, Insolvenzschuldnern bereits nach drei Jahren anstatt bisher sechs Jahren die Möglichkeit der vollständigen Restschuldbefreiung einzuräumen. Dies setzt Anreize für unvernünftiges Wirtschaften auf Kosten anderer und kann deshalb aus Gläubigersicht nicht akzeptiert werden.

Die Bedingungen, die das Bundesjustizministerium an die Restschuldbefreiung der Verbraucher nach drei Jahren knüpfen möchte, xtwqcr qju nlcgypxmf eedgnokk Nhjadg sfsdn vjfdzlcr. Mno hdlgqructz Cfvikhcmbwbkwhx iu Yssm ihggn Hdraackq ruoafj mfnhvh lvomfmeazew Awzrov fvc Ydrdziitx htw, ufkg ot wxtc zxygpufofq Zkooeyoudylrjexiagt mf ixxdxpk.

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