domeba verstärkt Präsenz in der Schweiz
Seit dem 10. Februar ist die domeba Schweiz GmbH offizielle Auslandsgesellschaft der domeba GmbH. Die Gründung erfolgte…
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Seit dem 24. November 2021 gilt ein neues Infektionsschutzgesetz als bundesweit einheitliche Schutzvorkehrung gegen das…
In Zusammenarbeit mit der Stadt Chemnitz hat die domeba distribution GmbH eine Baumpflanzaktion ins Leben gerufen. Im Ra…
Im Vorfeld der A+A in Düsseldorf veranstaltet die domeba distribution GmbH eine Webinar-Reihe für Arbeitsschutz-Experten…
Arbeitsschutz beginnt bereits damit, alle Mitarbeiter über sicheres Verhalten im Arbeitsalltag aufzuklären. Den Grundbaustein dafür bilden Unterweisungen. In vielen Unternehmen herrscht jedoch Unsicherheit darüber, welche Inhalte eine Sicherheitsunterweisung umfasst. Dabei gibt es eine Vielzahl an Unterweisungsthemen, die im Betrieb behandelt werden sollten.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln. Sie ist damit ein wichtiger Grundbaustein für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen.
In vielen handwerklichen Berufen, im medizinischen Bereich oder in der industriellen Produktion ist eine angemessene Schutzkleidung nicht wegzudenken. Die Persönliche Schutzausrüstung – kurz: PSA – schützt Beschäftigte vor Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen. Damit eine umfassende Gefahrenprävention gewährleistet werden kann, macht die PSA-Verordnung konkrete Vorgaben für Arbeitgeber und Angestellte.
Im Personalmanagement legen Sie den Grundbaustein dafür, dass sich Ihre Mitarbeiter beständig weiterentwickeln und verbessern können. Unverzichtbar hierfür ist ein umfassendes Personalentwicklungskonzept. Es enthält wichtige Maßnahmen, um die Potentiale der Angestellten im Sinne der Unternehmensziele zu fördern. Die Weiterentwicklung von Kompetenzen gehört dabei zum Erfolgsrezept effizienter und nachhaltiger Unternehmen.
Die Gesundheit der Angestellten hat in jedem Fall Vorrang im Arbeitsalltag. Um arbeitsbedingte Erkrankungen und gesundheitliche Schädigungen auszuschließen, ist eine regelmäßige Arbeitsmedizinische Vorsorge unabdingbar. Hierzu macht die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – abgekürzt ArbMedVV – konkrete sowie einheitliche Vorgaben für Arbeitgeber und Ärzte.
Alltägliche, lange Arbeiten am Bildschirm belasten Augen und Körperhaltung. Die Vorsorgeuntersuchung G37 soll gesundheitliche Schäden nicht nur frühzeitig feststellen, sondern auch vorbeugen. Im Fokus steht daher die umfassende Untersuchung des Sehvermögens sowie die Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Neben dem Einsatz von Hilfsmitteln ist hierbei auch die Beratung zur Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz ein wichtiger Bestandteil.