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Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist eine Spitzenorganisation im Sinne des Tarifvertragsgesetzes.

Die Mitglieder sind die 16 kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Als Dachverband schließt die VKA Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für die rund 10.000 kommunalen Arbeitgeber mit ihren rund 2,5 Millionen Beschäftigten.

Neben der Regelung der Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten vertritt die VKA diese auf tarif-, arbeits- und sozialrechtlichem Gebiet gegenüber den Gewerkschaften, staatlichen Stellen und anderen Organisationen.


Schwerpunkte der VKA:
  • Festlegen der Grundsätze der Tarifpolitik.
  • Abschluss von Tarifverträgen und Vereinbarung verbindlicher Richtlinien.
  • Grundsatzbestimmungen für den Abschluss von Tarifverträgen durch die Mitglieder.
  • Beratung in rechtlichen Fragen.
  • Regelung der Zusatzversorgung für die Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst.
  • Beteiligung am Europäischen Sozialen Dialog.
  • Einsatz für die Modernisierung des Tarifrechts zur Stärkung des Wettbewerbs um Fachkräfte.
Die VKA ist zuständig für die Sparten Verwaltung, Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Sparkassen, Flughäfen, Ver- und Entsorgungsbetriebe. Grundlage der
meisten Beschäftigungsverhältnisse bei den kommunalen Arbeitgebern ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Die VKA mit Geschäftsstelle in Berlin existiert seit 1949.
Seit 1. Januar 2022 ist Karin Welge, Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen, Präsidentin der VKA und Verhandlungsführerin in der Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst. Hauptgeschäftsführer ist Niklas Benrath und Geschäftsführer Dr. Wolfgang Spree.
10-19
1949
Öffentlicher Dienst, Verbände und Einrichtungen

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