Voraussetzung für Bisex-Tarife nach dem Unisex-Stichtag ist eine kleine Anwartschaftsversicherung. Dabei handelt es sich um eine Art "Absichtserklärung", zu einem späteren Zeitpunkt in einen Tarif dieser Gesellschaft zu wechseln. Kunden können sich damit die Versicherungsbedingungen für die Zukunft sichern. Beispielsweise bietet sich dies für gesetzlich Versicherte an, die erst ab 2013 die Einstiegsvoraussetzungen für die PKV erfüllen, um auch nach dem 21.12.2012 in günstige Alttarife einzusteigen. Die Anwartschaft muss aber vor diesem Stichtag abgeschlossen werden.
Die meisten Versicherungen, darunter die Allianz, die Axa, Barmenia, Münchner Verein und viele andere, bieten solche sogenannten "Bisex-Retter". Die Kosten für die Anwartschaft hängen vom Zieltarif ab. Beispielsweise kostet es bei der ARAG zwischen 5 und 10 Prozent des Tarifes, auf den die Anwartschaft abgeschlossen wurde. Die meisten Versicherungen sehen eine Aktivierung des Tarifes innerhalb eines bestimmten Zeitfensters vor, meist bis spätestens 01.01.2015, in Einzelfällen auch noch später. Sobald der Anwärter den Tarif aktiviert, greift der Versicherungsschutz ohne erneute Wartezeit und ohne erneute Gesundheitsprüfung. Vereinzelt bieten die PKV-Unternehmen außerdem große Anwartschaften, mit denen sich auch das Eintrittsalter für die Zukunft sichern lässt.
Eine weitere Möglichkeit, Bisex-Bedingungen nach 2012 zu nutzen, sind sogenannte Optionstarife. Diese funktionieren ähnlich wie eine Anwartschaft, sind aber nicht auf einen bestimmten Tarif bezogen. Der Versicherte erhält damit ein Optionsrecht auf mehrere oder alle verkaufsoffenen Tarife der Gesellschaft. Auch dieses Bisex-Optionsrecht wird von vielen Versicherungen zeitlich bis 2015 begrenzt. Wer den spätesten Zeitpunkt zur Ausübung seines Bisex-Optionsrechtes verpasst, kann dies später nachholen, dann allerdings nur mit der Option auf Unisex-Tarife. Unter http://www.1a.net/versicherung/unisex-tarif bietet das 1A Verbraucherportal weitere Informationen zum Thema Unisex.