Verstreicht die Frist, kann in der Regel erst im nächsten Jahr wieder gekündigt werden, sofern das Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) als Grundlage genommen wurde. Bei manchen Versicherern kann die Versicherung zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden (12 Monate ab Vertragsbeginn). Einzelheiten dazu sind dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Hat der Versicherer Beitragsanpassungen vorgenommen, besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht. Unter http://www.1a.net/vergleich/kuendigungsfrist können Versicherte ihre Wechseloptionen ausloten, erhalten hilfreiche Informationen sowie Unterstützung bei der Entscheidung für oder gegen einen Wechsel.
PKV-Wechsel bei kurzer Versicherungszeit
Versicherte, die sich bei ihrem Versicherer nicht mehr wohl fühlen, können sich durch einen Wechsel ein besseres Preis-Leistungsverhältnis oder bessere Serviceleistungen, wie z.B. eine schnellere Kostenerstattung, sichern. Albert Gottelt vom 1A Verbraucherportal sagt dazu: "Ein solcher Schritt sollte aber wohlüberlegt sein, denn bei einem PKV-Wechsel gehen die bisher angesparten Altersrückstellungen verloren und auch eine erneute Gesundheitsprüfung wird fällig. Wirklich sinnvoll ist dies daher meist nur bei Versicherten, die erst wenige Jahre bei ihrem Versicherer krankenversichert und gesund sind."
Wechseln und leistungsstarke Unisex-Tarife beanspruchen
Seit 21.12.2012 gibt es nur noch geschlechtsneutrale, sogenannte Unisex-Tarife, auf dem Markt. Wer die Umstellung verpasst hat, kann jetzt erstmals wieder in eines der neuen Tarifangebote wechseln. Gottelt: "Das Wirtschaftsmagazin 'WirtschaftsWoche' hat die neuen Produkte bereits getestet. Das Ergebnis: Zwar wurden teilweise Kostensteigerungen, aber auch allgemeine Leistungsverbesserungen festgestellt. Denn die Versicherer nutzten die Anpassungspflicht für Präzisierungen und für die Umsetzung der vom PKV-Verband empfohlenen Mindestkriterien."
Ein weiterer Aspekt, der für einen Wechsel spricht, ist die Tatsache, dass alte Bisex-Tarife aufgrund der Altersstruktur auf lange Sicht deutlich teurer werden könnten, da sie keine Neukunden mehr aufnehmen. Um diesen Trend zu umgehen, kann ein Übertritt in einen offenen Tarif mit stetigen Neukunden hilfreich sein.
Optionen für langjährig Versicherte
Wer schon länger als fünf Jahre versichert ist, sollte sich eher mit einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft auseinandersetzen. Dieser Schritt kann bis zur Hälfte der Beiträge einsparen, wie das 1A Verbraucherportal unter http://www.1a.net/... berichtet. Bestandskunden haben dabei weiterhin die Wahl zwischen den alten Bisex- und den neuen Unisex-Tarifen. Wer sich einmal für ein geschlechtsunabhängiges Produkt entschieden hat, muss dagegen in der Unisex-Tarifwelt verbleiben. Anders als bei einem Anbieterwechsel bleiben bei einem Wechsel in einen gleichartigen Tarif des aktuellen Versicherers aber die Kapitalrücklagen für das Alter erhalten. Auch Kündigungsfristen sind nicht zu beachten.