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Umfrage: Staat floppt mit Förderung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Nur eine Versicherung hat staatlich geförderte BU im Programm / Die meisten Anbieter planen derzeit keinen förderfähigen Tarif

(PresseBox) (Rostock, )
Seit dem 1. Januar 2014 wird die private Berufsunfähigkeitsversicherung über spezielle Tarife steuerlich gefördert. Das soll einen Anreiz dafür bieten, dass sich mehr Deutsche für die so wichtige Absicherung ihrer Arbeitskraft entscheiden. So viel zur Theorie. In der Praxis ist die staatliche Bezuschussung zur Berufsunfähigkeitsversicherung aber an enge Voraussetzungen gebunden.

Das 1A Verbraucherportal hat von April bis Mitte Mai 2014 20 große BU-Versicherungen zur Tarifeinführung befragt. Ergebnis: Bisher hat nur ein Anbieter einen förderfähigen Tarif aufgelegt. 14 Versicherungen planen solche Policen derzeit nicht. Weitere fünf Versicherungen haben keine Auskunft gegeben. Ein weiterer Anbieter ermöglicht eine Förderung über die Kopplung mit einem Riester-Produkt. Die Ergebnisse sind im Detail unter http://www.1a.net/versicherung/berufsunfaehigkeitsversicherung/steuer nachzulesen.

Fördermöglichkeit an strenge Bedingungen gebunden

Dass die Deutschen in puncto Berufsunfähigkeitsversicherung unterversichert sind - darin sind sich Politiker, Versicherer und auch Verbraucherschützer einig. Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) sollte diesem Umstand begegnen und mehr BU-Verträge auf den Weg bringen. Doch sowohl für Versicherer als auch für Versicherte scheint die neu geschaffene Fördermöglichkeit gänzlich unattraktiv. Hintergrund: Die Förderung ist an strenge Bedingungen gebunden. Größter Knackpunkt: Es sind nur Policen förderfähig, bei denen eine lebenslange BU-Rente vereinbart wurde. Herkömmliche Versicherungen sehen die Rentenzahlung aber üblicherweise nur bis zum Renteneintrittsalter vor. Altverträge sind deshalb nicht förderfähig. Das Problem für geförderte Neuverträge: Lebenslange Leistungen sind mit hohen Kosten für die Versicherungen verbunden und deshalb deutlich teurer.

Außerdem erfolgt die Förderung nicht über einen direkten Zuschuss, sondern nur über die Steuererklärung. Der Gesetzgeber hat damit am eigentlichen Bedarf vorbeigeplant, denn: Es profitieren nur Versicherte von der Förderung, die überhaupt eine Steuererklärung machen. Damit ist die Fördermöglichkeit vorrangig für Besserverdiener mit einem hohen Steuersatz interessant.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge trennen

Bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes kritisierte der Bund der Versicherten die Fehlanreize, die mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz auf den Weg gebracht würden. Insbesondere sollten Berufsunfähigkeitsabsicherung und Altersvorsorge möglichst getrennt werden. Diese Meinung scheinen auch viele Versicherer zu teilen und scheuen bislang offenbar den Aufwand für solche Produkte.

1A Verbraucherportal

Das 1A Verbraucherportal berichtet über die Themen Versicherung, Vorsorge und Finanzen. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden.

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