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AAV Allgemeiner Arbeitsschutz-Vertrieb GmbH Wohlenbergstraße 6 30179 Hannover, Deutschland http://www.aav-arbeitsschutz.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Hans-Jürgen Beyer 0511-6799970

AAV-Arbeitsschutz informiert: Was muss man beachten beim Tragen von Masken in Corona-Zeiten?

Welche Masken können schützen

(PresseBox) (Hannover, )
Verschiedene Masken werden als Schutz gegen Corona angeboten. Unterschiedliche Masken unterliegen unterschiedlichen Anforderungen und gewährleisten unterschiedlichen Schutz.

1. DIY-Masken

Dies sind Mund und Nase bedeckende Masken, welche nach den Vorstellungen des Herstellers oder in individueller Eigenregie gefertigt werden. Dabei findet keine Norm  Anwendung. Es geht dabei um eine Entwicklung, welche aus der Not des Mangels an professionellen und industriell gefertigten Masken heraus entstanden ist. Man kann beobachten, dass solche Masken angeboten und auch verkauft werden. Die Unterschiede der angebotenen Masken könnten jedoch kaum größer sein. Auch unseriöse Angebote von Masken mit völlig aus der Luft gegriffener Schutzwirkung und Norm tauchen hier auf, wobei die Schutzwirkung niemals erreicht werden kann, auch wenn sie sich vermeintlich an Normen anlehnt. Der Einsatz einer solchen Maske hat den Sinn, die Umgebung vor einer Infektion durch den Träger zu schützen („Spuckschutz“). Sie schützt den Träger jedoch nicht vor Infektionen aus der Umgebung. Trotzdem können solche Masken zu einer verminderten Verbreitung des Virus beitragen.

2.MNS Medizinischer Mund-Nase-Schutz

Anders sieht das aus bei medizinischem Mund-Nasen-Schutz, z. B. OP-Masken. Es handelt sich hierbei um ein Medizinprodukt, welches nach der Norm EN 14683:2019-6. Auch diese Masken sind in erster Linie dafür geeignet, das Gegenüber des Trägers vor einer Infektion durch den Träger selbst zu schützen. Sehr begrenzt mag der Träger einen Schutz vor einer Infektion erfahren. Das Problem ist es, dass MNS-Masken in der Regel nicht eng anliegen und dadurch nicht gewährleistet ist, dass infektiöses Material von den Seiten her an Mund und Nase gelangen kann.

3. FFP-Masken

FFP-Masken („filtering face piece“) werden auch von einem „notified body“ zertifiziert. Die Zertifizierung gilt europaweit, Grundlage ist die Norm  EN 149. Für uns sind hier nur Masken der Typen FFP2 und FFP3 von Bedeutung. Sie bieten Schutz gegen biologische und industrielle Schadstoffe. Das geformte, Mund und Nase umschließende Vlies schützt dabei den Träger vor Gefahren aus seiner Umgebung. Im Hinblick auf Corona sind sie vor allem für medizinisches Personal und Pflegepersonal Pflicht. Auch die Umgebung wird vor Infektionen durch den Träger geschützt. Die Atemluft wird durch das Vlies filtriert, die Ausatemluft wird (ggf. auch durch ein Ventil) wieder in die Umgebung entlassen. Die Norm lässt sowohl bei FFP2- (11%) als auch bei FFP3-Masken (5%) eine begrenzte Leckage zu. Obwohl die Norm Masken unterschiedlichen Designs zulässt, (sofern sie mindestens die Anforderungen der EN 149 erfüllen), empfehlen wir Masken mit einer sog. umlaufenden Dichtlippe aus anpassungsfähigem Material. Hierdurch ist viel eher gewährleistet, dass die Maske  eng am Gesicht anliegt und damit auch wirklich die beabsichtigte Schutzwirkung erreicht. Die FFP-Masken tragen eine weitere wichtige Kennzeichnung. Die meisten Masken sind NR („not reusable“) gekennzeichnet und dürfen nach Gebrauch nicht wiederverwendet werden. R-gekennzeichnete Masken („reusable“) dürfen wiederverwendet werden. Die Wiederverwendung hängt vom Einsatzzweck ab.

4. Halbmasken mit Partikelfilter

Solche Masken werden eher selten für medizinische Anwendungen eingesetzt. Grund ist der wesentlich höhere Preis im Vergleich zu FFP-Masken. Die Wiederverwendbarkeit bedingt ein Hygienemanagement und Desinfektion des Maskenkörpers. Die verwendeten Partikelfilter können ausgewechselt werden.

Was ist also wichtig?

Man sieht vielfach, auch im Fernsehen, selbst bei Fachpersonal eine unprofessionelle Verwendung von Schutzmasken. Masken dürfen bei begründeten Infektionsverdacht niemals wiederverwendet werden.

Wiederverwendbare Masken müssen dem Träger eindeutig zugeordnet und entsprechend aufbewahrt werden. Die Maske darf niemals von innen berührt werden (Infektionsgefahr). Bei der Wiederverwendung Einmal-Schutzhandschuhe tragen. Maske aufsetzen, ohne das Gesicht zu berühren, Handschuhe entsorgen. Beim Aufsetzen der Maske ist zu beachten, dass die Maske so eng wie möglich am Gesicht anliegt und fehlerlos Mund und Nase umschließt. Eine umlaufende Dichtlippe kann für den richtigen Sitz hilfreich sein.

Das Absetzen der Maske ist eines der größten Probleme. Die Gefahr, dass von der Außenseite der Maske infektiöses Material durch diese Manipulation dem Träger ins Gesicht gerät ist sehr groß. Hierdurch kann gerade das erfolgen, was vermieden werden sollte, nämlich dass eine Infektion des Trägers unabsichtlich geschieht. Die Maske muss über den Kopf nach hinten, ggf. sogar durch eine zweite Person, erfolgen. Hierbei darf das Gesicht niemals berührt werden. Besonderes Augenmerk ist auf die Augen zu richten, vor allem, wenn keine Schutzbrille getragen wird. Viele unbeabsichtigte Infektionen erfolgen über die Augen! Eventuell muss mit neuen Einmalhandschuhen gearbeitet werden. Da das Coronavirus ein Größe von nur 125 Nanometer (ein Nanometer ist der millionste Teil eines Millimeters) hat kann es auch ggf. als isoliertes Virus problemlos die viel größeren Poren aller Schutzmasken durchdringen! Daher schützen die Masken vor Tröpfcheninfektion, jedoch nicht vor dem Virus als solches.

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AAV Arbeitsschutz

AAV Allgemeiner Arbeitsschutz-Vertrieb GmbH

Die AAV Allgemeiner Arbeitsschutz-Vertrieb GmbH ist eine bundesweit tätige Handelsgesellschaft, gegründet 1987, mit Sitz in Hannover. Das Firmenziel ist die Belieferung von Handel, Handwerk und Industrie mit Arbeitsschutzartikeln, auf Grund der Vielfalt und eigenen Markenprodukten auch als Systemanbieter. Durch die stetige Verbesserung von Einkauf und Service entwickelt sich die AAV GmbH ständig weiter, um die Zufriedenheit der Kunden weiter zu erhöhen.

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