Trennung und Scheidung sind heute kein Tabu mehr. Dennoch sprechen die betroffenen Menschen nicht gerne darüber. "Dabei können viele Fehler vermieden werden, wenn bereits am Anfang die Betroffenen über den Ablauf einer Trennung und Scheidung gut informiert wären", meint Rechtsanwältin Katrin Grashoff (www.scheidung.com), Anwältin für Familienrecht aus Berlin.
"Wenn beide Ehepartner die Scheidung möchten, so sollte überlegt werden, ob nicht die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ausreichend ist. So kann bereits die Hälfte der Rechtsanwaltsgebühren eingespart werden", sagt Christopher Pruefer, Geschäftsführer der Added Life Value Ltd, die den Service Scheidung.de und Ehe.de in Deutschland anbietet. "Es sollten in diesem Fall alle so genannten Scheidungsfolgesachen, also Unterhalt, Zugewinnausgleich und Hausratsteilung, bereits im Vorfeld geregelt sein. Das kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschehen."
Wann den Scheidungsantrag stellen? Die Scheidung kann der Rechtsanwalt bei den meisten Gerichten dann einreichen, wenn die Ehegatten mindestens 10 Monate bereits getrennt sind. Das Gericht sendet dann den Ehegatten die Formulare für den Versorgungsausgleich (Berechnung der Rentenanwartschaften) zu. Liegen diese Auskünfte der Rentenversicherungsträger vor, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? Die Dauer der Scheidung (von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren) ist abhängig von der Regelung des Versorgungsausgleichs und davon, ob einer der Ehegatten nicht geschieden werden möchte oder es Streit über die Folgesachen gibt. Falls es sich um eine nicht streitige Scheidung handelt, kann das Verfahren in nur ganz wenigen Monaten beendet und die Scheidung rechtskräftig sein.
Wann ist die Scheidung rechtskräftig? Ist die Sache entscheidungsreif, wird das Gericht in Anwesenheit der Ehegatten das Scheidungsurteil verkünden. Wenn beide Ehegatten erklären, dass sie auf Rechtsmittel gegen die Scheidung verzichten wollen, wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Ansonsten muss noch der Ablauf einer einmonatigen Berufungsfrist abgewartet werden. Mit der Zustellung des schriftlichen Scheidungsurteils ist das Verfahren beendet.
Mehr Informationen über den Ablauf einer Trennung und Scheidung gibt es auf der Seite www.scheidung.de in den kostenlosen Scheidungsratgebern.