Als Full Service Provider betreut AEO seine Kunden bei der Planung und der Installation vollumfänglich; die anschließenden Support-Leistungen lassen sich in Form von Paketen auf den individuellen Bedarf abstimmen. Das Unternehmen offeriert seine Leistungen im Rahmen von drei Geschäftsbereichen: AEO WiFi für fest installierte Netze, AEO Event für WLAN-Installationen/-Verleihungen für Veranstaltungen sowie AEO Consulting mit Consulting-Leistungen rund um WLAN und Hotspots. Auf Wunsch profitieren Kunden bei AEO WiFi zudem von Monetarisierungsfunktionalitäten.
Rundumservice aus einer Hand
Neben Installation und Konfiguration der WLAN-Hardware durch zertifizierte Partner bietet AEO auch die Erstellung von Werbekonzepten sowie App- und Webseiten-Entwicklung an. Eine größere Verleihinstallation für ein Event hat die AEO GmbH bereits durchgeführt: Sie stellt das WLAN für 2.000 VIP-Gäste beim Tennisturnier Gerry Weber Open bereit, das vom 13. bis 21. Juni in Halle/Westfalen stattfindet. Generell agiert AEO im B2B-Direktverkauf; zur Zielgruppe zählen u.a. Autohäuser, Friseursalons, Arztpraxen, Restaurants, Bars, Cafés, Hotels, Arenen und Stadien. Aber auch B2B-Vertriebspartner wie Marketingagenturen, Systemhäuser, Eventverleiher und -agenturen adressiert das Start-Up.
Mit WLAN CMS-Daten auswerten
Damit das Angebot auf die Kunden zugeschnitten werden kann und der Anbieter sein Publikum besser kennenlernt, umfassen die Lösungen von AEO verschiedene Optionen. So besteht z.B. die Wahl zwischen verschiedenen Login-Möglichkeiten wie per Facebook, über eine Portalseite oder ein Click-Through. Die Optionen lassen sich teilweise an weitere Bedingungen knüpfen, wie ein "Gefällt mir"-Klick auf Facebook für die Nutzung. Daraus und aus weiteren Informationen generiert das WLAN CMS-Daten für ein optimiertes Customer Relationship Management, für Direktmarketing und den Verkauf von Werbeflächen einschließlich statistischer Auswertung.
Störerhaftung? Abgesichert!
Besonderes Plus seitens AEO ist die Haftungsoption. Denn die in Deutschland bestehende Störerhaftung für Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen schreckt noch einen Großteil derjenigen ab, die in ihrem Laden, Café oder ihrer sonstigen Einrichtung gerne freies WiFi anbieten möchten. Sie besagt, dass der Anschlussinhaber für Rechtsverstöße über seinen Anschluss haften muss, z.B. wenn illegales Material heruntergeladen wird. Durch die AEO-Haftungsoption lässt sich eine große Hemmschwelle abbauen, und der Weg zu einem professionellen, öffentlichen WLAN ist frei.
"Die Einrichtung eines öffentlichen WLAN bringt auch für den Provider zahlreiche Vorzüge mit sich", kommentiert Sebastian Biehr, Geschäftsführer bei der AEO GmbH. "So lässt sich die Verweildauer der Kunden oder Gäste positiv aufladen, indem das Angebot während des Wartens erweitert wird. Dadurch können sich Anbieter auch von Konkurrenten absetzen. Vor allem aber lässt sich die Steigerung der Kundenbindung über einen zusätzlichen Kommunikationskanal erreichen."
Weitere Informationen unter www.aeo-gmbh.de.