Insgesamt wurden dabei seit Anfang Januar 260 teilnehmende Personalverantwortliche befragt. Danach sagen bereits 18% der Personalentscheider bei nur einem Tippfehler Nein zu einem Kandidaten, für 28% der Befragten ist mit dem zweiten Verschreiber Schluss, 24% sortieren ab Fehler Nummer 3 gnadenlos aus. Lediglich 9% der Befragten waren Rechtschreibfehler in der Bewerbung egal.
Gefragt wurde auch nach den generellen Todsünden einer Bewerbung. Hier landen die Schreibfehler mit 53% aller Nennungen (Mehrfachnennungen waren möglich) jedoch nur auf Platz 3. Deutlich ärgerlicher finden Personaler, wenn ihr Name, die Firmenadresse oder gar der Name des Unternehmens falsch geschrieben ist. Mit 69% aller Stimmen landet dieser Fauxpas auf Platz 1, gefolgt von einer unangemessenen, jargonhaften Sprache im Anschreiben (64%).
Auch dazu, ab wann man sich als Jobkandidat nach dem Stand der Bewerbung erkundigen darf, haben die Personaler eine klare Meinung: Fast die Hälfte der Befragten (45%) empfiehlt eine Wartezeit von mindestens zwei Wochen, 29% halten gar drei bis vier Wochen für eine angemessene Frist. Davon, sich um eine Begründung der Absage zu bemühen, raten indes 51% der Personaler dringend ab.
Die Bewerbungsstudie 2010 zeigt zudem, dass Soziale Netzwerke, beziehungsweise die Online-Reputation des Bewerbers beim Auswahlprozess eine immer größere Rolle spielen. Knapp zwei Drittel der Personaler (62%) bestätigen, dass sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses Online-Profile von Kandidaten überprüfen. Dabei nutzen sie vor allem Xing (69%), Facebook (57%) und StudiVZ (28%). Aber auch die allgemeine Websuche über Google und eventuell vorhandene Blogs der Bewerber spielt mit 63% der Nennungen eine entscheidende Rolle.
Weitere Ergebnisse der Bewerbungsstudie 2010 sowie eine Top10 der schlimmsten Bewerbungssünden finden Sie auch online als Blogpost bei www.karrierebibel.de und im Newsticker von alma mater.