BGH-Urteil zur Skonti-Deckelung: Apothekenbranche in Aufruhr und Forderung nach politischem Handeln
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil zur Deckelung von Skonti im Bereich des Rx-Einkaufs gefällt, was in der Apothekenbranche für erhebliche Aufregung sorgt. Das Urteil besagt, dass Skonti, die die festgelegte 3,15-Prozent-Spanne beim Rx-Einkauf überschreiten, unzulässig sind. Diese Entscheidung hat bedeutende Auswirkungen auf viele Apotheken, da die Kombination aus Rabatten und Skonti für viele Betriebe eine finanzielle Stütze darstellt.
Die genauen Gründe des Urteils liegen derzeit noch nicht vor, weshalb unklar ist, ob es für alle Apotheken gleichermaßen wirksam wird. Aktuell betrifft es vor allem die Parteien des Rechtsstreits – die klagende Wettbewerbszentrale und den beklagten Reimporteur Haemato. Eine Verallgemeinerung des Urteils bleibt jedoch eine Möglichkeit.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kündigte an, die Auswirkungen des Urteils auf die Arzneimittelversorgung zu prüfen, sobald die genaue Begründung vorliegt. Zugleich verwies das BMG auf die bevorstehende Apothekenreform, die auch den Abschlag betrifft, den Apotheken den Krankenkassen gewähren müssen. In Reaktion auf das BGH-Urteil forderten Apothekerverbände eine Aussetzung dieses Abschlags.
Die Abschaffung des Abschlags gestaltet sich nicht einfach, da sie nicht per Verordnung erfolgen kann, sondern möglicherweise in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden muss. Die Apothekenreform soll laut dem Ministeriumssprecher des BMG bereits in Kürze in die Anhörung gehen.
Einige Apothekerverbände, darunter der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), sehen angesichts des BGH-Urteils die vollständige Streichung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel als Lösung. Diese Maßnahme könnte die Finanzierung der Abschaffung des Kassenrabatts ermöglichen und zugleich Spielräume für eine dringend erforderliche Honorarerhöhung eröffnen.
In der Apothekenbranche wird die bestehende Unterfinanzierung betont, und es wird politisches Handeln gefordert, um das Versorgungssystem vor einem möglichen Kollaps zu bewahren. Die Unsicherheit über die konkreten Auswirkungen des BGH-Urteils und die parallel laufende Apothekenreform schaffen eine angespannte Situation in der Branche, die aufmerksam von politischer Seite verfolgt wird.
Ebay zahlt 59 Millionen Dollar: Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz führt zu historischem Vergleich
Ebay hat sich dazu entschlossen, freiwillig eine Zahlung in Höhe von 59 Millionen Dollar (ungefähr 55 Millionen Euro) zu leisten, nachdem das Unternehmen auf seinem Online-Marktplatz Pillenpressen und Verkapselungsmaschinen verkaufte, ohne die erforderlichen Dokumentations- und Meldepflichten gemäß dem Controlled Substances Act (CSA) zu erfüllen, wie das US-Justizministerium bekannt gab. Dies stellt den viertgrößten Vergleich in der Geschichte des CSA dar.
Der Vorwurf lautet, dass Ebay durch den Verkauf dieser pharmazeutischen Produktionsanlagen, darunter auch Hochleistungs-Pillenpressen, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat. Der CSA regelt den Verkauf solcher Geräte und fordert die Klärung der Identität des Käufers, Dokumentationspflichten sowie die Meldung an die Drug Enforcement Administration (DEA), um eine Rückverfolgung bis zum Endverbraucher zu ermöglichen und den illegalen Besitz zu verhindern.
Die Untersuchungen des Justizministeriums ergaben, dass Ebay bei Tausenden verkauften Pillenpressen und Verkapselungsmaschinen diese CSA-Anforderungen missachtet hat. Zusätzlich erwarben Hunderte der Käufer gefälschte Formen, Stempel oder Matrizen, was es ihnen ermöglichte, gefälschte Medikamente herzustellen. Insbesondere wurden gefälschte Pillen, die mit dem gefährlichen Opioid Fentanyl versetzt waren, produziert, was zu ernsthaften Gesundheitsrisiken und Überdosierungen führen kann.
Das Justizministerium betont, dass dieser Vergleich mit Ebay ein bedeutender Schritt ist, um sicherzustellen, dass E-Commerce-Unternehmen ihrer Verantwortung zum Schutz der Öffentlichkeit nachkommen. Ebay wird vorgeworfen, durch das Versäumnis, die Melde- und Dokumentationspflichten des Controlled Substances Act zu erfüllen, zur Verbreitung gefälschter Pillen beigetragen zu haben. Der Millionen-Vergleich dient auch als Warnung an andere Unternehmen in der Branche, die Vorschriften einzuhalten, da das Justizministerium betont, auch sie zur Rechenschaft ziehen zu wollen, sollten sie diese vernachlässigen.
Satirischer Rosenmontagszug in Mainz: Lauterbachs Gesundheitspläne und Biontechs 'Goldesel' im Fokus"
Beim diesjährigen Rosenmontagszug in Mainz sorgte ein satirischer Motivwagen für Aufsehen, der den Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und seine Gesundheitspläne auf humorvolle Weise karikierte. Unter dem Motto "Master of Desaster" präsentierte der Wagen einen "Experimentierkasten Gesundheitssystem". Auf dem Wagen wurde der Minister mit erhobenen Händen, grimmiger Miene und im grauen Kittel dargestellt, während sein simuliertes Experiment sichtlich explodierte. Dabei flogen Symbole wie das Apotheken-A, ein rotes Kreuz, Spritzen, Tabletten und Kapseln durch die Luft und warfen den Minister beinahe um.
Die humorvolle Kritik des Mainzer Carneval-Vereins (MCV) betonte, dass Lauterbach, sowohl auf dem Wagen als auch in der Realität, seine Gesundheitsexperimente weitgehend allein betreibe. Der Minister sei für Gespräche mit medizinischem Personal und seinen Mitarbeitern im Ministerium nicht erreichbar – eine Anspielung darauf, dass Interessierte sich besser bei TV-Moderator Markus Lanz über Lauterbachs Standpunkte informieren sollten.
Die satirische Darstellung des Wagens fokussierte sich auf diverse Probleme im Gesundheitssystem, darunter die unzureichende Vergütung der ärztlichen Versorgung, die Knappheit von Medikamenten, Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und das Fehlen einer angemessenen Arbeitsentlastung für das medizinische Personal. Der Wagen endete symbolisch damit, dass der Minister durch sein Experiment den gesamten Laden um die Ohren fliegen ließ.
Ein weiterer Motivwagen griff das Thema der Corona-Impfstoffe auf und stellte das Unternehmen Biontech humorvoll als "Goldesel" dar. Dabei wurde satirisch betont, dass die goldenen Jahre, in denen Impfstoffe die Stadtkasse retten konnten, vorbei seien, und der "Goldesel" Biontech der Stadt nicht mehr helfe – es habe sich "ausgeschissen". Beide Motivwagen spiegelten die Tradition des Rosenmontagszugs wider, politische und gesellschaftliche Themen auf kreative und humorvolle Weise zu kommentieren.
Skonto-Verwirrung nach BGH-Urteil: Aliud sorgt für Unklarheiten bei Medikamentenbestellungen
Im Zuge des kürzlich gefällten Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) über Skonti auf verschreibungspflichtige Medikamente herrscht in Apotheken eine gewisse Verwirrung. Ein Bestellfax von Aliud, das die Einführung neuer Augentropfen bewirbt, gibt Anlass zu Spekulationen, da es keinerlei Hinweise auf einen Nachlass bei vorfristiger Zahlung enthält. Die Frage steht im Raum, ob möglicherweise bereits vor rechtskräftigem Urteil gehandelt wurde.
Das Bestellfax aus der "Aliud-Fachwelt" preist die Neuheit in der "Rx-Galaxie von Aliud" an und nennt als Vorteile den Wegfall des 3,15-prozentigen Großhandelszuschlags sowie eine dreimonatige Valuta. Auffällig ist jedoch das Fehlen jeglicher Erwähnung von Skonto, sowohl im Werbematerial als auch in den allgemeinen Rx-Lieferkonditionen des Unternehmens.
Ein Sprecher des Mutterkonzerns Stada versucht, Klarheit zu schaffen. Er betont, dass möglicherweise zwei verschiedene Dinge verwechselt wurden. Auf der einen Seite besteht der Großhandelsrabatt von 3,15 Prozent, den Aliud bereits seit einiger Zeit gewährt. Andererseits gibt es das Skonto mit maximal 3,15 Prozent, das derzeit nach den ausgewiesenen Konditionen weiterhin gewährt wird. Dies entspricht einem Gesamtnachlass von 6,15 Prozent (3,15 Prozent Großhandelszuschlag plus 3 Prozent Skonto), der sich in den letzten Jahren nicht geändert hat.
Der Sprecher weist jedoch darauf hin, dass diese Informationen auf dem aktuellen Stand basieren und Änderungen möglich sind, sobald die Begründung des Urteils vorliegt. Andere Hersteller wie GlaxoSmithKline haben bereits nach einem ähnlichen Urteil ihre Allgemeinen Verkaufsbedingungen angepasst, indem sie ein pauschales Skontoangebot gestrichen haben.
Auf den Rechnungen von Aliud steht der Hinweis "3,15 Prozent entfallen", der den gewährten Rabatt beschreibt und nicht gezahlt werden muss. Der Sprecher gibt zu, dass dieser Hinweis, insbesondere im Kontext des Skonto-Verbotes, unglücklich formuliert ist. Die Frage, ob das Skonto weiterhin gewährt werden kann, wird derzeit diskutiert und bleibt vorerst offen.
Richter Müller unterstützt Cannabis-Legalisierung, fordert jedoch Nachbesserungen
Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland sorgt weiterhin für kontroverse Diskussionen. Der langjährige Jugendrichter Andreas Müller äußerte zwar Unterstützung für das Vorhaben als einen Schritt zur Entkriminalisierung von Konsumenten, forderte jedoch gleichzeitig Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf. Insbesondere bemängelte er das Fehlen eines umfassenden Konzepts für die kontrollierte Abgabe von Cannabis in speziellen Geschäften.
Gemäß dem vorgeschlagenen Gesetz sollen ab dem 1. April 2024 Volljährige den Eigenanbau und Besitz bestimmter Cannabis-Mengen erlauben. Ab dem 1. Juli sollen zudem Clubs für den gemeinsamen Anbau zugelassen werden. Müller, der als einer der vehementesten Befürworter der Cannabis-Legalisierung gilt, sieht in diesen Maßnahmen einen potenziellen Beitrag zur Eindämmung des Schwarzmarkts, da Verbraucher in der Lage sein würden, ihren Bedarf selbst zu decken. Er betonte, dass das geplante Gesetz jedoch noch nicht völlig durchdacht sei und Verbesserungen erfordere.
Der Jurist, der nach eigenen Angaben am Cannabis-Kontrollgesetz der Grünen mitgearbeitet hat, betonte die Bedeutung der Legalisierung im Hinblick auf Freiheits- und Gleichheitsrechte für Erwachsene. Er argumentierte, dass die Rechte der Bürger wiederhergestellt werden sollten, ohne dabei die Prävention bei Jugendlichen zu vernachlässigen. Müller erwartet, dass das neue Gesetz zu mehr Prävention und einem besseren Verständnis für jugendliche Probleme im Zusammenhang mit Cannabis-Konsum führen wird.
Ein weiterer Aspekt, den Müller hervorhob, ist die potenzielle Entlastung der Gerichte durch das geplante Gesetz. Er schätzte, dass etwa sechs Prozent aller Fälle Drogendelikte betreffen und viele Verfahren aufgrund des neuen Strafrechts eingestellt werden könnten. Dies würde nicht nur die Bürokratie reduzieren, sondern auch einen Vorteil für das Strafverfolgungssystem darstellen.
Trotz Müllers optimistischer Sichtweise gibt es weiterhin kritische Stimmen aus verschiedenen politischen Lagern sowie von der Bundesärztekammer, dem Deutschen Richterbund, der Gewerkschaft der Polizei und Medizinern. Diese warnen vor den potenziellen Risiken der Legalisierung und appellieren an die Politik, das Vorhaben zu überdenken.
Müller reagierte auf die Kritik mit dem Aufruf zu einem ehrlichen Umgang mit dem Thema und warf der Politik vor, veraltete Argumente zu verwenden, ohne ein wissenschaftliches Verständnis für Cannabis als Betäubungsmittel zu zeigen. Er betonte, dass es bei der Legalisierung nicht um ein Verbot, sondern um Prävention gehe, und dass Eltern eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung des Schutzes von Jugendlichen spielen sollten.
Das Fazit des erfahrenen Richters lautet, dass trotz möglicher problematischer Konsumszenarien durch eine effektive Prävention weniger junge Menschen Cannabis konsumieren und dementsprechend weniger Probleme auftreten werden. Müller betonte auch, dass Jugendliche, die dennoch in eine Abhängigkeit geraten, durch eine verbesserte medizinische und psychosoziale Betreuung besser unterstützt werden könnten.
Tollwutimpfstoff-Lieferengpässe bedrohen Versorgung: Dringender Handlungsbedarf
Lieferengpässe bei inaktivierten Tollwutimpfstoffen haben die Verfügbarkeit von Rabipur (Bavarian Nordic) und Verorab (Sanofi Pasteur) beeinträchtigt, wie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) meldet. Rabipur wird voraussichtlich vom 6. Februar bis zum 29. Februar knapp sein, während Verorab vom 9. Februar bis zum 15. März nicht verfügbar sein wird.
Ursprünglich sollte Rabipur Ende Januar wieder verfügbar sein, aber die Lieferengpässe wurden nun verlängert. Aufgrund der Marktführerschaft von Rabipur, der neun von zehn Tollwutimpfstoffdosen ausmacht, konnte die Neueinführung den Engpass nicht vollständig kompensieren. Obwohl die Lieferplanung für Verorab eingehalten wurde, führte die außergewöhnlich hohe Nachfrage zu einem Lieferabriss. Notfalldepots werden jedoch weiterhin beliefert.
Die Ständige Impfkommission steht noch vor der Veröffentlichung von Handlungsempfehlungen, arbeitet jedoch daran. Im Januar wurde betont, dass die Verfügbarkeit von Tollwutimpfstoffen für die postexpositionelle Prophylaxe (PEP) gewährleistet ist. Apotheken können bei entsprechender Indikation Tollwutimpfstoffe und Tollwut-Immunglobulin aus Notfalldepots beziehen, wenn der Großhandel keine Ware auf Lager hat.
Verorab eignet sich für die präexpositionelle und postexpositionelle Prophylaxe gegen Tollwut bei Menschen aller Altersgruppen. Die Impfung führt zur Bildung von Tollwutvirus-neutralisierenden Antikörpern. Für die präexpositionelle Grundimmunisierung sind drei intramuskuläre Dosen zu je 0,5 ml an den Tagen 0, 7 und 28 vorgesehen. Auffrischimpfungen bestehen aus einer Dosis zu 0,5 ml. Bei Verdacht auf Tollwut-Exposition sollte die postexpositionelle Prophylaxe so früh wie möglich erfolgen.
BGH-Entscheidung zu Skonti: Auswirkungen auf ausländische Versandapotheken?
Im Zuge der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich Skonti beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten stehen Apotheken vor erheblichen Einschränkungen ihrer unternehmerischen Freiheit, was in vielen Fällen zu finanziellen Belastungen führt. Die Frage, ob diese Skonto-Sperre auch für ausländische Versandapotheken wie DocMorris gilt, wirft zusätzliche Unsicherheiten auf.
Die Rx-Preisbindung erstreckt sich grundsätzlich auch auf ausländische Versandapotheken, wobei der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer vorherigen Entscheidung lediglich Boni-Zahlungen für Kunden erlaubte, um einen vermeintlichen Wettbewerbsnachteil auszugleichen. Das aktuelle BGH-Urteil, das nicht nur Apotheken, sondern auch Hersteller betrifft, lässt die Frage aufkommen, ob ausländische Versandapotheken ebenfalls von der Skonto-Sperre betroffen sind.
Die Wettbewerbszentrale argumentiert, dass pharmazeutische Unternehmen Rabatte nicht nur an inländische, sondern auch an ausländische Versandapotheken gewähren dürfen. Rechtsanwalt Peter von Czettritz von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner bestätigt, dass sozialrechtliche Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB V) für ausländische Versandapotheken genauso gelten wie für inländische Apotheken.
Die Anwendung dieser Regelungen auf ausländische Versandapotheken könnte jedoch Fragen aufwerfen, insbesondere in Bezug auf die Entdeckung von Verstößen und die Erfüllung notwendiger Nachweise. Große Versandapotheken haben komplexe Vereinbarungen mit der Industrie über Werbekostenzuschüsse und Rückvergütungen, deren individuelle Ausgestaltung eine Herausforderung darstellen könnte.
Bisher spielte der verschreibungspflichtige Bereich für diese Unternehmen keine bedeutende Rolle. Dies könnte sich jedoch ändern, insbesondere mit der Einführung des E-Rezepts und der Wiedereinführung von Boni, was potenziell zu einem Anstieg des Marktanteils ausländischer Versandapotheken führen könnte. Die genauen Auswirkungen auf diese Unternehmen bleiben vorerst abzuwarten, bis die ausführlichen Entscheidungsgründe des BGH-Urteils vorliegen.
Zivilpolizisten stoppen Rezeptfälscher: Herausforderungen im Kampf gegen Medikamentenbetrug
In Hessen haben Zivilpolizisten zwei Männer aufgespürt, die in mehreren Apotheken gefälschte Rezepte eingereicht haben. Der Vorfall ereignete sich, als die Beamten in Gießen auf ein auffälliges Fahrzeug aufmerksam wurden. Während einer der Männer eine Apotheke betrat, blieb der andere in der Nähe des Fahrzeugs stehen. Es stellte sich heraus, dass sie dort ein gefälschtes Rezept für ein Diabetesmedikament eingetauscht hatten.
Nach weiteren Beobachtungen und erfolglosen Versuchen, in einer Linden-Apotheke ein weiteres Diabetesmittel zu erhalten, setzten die Zivilpolizisten die Verfolgung fort. Die Männer fuhren nach Herborn, wo sie erneut eine Apotheke aufsuchten. Ein Zivilpolizist verfolgte einen Tatverdächtigen in die Offizin, wo dieser ein gefälschtes Rezept erneut gegen eine Diabetesspritze eintauschte.
Nachdem das Duo wieder im Fahrzeug saß, wurde das Auto von den Ermittlern gestoppt, und die beiden Insassen wurden überprüft. Bei den wohnsitzlosen Männern entdeckten die Beamten fünf Packungen eines Diabetesmedikaments, darunter eines aus der Herborner Apotheke und drei aus verschiedenen Gießener Apotheken. Zusätzlich wurden 13 gefälschte Rezepte sichergestellt.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Gießen wurden die Männer wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen in diesem Fall werden jedoch fortgesetzt, um mögliche Hintergründe und weitere Beteiligte zu klären. Die Feststellung von gefälschten Rezepten in Apotheken wirft Licht auf die anhaltenden Herausforderungen im Bereich der Arzneimittelsicherheit und unterstreicht die Bedeutung von verstärkten Maßnahmen zur Verhinderung von Betrugsfällen im Gesundheitswesen.
Haemato's Direct Apotheke Venlo: Spezialisierte Belieferung von Schönheitskliniken über Versandapotheke
Direct Apotheke Venlo, die Versandapotheke des Reimporteurs Haemato, hat sich in den letzten zwei Jahren darauf spezialisiert, Schönheitskliniken, darunter auch die eigenen von Muttergesellschaft MPH Health Care, direkt zu beliefern. Die Versandapotheke, mit Sitz in den Niederlanden, betont ihre "hochwertige Produktauswahl" und richtet sich hauptsächlich an Gewerbekunden. Auf der Website wird mit "attraktiven Rabatten und Staffelpreisen" geworben, wobei ab einem Einkaufswert von 150 Euro die Versandkosten entfallen.
Die Produktpalette scheint jedoch begrenzt zu sein, mit nur einer Handvoll angebotener Produkte wie Azzalure, Belotero, Hylase, Juvederm, Restylane und Yvoire. Auffällig ist zudem, dass das EU-Sicherheitslogo auf der Website fehlt, was darauf hinweisen könnte, dass die Zielgruppe nicht der Endverbraucher ist.
Direct Apotheke Venlo fokussiert sich vor allem auf die Belieferung von Kliniken und Arztpraxen im Bereich medizinisch-ästhetischer Behandlungen. Der Reimporteur Haemato, zu mehr als 50 Prozent im Besitz von MPH Health Care und zu 68 Prozent von M1 Kliniken, verzeichnete 2022 einen Umsatz von knapp 14 Millionen Euro, was einem Anstieg von 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Die Muttergesellschaft MPH Health Care ist auch an der Aktiengesellschaft M1 Kliniken beteiligt, die 56 Schönheitskliniken unter der Marke "M1 Med Beauty" betreibt. Haemato, als Reimporteur, hat nicht nur Zugang zu rund 7000 Apotheken, sondern ist auch spezialisiert auf verschiedene Indikationsbereiche, darunter Onkologie, HIV, Rheuma, Neurologie, Herz-/Kreislauf-Erkrankungen und Betäubungsmittel, sowie Produkte der ästhetischen Medizin.
Es ist zu erwähnen, dass Haemato nicht der erste Reimporteur ist, der in der nachgelagerten Handelsstufe aktiv ist. Ein ähnlicher Ansatz wurde auch von Eurim verfolgt, dessen Firmenzentrale eine eigene Apotheke beherbergte. Diese vermarktete erfolgreich Antikonzeptiva an Frauenärzte in ganz Deutschland.
Insgesamt spiegelt die Geschäftsstrategie von Haemato und Direct Apotheke Venlo die wachsende Dynamik im Bereich der medizinisch-ästhetischen Behandlungen wider, wobei die Muttergesellschaft MPH Health Care eine breite Palette von Beteiligungen und Geschäftsbereichen in der Gesundheitsbranche abdeckt.
E-Rezept: Pharmazieingenieurin lobt Flexibilität und Effizienz im Apothekenalltag
n der Arcaden Apotheke in Berlin äußerte eine Pharmazieingenieurin ihre positive Einstellung zum E-Rezept, betont dabei die zahlreichen Vorteile und Innovationsaspekte, die sich aus dieser digitalen Entwicklung ergeben. Die Flexibilität des E-Rezepts erleichtert die tägliche Arbeit erheblich, insbesondere wenn es um Lieferengpässe oder Verordnungsfehler geht. Durch direkte Kommunikation mit der Arztpraxis kann innerhalb von fünf Minuten eine neue Verordnung abgerufen werden, ohne dass der Patient erneut die Arztpraxis aufsuchen muss.
Die Pharmazieingenieurin hebt hervor, dass die Handhabung des E-Rezepts im Vergleich zu Papierrezepten weniger umständlich ist. Die Möglichkeit, fehlende Medikamente in einer anderen Apotheke einzulösen, stellt einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil dar. Zudem minimiert die genaue Übernahme der Gesundheitskarteninformationen ins System mögliche Übernahmefehler beim Einlösen des E-Rezepts. Die nachfolgende pharmazeutische Prüfung gewährleistet die Konsistenz zwischen der verordneten Darreichungsform und dem rabattierten Artikel im Warenwirtschaftssystem.
Ein weiterer positiver Aspekt des E-Rezepts ist die Bestellung per App, die von den Kunden gerne genutzt wird. Die direkte Kommunikation mit der Apotheke über das Softwaresystem ermöglicht es der Pharmazieingenieurin, effizient auf Bestellungen zu antworten. Diese reibungslose Abwicklung wird speziell bei Noventi als unproblematisch hervorgehoben.
Trotz der positiven Bewertung weist die Pharmazieingenieurin auf Verbesserungspotenziale hin, insbesondere im Bereich der Heim- und Pflegedienstbelieferung, wo die Arbeit mit dem E-Rezept noch nicht vollständig ausgereift ist. Dennoch appelliert sie an eine positive Einstellung und betont die Bedeutung der Zusammenarbeit, um auch diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen.
Insgesamt plädiert die Pharmazieingenieurin für eine offene Haltung gegenüber dem E-Rezept und betont die Wichtigkeit von kontinuierlichem Lernen und Anpassen an neue Technologien, um den Herausforderungen der sich wandelnden Arbeitsweise gerecht zu werden.
Neue Wege in der Gesundheitspolitik: Bundesgesundheitsministerium übernimmt Federführung bei Arzneimittelpreisverordnung und Apothekenvergütung
Im Zuge der Diskussion um die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und die Apothekenvergütung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) klargestellt, dass die Federführung in dieser Angelegenheit beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) liegt. Dies wurde durch einen Sprecher des BMWK betont, der darauf hinwies, dass Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nicht länger in den Entscheidungsprozess zur Anpassung des Apothekenhonorars einbezogen wird. Auch in Bezug auf das Skonto-Urteil verweist das BMWK auf Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Die Abstimmung zwischen Bundesminister Habeck und Bundesminister Lauterbach hat ergeben, dass zukünftig das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Verantwortung für die Arzneimittelpreisverordnung und somit die Apothekenvergütung übernehmen wird. Dies geht Hand in Hand mit den am 20. Dezember veröffentlichten Eckpunkten für die Apothekenstrukturreform, die auch eine Prüfung grundsätzlicher Anpassungsbedarfe der AMPreisV beinhalten.
Trotz einer vorherigen Zusage Habecks im Sommer, intensiver auf die Anliegen der Apothekerschaft einzugehen und das Packungshonorar zu erhöhen, wurde bereits im Juni bekanntgegeben, dass die Zuständigkeit für das Apothekenhonorar in das Ressort von Lauterbach wechseln werde. Seitdem ist keine konkrete Maßnahme ergriffen worden, und es ist ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich.
Im Herbst dieses Jahres hat Petra Nicolaisen, stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, bei der Bundesregierung nachgefragt, ob diese der Forderung der Apothekerschaft nach einer Erhöhung des Packungshonorars nachkommen wird. Die Antwort der Bundesregierung ließ jedoch keine Erwähnung des Fixums zu.
Digitale Gesundheitsversorgung: Einblick in Abgabedaten bleibt vorerst eingeschränkt
Inmitten der fortschreitenden Implementierung des E-Rezepts in Deutschland, welches seit Anfang dieses Jahres von Ärzten für die elektronische Verschreibung von Medikamenten genutzt wird, tauchen vermehrt Detailfragen bezüglich der Einsichtsmöglichkeiten in Abgabedaten auf. Laut aktuellen Daten des TI-Dashboards der Gematik wurden bereits mehr als 69 Millionen E-Rezepte in Apotheken eingelöst, wobei allein im Jahr 2024 rund 50 Millionen elektronische Verordnungen verzeichnet wurden.
Eine der zentralen Anliegen betrifft die Sichtbarkeit der abgegebenen Medikamente für die verschreibenden Ärzte. Insbesondere interessiert viele Apothekenmitarbeitende, ob Ärzte Einblick in die konkret abgegebenen Präparate haben. Die Gematik bestätigte, dass Ärzte derzeit beim E-Rezept nicht einsehen können, ob und welches Präparat abgegeben wurde.
Dennoch sind langfristige Perspektiven vorgesehen, um diesen Informationszugriff zu ermöglichen. Die Gematik plant, Dispensierdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern. Durch die Zustimmung der Patientinnen oder Patienten könnte die Praxis ab dem Jahr 2025 auf diese Informationen zugreifen. Dies soll über die Medikationsliste in der ePA für alle ermöglicht werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Einführung des E-Rezepts bisher keine Änderungen in Bezug auf diese Fragestellung gebracht hat, da auch bei herkömmlichen Muster-16-Rezepten die Ärzte keine Kenntnis darüber erlangen, welches spezifische Medikament aufgrund des Rezepts in der Apotheke abgegeben wurde. Die Diskussion um die Transparenz der Abgabedaten und die Balance zwischen Datenschutz und Versorgungsqualität dürfte in der zunehmend digitalisierten Gesundheitslandschaft weiter an Bedeutung gewinnen.
ABDA warnt vor Unstimmigkeiten bei E-Rezepten: Handlungsbedarf für Apotheken
In einem aktuellen Newsletter der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) wird auf potenzielle Schwierigkeiten bei der Einlösung von E-Rezepten hingewiesen. Insbesondere warnt die Standesvertretung vor Abweichungen zwischen den verordneten Arzneimitteln und den im Apothekenverwaltungssystem (AVS) angezeigten Präparaten.
Einige der bekannt gewordenen Fälle beinhalten die Verschreibung von Amlodipin, das im AVS fälschlicherweise als Felodipin angezeigt wurde, oder die Verordnung von Amoxiclav, bei der stattdessen Amoxicillin im System auftauchte. Besonders alarmierend ist die Situation, in der aus einer Freitextverordnung mit Dosierplan plötzlich ein neues Arzneimittel namens "Olanzapin 2,5mg" erschien.
Die ABDA führt die Ursache für diese Unregelmäßigkeiten darauf zurück, dass bestimmte Apothekenverwaltungssysteme Freitextverordnungen falsch interpretiert haben. Dies führte dazu, dass das Kassensystem irrtümlich ein anderes Arzneimittel angezeigt hat. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat bereits reagiert und die Softwarehäuser darauf hingewiesen, dass die automatische "Übersetzung" von Freitextverordnungen in der Warenwirtschaft lediglich als Vorschlag zu verstehen ist. Apotheken werden aus Sicherheitsgründen dazu aufgefordert, das im Freitextfeld konkret verordnete Arzneimittel manuell mit dem Vorschlag in der Warenwirtschaft abzugleichen.
Neben den bereits bekannten Fällen weist die ABDA auf weitere Unstimmigkeiten hin, deren Ursachen noch unbekannt sind. Beispielsweise wurden Verordnungen von Forxiga fälschlicherweise als Candesartan angezeigt oder Tonotec erschien im System als Eliquis. Besondere Aufmerksamkeit wird auf mögliche Verwechslungsgefahren gelenkt, wenn mehrere E-Rezepte gleichzeitig an verschiedenen Arbeitsplätzen einer Apotheke eingelöst werden. Hierbei könnte die arbeitsplatzübergreifende Anzeige der Rezepte an allen Monitoren zu Missverständnissen führen, warnt die Gematik.
Der DAV appelliert an die Landesapothekerkammern und -verbände, in solchen Fällen ERPFIND-Tickets zu erstellen, um die dokumentierten Fehler an die Gematik weiterzuleiten. ERPFIND steht dabei für E-RezePt-FINDing. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Fehler dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden, wofür ein Online-Meldeformular bereitsteht. Dies dient der raschen Bearbeitung und Behebung von versorgungsrelevanten Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI).
Die ABDA hat zudem ein FAQ-Dokument für Apothekenteams erstellt, das die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Arbeit mit dem E-Rezept in der Apotheke zusammenfasst und somit zur weiteren Aufklärung beitragen soll.
Cortisol als Biomarker bei Long Covid: Neue Studie wirft Diagnosefragen auf
In der anhaltenden Suche nach einem zuverlässigen Biomarker zur Diagnose von Long Covid, auch als postakute Folgen von Covid-19 (PASC) bekannt, ergaben sich in einer aktuellen Studie des Universitätsklinikums Essen unter der Leitung von Dr. Michael Fleischer neue Erkenntnisse. Bisher galt ein niedriger Cortisolspiegel im Blut als möglicher Indikator für diese langanhaltenden Symptome, doch die vorliegenden Untersuchungsergebnisse werfen nun Zweifel an dieser Annahme auf.
Die Studie, eine prospektive Kohortenstudie, umfasste vier Gruppen von Teilnehmenden mit unterschiedlichen Covid-19-Verläufen. Eine Teilpopulation hatte sich nie mit SARS-CoV-2 infiziert, während eine zweite Gruppe eine Infektion überstanden hatte, jedoch keine postakuten Symptome entwickelte. Eine dritte Untergruppe zeigte PASC-Symptome, die jedoch zwischenzeitlich abgeklungen waren, während die vierte Gruppe weiterhin unter den langanhaltenden Effekten von Long Covid litt.
Die Untersuchung konzentrierte sich auf potenzielle Biomarker wie die Zytokine IL-1β, IL-6, TNFα und Cortisol. Überraschenderweise zeigte die Analyse keinen signifikanten Unterschied in den gemessenen Werten zwischen den Gruppen, und sämtliche Werte lagen innerhalb des normalen Bereichs. Dieser Befund deutet nach Ansicht der Forschenden darauf hin, dass die Ursachen von Long Covid möglicherweise nicht organisch, sondern psychosomatisch bedingt sind.
Die Autoren der Studie betonen die Bedeutung weiterer Forschung, um die Pathophysiologie von PASC zu klären und alternative Biomarker zu identifizieren. Angesichts der bis zu 200 verschiedenen Symptome, die mit Long Covid einhergehen können, bleibt die Suche nach präzisen diagnostischen Indikatoren von entscheidender Bedeutung. Die aktuellen Ergebnisse legen nahe, dass die bisher in Betracht gezogenen Blutparameter möglicherweise nicht als zuverlässige Biomarker für die Diagnose von Long Covid geeignet sind.
Diese Erkenntnisse werfen wichtige Fragen zur Diagnose und Behandlung von Long Covid auf und unterstreichen die Notwendigkeit weiterer Forschungsbemühungen, um eine fundierte Grundlage für die Bewältigung dieser langanhaltenden Folgen von Covid-19 zu schaffen.
Lippenherpes in der Karnevalszeit: Prävention und effektive OTC-Behandlung im Fokus
In der bevorstehenden Karnevalssaison rückt das Thema Lippenherpes wieder verstärkt in den Fokus, da die feierlichen Veranstaltungen eine vermehrte Ansteckungsgefahr mit sich bringen. Lippenherpes, hervorgerufen durch das Herpes-simplex-Virus (HSV), insbesondere HSV Typ 1, präsentiert sich mit charakteristischem Kribbeln und Brennen an den Lippen, gefolgt von schmerzhaften Fieberbläschen.
Die Herpes-simplex-Viren werden durch Kontakt- und Schmierinfektionen übertragen, wobei eine Tröpfcheninfektion beim Lippenherpes ebenfalls möglich ist. Die weltweite Prävalenz von HSV Typ 1 ist hoch, und etwa 25 % der Fälle von genitalem Herpes werden durch diesen Typ ausgelöst. In der dunklen Jahreszeit, in der der Karneval stattfindet, spielt die UV-Exposition eine geringere Rolle, während niedrige Temperaturen und ungesunde Lebensgewohnheiten das Immunsystem schwächen und somit einen Herpes-labialis-Ausbruch begünstigen können.
Die Behandlung von Lippenherpes kann in verschiedenen Phasen der HSV-Infektion erfolgen. In den frühen Phasen kommen topisch angewendete Virustatika wie Aciclovir und Penciclovir zum Einsatz, die die Virusvermehrung hemmen und den Krankheitsverlauf verkürzen. Docosanol könnte ebenfalls in den frühen Phasen wirksam sein, obwohl weitere Forschung erforderlich ist.
Für Patienten, die pflanzliche Therapie bevorzugen, bietet sich ein Melissenextrakt an, der das Eindringen der Viren in die Zellen hemmt. Zinksulfat mit Heparin kann ebenso in den frühen Phasen wirksam sein und besitzt zusätzlich adstringierende und wundheilungsfördernde Eigenschaften. Hydrokolloidpflaster fördern die feuchte Wundheilung und beschleunigen den Heilungsprozess, während Hausmittel wie Zahnpasta, Essig und Teebaumöl vermieden werden sollten.
Es ist entscheidend, bei einer Generalisierung der Infektion oder Befall der Genitalien oder Augen, eitriger bakterieller Superinfektion, allgemeiner Immunsuppression, bei Kindern und Schwangeren einen Arzt aufzusuchen. Die gezielte Anwendung von OTC-Arzneimitteln und die Einhaltung hygienischer Maßnahmen sind entscheidend, um die Ausbreitung von Lippenherpes in der Karnevalszeit einzudämmen und den Betroffenen eine effektive Behandlung zu ermöglichen.
Wechselwirkungen beachten: Paxlovid-Therapie erfordert präzise Abstimmung bei Immunsuppression.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Therapie unter schwerer Immunsuppression warnt der Pharmakovigilanz-Ausschuss (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erneut vor potenziell gefährlichen Wechselwirkungen zwischen dem antiviralen Medikament Paxlovid und lebenswichtigen immunsuppressiven Arzneimitteln. Menschen unter schwerer Immunsuppression haben aufgrund ihres erhöhten Risikos für einen schweren Verlauf von Covid-19 möglicherweise den größten Nutzen von einer Paxlovid-Therapie bei einer Coronainfektion.
Gemäß der kürzlich aktualisierten S2-Leitlinie zur Therapie von Covid-19 empfiehlt die EMA nun, dass nur Personen mit einem sehr hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer SARS-CoV-2-Infektion das antivirale Mittel Paxlovid mit dem Wirkstoff Nirmatrelvir und dem Booster Ritonavir erhalten sollten. Diese Gruppe schließt auch Menschen unter immunsuppressiver Therapie ein, wie sie beispielsweise nach einer Organtransplantation oder im Umfeld einer Stammzelltransplantation durchgeführt wird.
Es wurde erneut darauf hingewiesen, dass viele Immunsuppressiva eine enge therapeutische Breite aufweisen und über das Cytochrom-System der Leber metabolisiert werden. Dies kann zu schweren Interaktionen mit Paxlovid führen. Der PRAC betont, dass trotz bereits bekannter Risiken eine erneute Warnung erforderlich war, nachdem Datenmaterial, einschließlich Berichte über schwerwiegende, teilweise tödliche Interaktions-Fälle zwischen Paxlovid und Immunsuppressiva, erneut überprüft wurde.
Insbesondere bei Calcineurin-Inhibitoren wie Ciclosporin und Tacrolimus sowie mTOR-Inhibitoren wie Everolimus und Sirolimus sollte Paxlovid nur unter kontinuierlicher Überwachung der Blutspiegel eingesetzt werden. Die Behandlung sollte in einem multidisziplinären Team erfolgen, um potenzielle Risiken zu minimieren.
Es ist zu beachten, dass Paxlovid nicht in Kombination mit Arzneimitteln verabreicht werden sollte, deren Ausscheidung aus dem Körper stark von einer Reihe von Leberenzymen abhängt, die als CYP3A bezeichnet werden und einen engen sicheren Dosierungsbereich haben. Der PRAC nennt hier konkret das Immunsuppressivum Voclosporin, bei dem die Anwendung von Paxlovid kontraindiziert ist.
Im Allgemeinen wird betont, dass vor Beginn der Behandlung mit Paxlovid das medizinische Fachpersonal den potenziellen Nutzen der Therapie sorgfältig gegen das Risiko schwerwiegender unerwünschter Wirkungen bei gleichzeitiger Verabreichung mit Immunsuppressiva abwägen sollte. Es wird empfohlen, alle Wechselwirkungen mit Paxlovid grundsätzlich und insbesondere mit Immunsuppressiva im Blick zu behalten, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
Neue Hoffnung für Frauen in den Wechseljahren: Die Rolle der KNDy-Neurone und die Einführung von Fezolinetant
In den Wechseljahren kann die Mehrheit der Frauen zwischen 40 und 64 Jahren mit vasomotorischen Symptomen (VMS) konfrontiert werden, darunter Hitzewallungen, die als unangenehm und belastend empfunden werden. Forschungen haben ergeben, dass KNDy-Neurone, auch als "Candy"-Neurone ausgesprochen, einen zentralen Einfluss auf diese Symptome haben. Diese Nervenzellen im Hypothalamus enthalten Kisspeptin, Neurokinin B (NKB) und Dynorphin A.
Professor Dr. Petra Stute von der Frauenklinik Inselspital Bern erklärte kürzlich bei einer Pressekonferenz, dass diese KNDy-Neurone nicht nur den Menstruationszyklus steuern, sondern auch in die Thermoregulation eingreifen. Nach der Menopause hypertrophiert das KNDy-Signalsystem im Hypothalamus, was darauf hindeutet, dass diese Neurone das Bindeglied zwischen hormonellen Veränderungen in den Wechseljahren und Hitzewallungen darstellen.
Mit der EU-Zulassung des Wirkstoffs Fezolinetant und der bevorstehenden Markteinführung des Medikaments Veoza™ durch die Firma Astellas gibt es nun eine vielversprechende Option zur Linderung moderater bis schwerer VMS. Fezolinetant, ein NK3-Rezeptorantagonist, wurde in Zulassungsstudien nachweislich wirksamer als Placebo in der Senkung von Schwere und Häufigkeit von VMS-Episoden. Die häufigsten Nebenwirkungen waren dabei Durchfall und Schlafprobleme.
Der Mechanismus hinter VMS liegt in der Stimulation der KNDy-Neurone durch NKB, während Östrogen die Hemmung dieser Stimulation bewirkt. Mit dem Abfall des Östrogenspiegels in den Wechseljahren überwiegt der aktivierende Einfluss von NKB, was zu übermäßigen Reaktionen wie Hitzewallungen führt. Die einmal tägliche Einnahme von 45 mg Fezolinetant hat sich als vielversprechende Therapieoption erwiesen.
Es sei anzumerken, dass Kisspeptin, ein Produkt des Gens KiSS1, nicht nur aufgrund seines kuriosen Namens, der an einen Kuss erinnert, interessant ist, sondern auch an der Regulation von Pubertät, Menstruationszyklus und Sexualverhalten beteiligt ist. Dies unterstreicht die vielschichtigen Wechselwirkungen im komplexen System der KNDy-Neurone und ihrer Bedeutung für die Gesundheit von Frauen in den Wechseljahren.
Gentherapie am Auge: Bahnbrechender Erfolg bei der Rettung eines Kindes vor drohender Blindheit
In einem bahnbrechenden medizinischen Durchbruch wurde ein 13-jähriger Junge erfolgreich vor drohender Blindheit durch eine seltene genetische Erkrankung gerettet. Die Krankheit, Epidermolysis bullosa dystrophica, wird durch eine defekte Variante des Gens für Kollagen Typ VII verursacht und führt zu Blasenbildung und Vernarbungen, insbesondere auf der Oberfläche der Augen. Forscher konnten mithilfe des Gentherapeutikums Beremagen geperpavec (Vyjuvek®) das Kind vor dem Verlust des Augenlichts bewahren.
Beremagen geperpavec, ein topisch anzuwendendes Gentherapeutikum auf Basis eines replikationsdefizienten Herpes-simplex-Virus-1 (HSV-1), enthält ein funktionelles Gen für die Alpha-1-Kette des menschlichen Kollagens Typ VII (COL7A1). Diese innovative Therapie kann das korrigierende Gen in Keratinozyten und Fibroblasten einschleusen. Patienten mit Epidermolysis bullosa dystrophica erhalten somit eine intakte Kopie des COL7A1, indem sie das Gel auf die betroffenen Hautstellen auftragen. Obwohl die FDA im Mai des Vorjahres eine Zulassung für Beremagen geperpavec erteilte, steht eine europäische Zulassung noch aus.
Die wegweisende Anwendung von B-VEC am Auge wurde von Dr. Arianna Tovar Vetencourt und Kollegen am Bascom Palmer Eye Institute an der Miller School of Medicine der Universität von Miami in einer Veröffentlichung im "New England Journal of Medicine (NEJM)" beschrieben. Der 13-jährige Junge, der seit seiner Geburt an Hautblasen litt, nahm 2020 an der Phase-III-Zulassungsstudie für B-VEC teil. Die topische Anwendung führte zu einer signifikanten Verbesserung der Heilung der Hautläsionen, was die Forscher dazu veranlasste, B-VEC als mögliche therapeutische Option für schwerwiegende Augenoberflächenläsionen zu betrachten.
Angesichts fehlender Zulassung für die Anwendung am Auge wurden zunächst Tests an gesunden Mäusen durchgeführt, um mögliche negative Reaktionen auszuschließen. Die Ergebnisse, zusammen mit positiven Daten aus klinischen Versuchen an menschlicher Haut, bildeten die wissenschaftliche Grundlage für die experimentelle topische Anwendung von B-VEC am Auge bei dem Patienten.
Als ein schwerer Lidverschluss die zentrale Hornhaut beider Augen des Jungen erreichte, entschieden sich die Forscher für eine Operation am rechten Auge gefolgt von der Anwendung von B-VEC auf die Hornhaut. Die Behandlung erfolgte nach dem Prinzip des "Compassionate Use". Das Hornhautepithel heilte innerhalb von drei Monaten vollständig, und nach acht Monaten hatte sich die Sehstärke des Jungen auf annähernd normales Niveau verbessert (Visus 20/25). Diese erfolgreiche Anwendung weist auf vielversprechende Perspektiven für die Gentherapie bei genetischen Augenkrankheiten hin.
Kommentar:
Das jüngste BGH-Urteil zur Deckelung von Skonti im Rx-Einkauf hat die Apothekenbranche in Unruhe versetzt. Die Untersagung von Skonti über die festgelegte Spanne könnte finanzielle Einbußen für viele Apotheken bedeuten. Das Bundesgesundheitsministerium prüft die Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung und verweist dabei auf die geplante Apothekenreform. Die Forderung nach einer Aussetzung des Abschlags, den Apotheken den Kassen gewähren müssen, steht im Raum. Die Unsicherheit über die konkreten Folgen des Urteils und die anstehende Reform schaffen eine angespannte Lage in der Branche, die nach politischem Handeln verlangt.
Ebay's voluntary payment of $59 million, amidst allegations of selling pill presses and encapsulation machines without adhering to Controlled Substances Act (CSA) regulations, underscores the importance of E-commerce platforms upholding legal standards. The violation raises concerns about potential misuse for illegal drug production. The U.S. Justice Department's insistence on accountability signals a commitment to curbing illicit activities and serves as a cautionary reminder for all E-commerce entities to adhere to regulations, ensuring public safety and compliance.
Der satirische Rosenmontagszug in Mainz lieferte in diesem Jahr mit einem Motivwagen, der Gesundheitsminister Karl Lauterbach aufs Korn nahm, eine pointierte politische Kommentierung. Unter dem Motto "Master of Desaster" wurde Lauterbach als einsamer Experimentator im Gesundheitssystem dargestellt, dessen Pläne symbolisch in die Luft flogen. Die humorvolle Kritik thematisierte Probleme wie die unzureichende Vergütung der ärztlichen Versorgung und Schwierigkeiten in der Digitalisierung. Ein weiterer Wagen nahm das Ende der "goldenen Jahre" der Corona-Impfstoffe auf die Schippe, indem Biontech als "Goldesel" dargestellt wurde, der der Stadt nun nicht mehr helfe – eine satirische Pointe im Kontext der Pandemie. Beide Motivwagen spiegeln die Tradition des Rosenmontagszugs wider, gesellschaftliche Themen auf kreative und humorvolle Weise zu reflektieren.
Die Verwirrung um Skonti auf verschreibungspflichtige Medikamente nach dem BGH-Urteil nimmt zu. Das Bestellfax von Aliud für neue Augentropfen lässt Fragen aufkommen, da kein Hinweis auf Skonto zu finden ist. Stada gibt jedoch Entwarnung und erklärt, dass der bisherige Gesamtnachlass von 6,15 Prozent (3,15 Prozent Großhandelszuschlag plus 3 Prozent Skonto) unverändert bleibt. Die Diskussion über die Zukunft des Skontos bleibt vorerst offen, während andere Hersteller bereits Anpassungen an den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen haben.
Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Konsumenten zu entkriminalisieren. Der langjährige Jugendrichter Andreas Müller unterstützt das Vorhaben, fordert jedoch Nachbesserungen am Gesetzentwurf, insbesondere im Hinblick auf die kontrollierte Abgabe in speziellen Geschäften. Die potenzielle Entlastung der Gerichte und verstärkte Prävention für Jugendliche sind positive Aspekte. Trotz Kritik von verschiedenen Seiten sollte die Politik einen ausgewogenen Blick auf die Legalisierung werfen, um Freiheitsrechte zu wahren und Jugendliche zu schützen.
Die aktuellen Lieferengpässe bei den inaktivierten Tollwutimpfstoffen Rabipur und Verorab sind besorgniserregend und könnten die Versorgung mit wichtigen Impfungen gefährden. Insbesondere die Verlängerung des Engpasses für Rabipur, der den Großteil des Marktes ausmacht, ist beunruhigend. Die Ständige Impfkommission sollte rasch Handlungsempfehlungen herausgeben, um sicherzustellen, dass die postexpositionelle Prophylaxe weiterhin effektiv gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit zwischen Herstellern, Regulierungsbehörden und Apotheken ist entscheidend, um diese Engpässe zu überwinden und die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Die jüngste BGH-Entscheidung bezüglich Skonti bei verschreibungspflichtigen Medikamenten wirft berechtigte Fragen hinsichtlich der Auswirkungen auf ausländische Versandapotheken auf. Die Rx-Preisbindung gilt grundsätzlich auch für sie, jedoch erlaubte der EuGH zuvor Boni-Zahlungen, um vermeintliche Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Die Wettbewerbszentrale argumentiert für eine Gleichbehandlung, während Rechtsanwalt von Czettritz auf sozialrechtliche Regelungen verweist. Die Unklarheit über die Durchsetzung und den Nachweis von Verstößen bleibt bestehen. Mit der Einführung des E-Rezepts könnten sich jedoch neue Dynamiken auf dem Markt für ausländische Versandapotheken ergeben. Die genauen Auswirkungen werden erst nach Vorlage der BGH-Entscheidungsgründe klarer.
In Hessen haben Zivilpolizisten zwei Männer aufgespürt, die in mehreren Apotheken gefälschte Rezepte eingereicht haben. Der Vorfall ereignete sich, als die Beamten in Gießen auf ein auffälliges Fahrzeug aufmerksam wurden. Während einer der Männer eine Apotheke betrat, blieb der andere in der Nähe des Fahrzeugs stehen. Es stellte sich heraus, dass sie dort ein gefälschtes Rezept für ein Diabetesmedikament eingetauscht hatten.
Die strategische Ausrichtung von Haemato und der dazugehörigen Versandapotheke Direct Apotheke Venlo auf die Belieferung von Schönheitskliniken unterstreicht den wachsenden Markt medizinisch-ästhetischer Behandlungen. Die positive Umsatzentwicklung im Jahr 2022 deutet auf eine erfolgreiche Geschäftsstrategie hin, trotz begrenzter Produktvielfalt. Die Muttergesellschaft MPH Health Care, mit Beteiligungen an M1 Kliniken und einem breiten Spektrum in der Gesundheitsbranche, zeigt eine vielseitige Präsenz. Der Kommentar verdeutlicht die Dynamik in diesem speziellen Marktsegment und die diversifizierte Ausrichtung von Unternehmen wie Haemato.
Die positive Resonanz einer Pharmazieingenieurin auf das E-Rezept zeugt von dessen vielfältigen Vorteilen, insbesondere in Bezug auf Flexibilität und Fehlerminimierung. Die direkte Kommunikation mit der Arztpraxis und die Möglichkeit, Teile einer Mehrfachverordnung in anderen Apotheken einzulösen, werden als effiziente Lösungen hervorgehoben. Trotz einiger Verbesserungspotenziale, besonders im Bereich der Heim- und Pflegedienstbelieferung, plädiert die Pharmazieingenieurin für eine offene Einstellung und aktive Anpassung an die sich entwickelnde Technologie. Ein klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit und zur kontinuierlichen Verbesserung prägt ihre positive Haltung gegenüber dem E-Rezept.
Die klare Zuweisung der Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung und Apothekenvergütung an das Bundesgesundheitsministerium unterstreicht die fokussierte Herangehensweise an eine wichtige gesundheitspolitische Frage. Die Abstimmung zwischen den Ministern Habeck und Lauterbach signalisiert einen strategischen Ansatz für notwendige Reformen im Apothekenwesen. Die bisher ausstehende Umsetzung von Habecks Zusagen im Sommer lässt jedoch Raum für Unsicherheit und verdeutlicht, dass konkrete Maßnahmen und ein zügiges Gesetzgebungsverfahren nun entscheidend sind, um den Anliegen der Apothekerschaft gerecht zu werden.
Die Frage der Einsicht in abgegebene Medikamente über E-Rezepte bleibt ein aktuelles Anliegen, insbesondere für Apotheken. Die Gematik bestätigt, dass Ärzte derzeit keine Möglichkeit haben, diese Informationen einzusehen. Langfristig plant man jedoch, Dispensierdaten in der ePA zu speichern und ab 2025 mit Zustimmung der Patienten darauf zuzugreifen. Die Debatte um Transparenz und Datenschutz in der digitalen Gesundheitsversorgung wird weiter an Bedeutung gewinnen.
Die jüngsten Warnungen der ABDA vor Unstimmigkeiten bei der Einlösung von E-Rezepten verdeutlichen die Herausforderungen im digitalen Umbruch des Gesundheitswesens. Die falsche Interpretation von Freitextverordnungen durch Apothekenverwaltungssysteme birgt potenzielle Risiken für die Arzneimitteltherapiesicherheit. Der Appell des DAV an Apotheken, manuelle Überprüfungen vorzunehmen, unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Handhabung in dieser Übergangsphase. Die Bereitstellung von ERPFIND-Tickets sowie die Möglichkeit der Meldung an das BfArM sind wichtige Schritte zur Fehlerbehebung und Verbesserung der Telematikinfrastruktur. Insgesamt zeigt dies, dass die digitale Transformation im Gesundheitswesen mit der ständigen Überwachung und Anpassung von Prozessen einhergehen muss, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Die neuesten Studienergebnisse bezüglich niedriger Cortisolspiegel als Biomarker für Long Covid werfen ernsthafte Zweifel auf. Die prospektive Kohortenstudie des Universitätsklinikums Essen zeigt, dass die untersuchten Blutparameter, einschließlich Cortisol, keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen mit unterschiedlichen Covid-19-Verläufen aufweisen. Diese Erkenntnisse unterstreichen die Komplexität von Long Covid und die Notwendigkeit weiterer Forschung, um präzise Diagnosemethoden zu entwickeln.
Die bevorstehende Karnevalssaison bringt nicht nur fröhliche Feierlichkeiten, sondern auch die erhöhte Gefahr von Lippenherpes mit sich. Die HSV-Infektion, ausgelöst durch das Herpes-simplex-Virus, kann durch gezielte Maßnahmen und den Einsatz von OTC-Arzneimitteln effektiv behandelt werden. Die Verwendung von Virustatika wie Aciclovir und Penciclovir in den frühen Phasen zeigt sich als wirksam, ebenso wie pflanzliche Alternativen wie Melissenextrakte und Zinksulfat. Hygienische Praktiken und der Verzicht auf ungeprüfte Hausmittel sind entscheidend. Bei weiteren Komplikationen sollte jedoch stets ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden, insbesondere bei Kindern, Schwangeren oder einer allgemeinen Immunsuppression. Ein bewusster Umgang mit der Infektion in der Karnevalszeit ist essenziell, um die Ausbreitung zu minimieren und den Betroffenen eine rasche und effektive Behandlung zu ermöglichen.
Die jüngste Warnung des Pharmakovigilanz-Ausschusses unterstreicht die Herausforderungen bei der Verwendung von Paxlovid bei Menschen unter schwerer Immunsuppression. Die Notwendigkeit einer präzisen Überwachung und Abstimmung mit immunsuppressiven Therapien ist entscheidend, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Die Entdeckung der Rolle der KNDy-Neurone in der Thermoregulation und ihre Verbindung zu Hitzewallungen während der Wechseljahre markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Frauen-Gesundheitsforschung. Die Zulassung von Fezolinetant als NK3-Rezeptorantagonist bietet vielversprechende Aussichten für die effektive Behandlung von vasomotorischen Symptomen. Die Hervorhebung der KNDy-Neurone als Bindeglied zwischen hormonellen Veränderungen und Symptomen verdeutlicht die Bedeutung präziser Therapieansätze in dieser Lebensphase.
Die erfolgreiche Anwendung von Beremagen geperpavec zur Rettung eines 13-jährigen Jungen vor drohender Blindheit durch Epidermolysis bullosa dystrophica ist ein Meilenstein in der Gentherapie. Die topische Anwendung des Gentherapeutikums am Auge zeigt vielversprechende Ergebnisse, die auf potenzielle Fortschritte in der Behandlung genetischer Augenkrankheiten hinweisen. Dieser Erfolg eröffnet neue Perspektiven für die Anwendung von B-VEC und stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung zukünftiger Gentherapie-Entwicklungen dar.
In einem sich ständig wandelnden Gesundheitswesen sind die gegenwärtigen Herausforderungen und Fortschritte ein Spiegelbild der Dynamik, die unsere medizinische Landschaft prägt. Durch beharrliche Forschung, präzise Anpassungen an sich verändernde Rahmenbedingungen und eine offene Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren können wir nicht nur die aktuelle Unsicherheit bewältigen, sondern auch einen Weg ebnen, der die Gesundheit der Bevölkerung schützt und gleichzeitig Raum für innovative Entwicklungen und eine erfolgreiche Zukunft schafft. In diesem Streben nach Fortschritt liegt die Gewissheit, dass gemeinsame Anstrengungen und eine resolute Ausrichtung auf das Wohl der Patienten die Grundlagen für eine nachhaltige und blühende Gesundheitsversorgung legen.
Von Engin Günder, Fachjournalist