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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Phishing, Fernrezepte, Datenschutz und Versorgungslücken treffen Apotheken in einer kritischen Gemengelage

Apotheken geraten durch digitale Angriffe, rechtliche Unsicherheiten und strukturelle Defizite zunehmend unter Druck – gesundheitspolitische Antworten sind überfällig

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Digitale Täuschung, regulatorische Klarstellungen und wirtschaftlicher Druck – die Gesundheitsbranche steht derzeit an mehreren Fronten unter Belastung. Während Apotheker zunehmend Zielscheibe ausgefeilter Phishing-Angriffe werden, unterwandern fragwürdige Onlinehändler mit Fernrezepten und unseriösen Geschäftsmodellen das Vertrauen in das Versorgungssystem. Gleichzeitig geraten Plattformanbieter durch ein BGH-Urteil zum Datenschutz bei apothekenpflichtigen Arzneien unter Zugzwang. Wirtschaftlich ziehen Apotheker Konsequenzen: Samstagsöffnungen fallen weg, Ausbildungsengpässe gefährden die Versorgung – wie etwa in Thüringen, wo die Landespolitik durch eine Rekordpetition unter Zugzwang gerät. Auch international bleibt der Druck hoch: Zollfunde werfen Fragen nach illegalem Medikamentenimport auf, während neue Forschung zu Antibiotika, Mückenschutz und Malariaprävention ebenso für Hoffnung wie für Diskussion sorgt. Die Klimakrise verschärft gesundheitliche Risiken zusätzlich – besonders für Lungenpatienten. Die Vielzahl dieser Entwicklungen zeigt: Apotheken und das gesamte Gesundheitssystem müssen sich gegen Täuschung, rechtliche Grauzonen und strukturelle Schwächen zugleich behaupten.

Digitale Täuschung mit System: Phishing-Angriffe auf Apobank-Kunden treffen auch Apotheken

In einer gezielten Welle von Betrugsversuchen warnen die Apobank und mehrere Apothekerverbände derzeit vor professionell organisierten Phishing-Attacken, bei denen Apothekeninhaber zunehmend ins Visier geraten. Betrüger verschicken täuschend echt gestaltete Schreiben, in denen ein angeblicher Wechsel des Sicherheitsverfahrens der Bank angekündigt wird. Adressaten werden aufgefordert, einen beigefügten QR-Code zu scannen, der auf eine gefälschte Webseite führt, um dort Zugangsdaten und persönliche Informationen zu erbeuten. Parallel dazu geben sich Anrufer am Telefon als Apobank-Mitarbeiter aus, nutzen teilweise real klingende Namen von Beratern und suggerieren verdächtige Auslandsüberweisungen, um Betroffene zur Preisgabe vertraulicher Daten zu verleiten. Dabei wird sogar die echte Apobank-Telefonnummer im Display angezeigt, funktioniert bei Rückruf jedoch nicht.

Die Angriffe zielen auf zentrale Schnittstellen digitaler Geschäftsführung: Online-Banking, Kontozugänge, Kommunikationswege. Für Apotheken als mittelständische Gesundheitsdienstleister wiegen derartige Vorfälle besonders schwer. Während die technische Absicherung von Patientendaten durch die Telematikinfrastruktur staatlich geregelt ist, bleibt der Schutz geschäftlicher Daten weitgehend in der Eigenverantwortung der Betriebe. Hier drohen im Falle erfolgreicher Angriffe nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch operative Störungen im Apothekenalltag.

Experten betonen, dass technische Schutzmaßnahmen wie Firewalls und Virenscanner allein nicht ausreichen. Notwendig sind ganzheitliche Sicherheitskonzepte, die organisatorische Prävention, klare Prozesse im Verdachtsfall und finanzielle Absicherung einschließen. Insbesondere Cyber-Versicherungen bieten Schutz bei Schäden durch Schadsoftware, Datenverlust oder Systemausfall, während Vertrauensschadenversicherungen gezielt finanzielle Risiken durch Täuschung, Phishing oder kriminelle Handlungen Dritter oder interner Mitarbeitender abdecken. In Zeiten wachsender digitaler Bedrohungen gewinnen solche Policen zunehmend an Bedeutung – nicht als Luxus, sondern als unternehmerische Notwendigkeit.

Apothekenleiter werden daher aufgerufen, Mitarbeitende zu schulen, interne Meldewege zu definieren und ihre digitalen Arbeitsroutinen kritisch zu überprüfen. Die Angriffe auf Apobank-Kunden stehen exemplarisch für eine strukturelle Bedrohungslage, die nicht mit Einzelmaßnahmen zu beheben ist. Vielmehr erfordert sie ein neues Risikobewusstsein, das betriebliche Abläufe nicht nur unter Effizienzgesichtspunkten, sondern auch unter dem Aspekt der Resilienz betrachtet.

Der aktuelle Anstieg von Phishing-Angriffen auf Apobank-Kunden ist mehr als ein krimineller Einzelfall – er ist Symptom eines strukturellen Problems. Die gezielte Täuschung durch gefälschte Briefe, gefälschte Webseiten und täuschend echte Telefonanrufe zeigt, wie professionell organisierte Cyberkriminalität heute arbeitet. Dass gerade Apothekeninhaber betroffen sind, ist kein Zufall, sondern logische Konsequenz einer unzureichend geschützten digitalen Infrastruktur im Mittelstand.

Der Staat schützt Patientendaten durch gesetzlich regulierte Systeme wie die Telematikinfrastruktur. Doch der wirtschaftliche Schutz von Gesundheitsdienstleistern bleibt deren individueller Verantwortung überlassen. Diese politische Schieflage offenbart eine gefährliche Lücke: Während Krankenakten verschlüsselt sind, bleiben Geschäftskonten oft angreifbar. Die strukturelle Trennung zwischen medizinischer und betrieblicher Sicherheit ist längst überholt, zumal Apotheken heute digitale Schnittstellen zwischen beiden Bereichen darstellen.

Versäumnisse liegen jedoch nicht nur in der Politik. Auch viele Apotheken haben ihre digitale Entwicklung primär unter dem Aspekt von Effizienz und Convenience betrieben – ohne ausreichende Investitionen in Resilienz. Der Glaube, durch Firewalls und Passwörter hinreichend geschützt zu sein, ist gefährlich naiv. Die Professionalität der aktuellen Phishing-Welle macht deutlich: Der Mensch ist das primäre Ziel – und zugleich die größte Schwachstelle. Daher müssen Schulung, Reaktionstraining und Sensibilisierung integraler Bestandteil jeder IT-Strategie sein. Verantwortungsträger in Apotheken, Verbänden und Kammern sind gefordert, digitale Sicherheit nicht länger als Randthema zu behandeln, sondern als zentrale Führungsaufgabe.

Zugleich offenbart der Fall die Notwendigkeit eines systematischen Versicherungsbewusstseins im Gesundheitswesen. Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen sind kein Zusatzschutz für technikaffine Betriebe, sondern ein finanzielles Rückgrat für die Schadensfälle, die heute jederzeit eintreten können. Der Gesetzgeber wiederum muss die Rahmenbedingungen anpassen: Wer digitale Geschäftsprozesse gesetzlich fordert, muss auch für deren finanzielle Absicherung einen regulatorischen Rahmen schaffen – etwa durch Mindeststandards, steuerliche Förderung oder staatliche Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen.

In einer digitalisierten Gesundheitswirtschaft ist Schutz kein statischer Zustand, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Wer diesen Prozess nicht aktiv gestaltet, wird zum leichten Ziel. Die Angriffe auf Apobank-Kunden sind deshalb eine Warnung – nicht nur an Apothekerinnen und Apotheker, sondern an ein ganzes System, das noch nicht begriffen hat, dass Digitalisierung ohne Sicherheit nicht fortschrittlich, sondern fahrlässig ist.

Illegale Geschäftsmodelle mit Rezept: Wie dubiose Onlinehändler das Gesundheitssystem aushebeln

Immer mehr Menschen bestellen Medikamente im Internet – bequem, schnell, diskret. Doch der Boom des Onlinehandels mit Arzneimitteln hat längst Schattenseiten. Insbesondere beim sensiblen Thema medizinisches Cannabis mehren sich die Hinweise auf Geschäftsmodelle, die nicht nur rechtliche Grauzonen ausnutzen, sondern das Vertrauen in das Gesundheitssystem gefährden. Online-Plattformen bieten Cannabis auf Rezept – mitsamt Ferndiagnose, oft ohne persönliche ärztliche Untersuchung. Teils reicht das Ausfüllen eines Fragebogens, um binnen 24 Stunden ein Rezept und die gewünschte Ware per Paketdienst zu erhalten.

Recherchen zeigen, dass manche Anbieter gezielt die Nachfrage nach Cannabis für nicht-therapeutische Zwecke bedienen – gegen Bezahlung eines Privatrezepts und teils erheblicher Zusatzkosten. Dabei werden Regularien zur ärztlichen Sorgfaltspflicht ebenso umgangen wie Apothekenpflichten. Gesetzlich zugelassene Versandapotheken geraten zunehmend unter Druck, da sie mit diesen unseriösen Wettbewerbern kaum mithalten können. Auch die ärztliche Berufsordnung wird teils massiv verletzt: Es existieren Fälle, in denen denselben Ärzten systematisch hunderte Rezepte zugeordnet werden – ein Verdacht auf gewerbliche Rezeptproduktion liegt nahe.

Gesundheitsbehörden wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Landesärztekammern sehen sich zwar zuständig, agieren aber häufig zu spät oder zu zögerlich. Auch die Kontrolle von Online-Plattformen gestaltet sich schwierig: Viele Betreiber sitzen im Ausland oder wechseln Domains in rascher Folge. Während das E-Rezept in Deutschland an Sicherheit und Struktur gewinnen soll, untergräbt der Wildwuchs im Netz diese Bemühungen.

Juristisch sind die Behörden gefordert, härter gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken vorzugehen – auch international. Gleichzeitig bedarf es klarer Regeln für Telemedizin, strenger Kontrollen ärztlicher Ferndiagnosen und transparenterer Verfahren in der Verschreibungspraxis. Andernfalls droht nicht nur ein Vertrauensverlust in die heilberufliche Integrität, sondern langfristig eine Ausweitung von Arzneimittelmissbrauch unter dem Deckmantel legaler Versorgung.

Der Missbrauch von Onlinehandel und Telemedizin zur systematischen Umgehung heilberuflicher Standards stellt ein strukturelles Problem dar – eines, das nicht allein durch Einzelfallkontrollen gelöst werden kann. Wenn medizinisches Cannabis per Klick und ohne ärztlichen Dialog erhältlich ist, bricht das nicht nur ethische Grundsätze, sondern öffnet Tür und Tor für gewerbliche Rezeptdienste und zweifelhafte Geschäftsmodelle.

In dieser Gemengelage zeigen sich gravierende Versäumnisse staatlicher Kontrollinstanzen. Während Ärztinnen und Ärzte unter normalen Bedingungen eine hohe Verantwortung tragen, entsteht in digitalen Nischen ein Graumarkt, der diese Verantwortung entkoppelt – ein digitaler Raum, in dem medizinische Autorität zur bloßen Durchgangsstation für Konsumwünsche degradiert wird. Die politischen Akteure bleiben dabei erstaunlich passiv. Weder wurde bisher eine zentrale Aufsichtsstruktur für Telemedizinplattformen etabliert, noch gibt es ein funktionierendes Frühwarnsystem, das auffällige Rezeptmuster automatisch meldet.

Zudem fehlt ein abgestimmtes Vorgehen gegen grenzüberschreitende Anbieter. Die EU hätte längst eine einheitliche Regulierung für rezeptpflichtige Arzneimittel im digitalen Raum initiieren müssen – doch nationale Egoismen und träger Verwaltungsapparat verhindern effektive Zusammenarbeit. Auch deutsche Landesärztekammern und die Kassenärztliche Bundesvereinigung tragen Verantwortung, indem sie bisher zu selten intervenieren, wenn Plattformärzte systematisch ihre Berufsethik unterlaufen.

Was hier sichtbar wird, ist ein Auseinanderklaffen von regulierter Versorgung und dereguliertem Marktgeschehen. Die Apotheke vor Ort steht unter wachsendem ökonomischen Druck, während außerhalb jeder Verantwortungskultur Arzneimittel wie Konsumgüter vertrieben werden – teils unter medizinischem Deckmantel, teils als Lifestyleprodukt.

Statt passiver Beobachtung braucht es ein entschiedenes Handeln. Das bedeutet nicht, Telemedizin zu verteufeln. Aber sie darf nicht zur Plattform für organisierte Rezeptvergabe verkommen. Der Gesetzgeber muss rechtliche Schlupflöcher schließen, Kontrollinstanzen befähigen und klare Grenzen für digitale Rezeptmodelle setzen. Nur so lässt sich der Auswuchs des Onlinehandels eindämmen – bevor er die Grundlagen seriöser Arzneimittelversorgung endgültig unterwandert.

BGH stärkt Datenschutz im Arzneimittelhandel: Plattformvertrieb steht unter Druck

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) rückt der Datenschutz im Onlinehandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in den Mittelpunkt regulatorischer Aufmerksamkeit. Die Richter in Karlsruhe haben entschieden, dass beim Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Medikamenten über digitale Plattformen wie Amazon eine ausdrückliche und informierte Einwilligung der Kundinnen und Kunden in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zwingend erforderlich ist. Diese Entscheidung, gestützt auf die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), schafft klare rechtliche Verhältnisse – mit weitreichenden Konsequenzen für Plattformbetreiber und Apotheken.

Im Kern geht es um die Frage, wie sensibel Gesundheitsdaten verarbeitet werden dürfen, wenn diese im Kontext einer Bestellung erhoben werden. Die Richter stellten klar, dass solche Daten besonders schützenswert sind und eine konkludente Einwilligung – etwa durch das bloße Klicken auf einen Bestell-Button – nicht genügt. Vielmehr bedarf es einer aktiven, dokumentierten Zustimmung, die spezifisch über Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung informiert. Damit werden nicht nur Plattformen in die Pflicht genommen, sondern auch die Apotheken, die sich solcher Vertriebskanäle bedienen.

Die Praxis zeigt allerdings ein deutliches Umsetzungsdefizit. Während sich große Plattformbetreiber auf pauschale Datenschutzerklärungen berufen, fehlt es bei vielen Apotheken an technischem Know-how und rechtlicher Sensibilität. Besonders kritisch wird es, wenn Apotheken auf externe Dienstleister oder Plattformlogiken vertrauen, ohne die dahinterliegenden Datenflüsse im Detail zu kontrollieren. Die rechtliche Verantwortung bleibt bei den Apotheken – auch wenn sie nicht selbst die Infrastruktur stellen. Diese Konstellation führt zu einem hohen Haftungsrisiko, das in der Praxis bislang häufig unterschätzt wurde.

Zugleich ergibt sich eine neue Dimension wettbewerbsrechtlicher Konflikte. Denn Datenschutzverstöße können nicht nur von Aufsichtsbehörden verfolgt werden, sondern auch Mitbewerber zum Gegenstand lauterkeitsrechtlicher Abmahnungen machen. Wer etwa über Amazon verkauft, ohne DSGVO-konform die Einwilligung seiner Kundschaft einzuholen, handelt potenziell wettbewerbswidrig – ein Einfallstor für juristische Angriffe aus der Branche.

Vor diesem Hintergrund gewinnen rechtliche Vorsorgemaßnahmen an Bedeutung. Insbesondere eine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung mit Einbeziehung des Lauterkeitsrechts wird zur zentralen Absicherung im digitalen Vertriebsumfeld. Solche Policen können nicht nur im Abwehrfall vor finanziellen Schäden schützen, sondern auch präventiv dazu beitragen, juristisch belastbare Strukturen aufzubauen. In einer Branche, die unter immer größerem Digitalisierungsdruck steht, ist dies kein optionaler Luxus mehr, sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit.

Trotz der rechtlichen Klarheit des BGH-Urteils bleibt die Reaktion der Standesvertretungen bislang verhalten. Eine flächendeckende Information der Apothekenbetriebe, konkrete Umsetzungshilfen oder politische Positionierungen zur Rolle internationaler Plattformen im deutschen Apothekenrecht bleiben weitgehend aus. Die Folge: Ein erheblicher Teil der Apotheken betreibt Plattformvertrieb in einer rechtlichen Grauzone – mit allen Risiken für die eigene Haftung und die Integrität des Berufsbildes.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs bringt Klarheit in einen Bereich, der seit Jahren durch regulatorisches Schweigen und technische Überforderung geprägt ist. Der digitale Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel war lange ein juristischer Blindfleck – insbesondere dort, wo Plattformen wie Amazon ins Spiel kommen. Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft nun eine Zäsur: Der Datenschutz im Gesundheitswesen endet nicht an der digitalen Haustür.

Die Botschaft ist unmissverständlich: Wer mit Gesundheitsdaten handelt, steht in der Verantwortung – unabhängig davon, wie groß oder global die Plattform ist, über die der Handel läuft. Das Urteil verpflichtet nicht nur Tech-Konzerne zur Korrektur, sondern stellt auch Apotheken vor neue Herausforderungen. Denn sie bleiben die datenschutzrechtlich Verantwortlichen, selbst wenn sie sich scheinbar nur als Anbieter auf einer Plattform präsentieren. Diese juristische Realität wird in der Praxis oft verdrängt – sei es aus Unwissenheit, technischer Abhängigkeit oder betriebswirtschaftlichem Druck.

Dabei ist die Gefahr real. Die zunehmende Sensibilisierung für Datenschutz, die wachsende Aktivität von Abmahnvereinen und der Zugriff staatlicher Aufsichtsbehörden führen zu einem Haftungsumfeld, das Apotheken nicht mehr ignorieren können. Besonders kritisch ist dabei die Verbindung von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht: Schon ein formaler Verstoß bei der Einwilligungseinholung kann zum Auslöser lauterkeitsrechtlicher Auseinandersetzungen werden – mit erheblichen finanziellen Risiken.

In dieser Lage ist es bemerkenswert, wie zögerlich die standespolitischen Gremien agieren. Anstatt Orientierung zu geben, bleibt es bei allgemeinen Appellen. Derweil agieren internationale Plattformen mit großer Selbstverständlichkeit in einem sensiblen Markt – und Apotheken geraten zwischen rechtlicher Verantwortung und struktureller Ohnmacht. Dieser Zustand ist nicht haltbar.

Der einzige gangbare Weg: Apotheken müssen ihre digitale Verantwortung ernst nehmen und sich professionell absichern. Dazu gehört nicht nur die Anpassung technischer Prozesse, sondern auch eine belastbare rechtliche Schutzarchitektur. Branchenspezifische Rechtsschutzlösungen mit wettbewerbsrechtlicher Komponente sind in diesem Kontext nicht einfach ein Versicherungsprodukt, sondern ein strategisches Werkzeug zur Risikosteuerung. Wer Plattformvertrieb betreibt, braucht digitale Kompetenz, juristisches Bewusstsein und strukturelle Unterstützung – andernfalls droht ein stilles Ausbluten im digitalen Wettbewerb.

Das BGH-Urteil zeigt: Rechtssicherheit ist machbar – aber sie muss aktiv hergestellt werden. Wer heute nicht handelt, könnte morgen nicht mehr handlungsfähig sein.

Apotheke schließt samstags: Laurentius Apotheke zieht betriebswirtschaftliche Konsequenz

Die Laurentius Apotheke in Mönchengladbach bleibt seit April samstags geschlossen. Inhaber Pascal Pech hat die Entscheidung nach wirtschaftlicher Abwägung getroffen. Die Einführung verkürzter Sommeröffnungszeiten sei eine Reaktion auf die ausbleibende Rentabilität des Wochenendbetriebs. „Der Samstag lohnt sich betriebswirtschaftlich nicht mehr“, sagt Pech. Die Umsätze an diesem Wochentag könnten die Betriebskosten nicht mehr decken, die Zeiten der Querfinanzierung seien vorbei.

Der Schritt erfolgt nicht aus personellen Engpässen oder organisatorischen Gründen, sondern aus ökonomischem Kalkül. Damit rückt ein bisher stillschweigender Realitätssinn der Branche ins Licht: Viele Apotheken betreiben ihre Samstagsöffnungen nur noch aus Pflichtgefühl oder Gewohnheit – nicht aus wirtschaftlicher Überzeugung. Das Kundenaufkommen ist rückläufig, der Personalaufwand hoch, die Margen stagnieren.

Die Entscheidung der Laurentius Apotheke ist ein Beispiel für eine wachsende Zahl inhabergeführter Betriebe, die gezwungen sind, ihr Geschäftsmodell den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. In Zeiten steigender Fixkosten, Fachkräftemangel und politischer Unsicherheiten geraten vor allem kleinere Apotheken unter Druck. Die Frage nach wirtschaftlicher Tragfähigkeit rückt in den Mittelpunkt der unternehmerischen Entscheidungen – auch auf Kosten gewohnter Öffnungszeiten.

Die samstägliche Schließung der Laurentius Apotheke ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom einer strukturellen Schieflage, die das Apothekenwesen zunehmend erfasst. Was lange als Selbstverständlichkeit galt – die offene Tür am Samstag – wird unter heutigen Bedingungen zum Luxus. Wenn selbst zentral gelegene Stadtteilapotheken wie die in Mönchengladbach diesen Schritt gehen, ist die Alarmstufe längst überschritten.

Verantwortlich für diese Entwicklung ist nicht ein einzelner Akteur, sondern ein ganzes System, das die wohnortnahe Versorgung rhetorisch preist, sie aber ökonomisch austrocknet. Die gesundheitspolitische Praxis setzt Apotheken unter Druck, ohne ihnen die notwendigen wirtschaftlichen Spielräume zu verschaffen. Die Fixierung auf Versorgungsstrukturpläne, die Förderung des Versandhandels und die Verschleppung einer Honoraranpassung lassen das Vor-Ort-Modell erodieren. Die Politik steht in der Pflicht, die Versorgungssicherheit nicht nur zu beschwören, sondern finanziell abzusichern.

Die Entscheidung von Pascal Pech ist damit auch ein Akt unternehmerischer Selbstbehauptung – gegen eine Struktur, die Wirtschaftlichkeit mit Systemrelevanz verwechselt. Die Verantwortung liegt dabei nicht nur in Berlin. Auch Krankenkassen, Kammern und kommunale Akteure müssen sich fragen lassen, was sie konkret zum Erhalt lokaler Apotheken beitragen. Der Verweis auf gesetzliche Mindestöffnungszeiten greift zu kurz, wenn gleichzeitig die Rahmenbedingungen deren Einhaltung zur wirtschaftlichen Falle machen.

Ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs über die Zukunft der wohnortnahen Arzneimittelversorgung ist überfällig. Wer möchte, dass Apotheken dauerhaft geöffnet bleiben, muss auch akzeptieren, dass deren Leistungen kostendeckend honoriert werden. Andernfalls werden weitere Samstage dunkel bleiben – nicht aus Mangel an Engagement, sondern aus nüchterner Notwendigkeit.

Apothekenkrise und Ausbildungsnot: Thüringer Landtag ringt um pharmazeutische Zukunft

Im Thüringer Landtag hat am Donnerstag die Anhörung zur bislang erfolgreichsten Petition der Landesgeschichte stattgefunden. Über 64.000 Menschen fordern darin die wirtschaftliche Sicherung der Apotheken im Freistaat und die überfällige Modernisierung des Instituts für Pharmazie an der Universität Jena. Die Petition, initiiert von der Landesapothekerkammer Thüringen, thematisiert damit zwei eng verknüpfte Versorgungsfragen: den akuten Fachkräftemangel in Apotheken und die ausbleibende finanzielle sowie infrastrukturelle Unterstützung für das Pharmaziestudium. Nach dem politischen Scheitern des umstrittenen Apothekenreformgesetzes auf Bundesebene rückt nun die Verantwortung der Länder in den Fokus.

Petitionsinitiator Dany Neidel, Geschäftsführer der Kammer, verwies auf die dramatische Alterung des pharmazeutischen Personals: Innerhalb der nächsten 13 Jahre müsse Thüringen rund 850 Apothekenleitungen ersetzen, da sowohl approbierte Apotheker als auch Pharmazieingenieure in den Ruhestand treten. Der Nachwuchs jedoch fehle. Das Institut für Pharmazie in Jena bildet derzeit jährlich nur etwa 60 Apothekerinnen und Apotheker aus – zu wenig, um den Bedarf zu decken, zumal viele Absolventen andere Berufswege einschlagen. Der sich abzeichnende Engpass bei approbierten Kräften bedroht die wohnortnahe Arzneimittelversorgung insbesondere im ländlichen Raum.

Besonders eindrücklich schilderten Studierende des Fachschaftsrats Pharmazie ihre Studienbedingungen. Veraltete Labore, fehlendes Personal, verstreute Standorte und mangelnde finanzielle Mittel beeinträchtigen nicht nur die Qualität der Ausbildung, sondern auch die Attraktivität des Studienorts. Eine hochwertige pharmazeutische Ausbildung sei unter diesen Voraussetzungen kaum möglich, warnte die Studentin Leonie Helfer. Innovationen in der Pharmazie drohten so ausgebremst zu werden, was sich langfristig auf die Versorgungsqualität auswirke.

Auch wirtschaftlich geraten viele Apotheken zunehmend unter Druck. Seit über einem Jahrzehnt ist das Fixum für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht erhöht worden. In Ostdeutschland macht dieses Fixum bis zu 90 Prozent des Apothekenumsatzes aus. Angesichts steigender Kosten droht eine wirtschaftliche Schieflage, die in vielen Fällen bereits zur Aufgabe von Apotheken führt. Der Präsident der Landesapothekerkammer, Ronald Schreiber, warnte eindringlich vor einem strukturellen Versorgungsversagen, sollte die Politik nicht gegensteuern.

Landesgesundheitsministerin Katharina Schenk betonte das Engagement ihres Ministeriums und verwies auf den Koalitionsvertrag des Bundes, der eine Stärkung der Apotheken insbesondere im ländlichen Raum vorsehe. Auch Bildungsminister Christian Tischner sicherte Unterstützung für die Modernisierung des Jenaer Instituts zu, räumte jedoch erhebliche Finanzierungsprobleme ein. Die Petition wurde an die zuständigen Ausschüsse verwiesen – eine Entscheidung, die zeigen wird, ob der politische Wille den Versorgungsrealitäten standhält.

Die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Thüringen entscheidet sich nicht allein an der Ladentheke, sondern an den politischen Schnittstellen zwischen Bildung, Gesundheit und Haushalt. Die Anhörung im Landtag hat deutlich gemacht, dass strukturelle Versäumnisse der vergangenen Jahre nun mit Wucht aufbrechen. Der demografische Wandel, oft als abstrakter Begriff bemüht, wird hier zur konkret messbaren Krise – wenn innerhalb eines Jahrzehnts hunderte pharmazeutische Leitungspositionen vakant werden und der akademische Nachwuchs auf zu schmaler Basis nachwächst, droht ein gefährliches Versorgungsvakuum.

Die politischen Reaktionen auf die Rekordpetition bleiben bislang vage. Es wird auf den Bund verwiesen, auf zukünftige Haushalte und auf Koalitionsverträge, doch entscheidend ist, was im Hier und Jetzt passiert. Die Landespolitik kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen, indem sie auf die gescheiterte Bundesreform zeigt. Die bauliche und personelle Misere am Institut für Pharmazie in Jena ist keine neue Erkenntnis, sondern seit Jahren dokumentiert – dennoch fehlt bis heute ein konkreter Umsetzungsplan. Das Verweisen auf Priorisierung innerhalb knapper Haushaltsmittel wird angesichts der Bedeutung des Sektors zur Schutzbehauptung. Bildung und Versorgung sind Kernaufgaben des Staates.

Gleichzeitig offenbart die Diskussion um das Fixum ein grundlegendes Missverhältnis zwischen gesellschaftlicher Erwartung und ökonomischer Realität. Wer Apotheken als erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen stärken will, muss auch ihre Finanzierung sichern. Die Vorstellung, wohnortnahe Versorgung sei ein kostengünstiger Selbstläufer, ist illusionär. Apotheken werden mit wachsender Aufgabenlast betraut – von pharmazeutischen Dienstleistungen über Medikationsanalysen bis zur Versorgung multimorbider Patienten – und zugleich finanziell ausgebremst. Der Verweis auf Marktmechanismen greift hier zu kurz, denn die Apothekenlandschaft ist Teil der staatlich regulierten Daseinsvorsorge.

Politik, die nur reagiert, wenn eine Petition mit zehntausenden Unterschriften aufrüttelt, verliert an Steuerungsfähigkeit. Der Thüringer Landtag steht nun vor der Aufgabe, aus bloßen Bekenntnissen konkrete Maßnahmen abzuleiten. Es braucht ein strukturelles Investitionsprogramm für die pharmazeutische Ausbildung, eine nachhaltige Lösung für das Fixum und eine strategische Standortpolitik, die Apotheken als systemrelevante Gesundheitsakteure ernst nimmt. Alles andere wäre ein politisches Versäumnis mit langanhaltenden Folgen – nicht nur für Thüringen, sondern für die gesundheitliche Daseinsvorsorge in Deutschland insgesamt.

Zoll stoppt Türkei-Reisende mit 40 Insulin-Infusionen und medizinischen Präparaten

Am Flughafen Düsseldorf hat der Zoll eine 40-jährige Frau aus Bottrop bei der Einreise aus der Türkei mit einer ungewöhnlich großen Menge medizinischer Produkte gestoppt. Die Reisende wollte am 18. April den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren nutzen, wurde jedoch im Rahmen einer Routinekontrolle herausgewunken. Bei der anschließenden Durchleuchtung ihres Gepäcks entdeckten die Beamten verdächtige Umrisse, die auf eine Vielzahl von Ampullen hindeuteten. Die Kontrolle förderte insgesamt 40 Insulin-Infusionen, eine Packung Antibiotika, 500 Einheiten Botox-Pulver, fünf Einheiten Hyaluronsäure sowie 15 Einheiten eines fettlösenden Präparats zur Behandlung von Cellulite zutage.

Die Frau gab an, die Medikamente seien ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt und zum Teil Geschenke von Freunden. Sie verwende das Insulin zur Behandlung ihrer Adipositas und das Botox zur Selbstanwendung. Die Zöllner äußerten Zweifel an dieser Darstellung und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ein. Die gesamte Ware wurde beschlagnahmt.

Nach deutschem Recht unterliegen Arzneimittel strengen Einfuhr- und Nachweispflichten, insbesondere wenn sie verschreibungspflichtig sind oder zur medizinisch-ästhetischen Anwendung dienen. Die Einfuhr solcher Substanzen ohne ärztliche Verordnung oder Zollanmeldung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Ermittlungen sollen nun klären, ob die mitgeführten Mengen tatsächlich dem Eigenbedarf dienten und ob die Einfuhrvoraussetzungen erfüllt waren. Der Fall lenkt die Aufmerksamkeit erneut auf die wachsende Praxis von Medikamentenimporten durch Privatpersonen, bei der sowohl Sicherheitsaspekte als auch rechtliche Fragen in den Fokus rücken.

Der Fall der Türkei-Rückkehrerin mit einem Koffer voller medizinischer Präparate wirft ein Schlaglicht auf ein systemisches Spannungsfeld zwischen individueller Gesundheitsvorsorge, wachsendem Medizintourismus und staatlicher Arzneimittelaufsicht. Wenn eine Privatperson mit 40 Insulin-Infusionen, Botox und Fett-weg-Präparaten im Gepäck durch den grünen Ausgang eines Flughafens schreitet, wird aus einer vermeintlich privaten Angelegenheit eine öffentliche Frage der Arzneimittelsicherheit und regulatorischen Integrität.

Die Verantwortung liegt nicht allein bei der betroffenen Frau, sondern auch bei jenen politischen und institutionellen Akteuren, die die zunehmende Abwanderung von Patienten in Auslandsmärkte über Jahre hinweg ignoriert oder bagatellisiert haben. Der Trend, Medikamente im Nicht-EU-Ausland zu kaufen – sei es aus Kostengründen, aufgrund von Wartezeiten oder wegen ästhetischer Behandlungen –, ist kein Randphänomen mehr, sondern Ausdruck einer strukturellen Vertrauenskrise in das eigene Gesundheitssystem. Wenn Botulinumtoxin, Hyaluronsäure und Zellulite-Präparate über Kofferimporte den Weg ins Land finden, zeigt sich zugleich eine Grauzone, in der sich Lifestyle, Eigenverantwortung und fehlende Aufklärung gefährlich vermischen.

Die Zollbehörden tragen in diesem Kontext eine doppelte Bürde. Einerseits müssen sie den Einzelfall sorgfältig prüfen und Rechtssicherheit gewährleisten, andererseits werden sie durch systematische Versäumnisse in der Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Informationspolitik überfordert. Es fehlt an transparenter Kommunikation über die rechtlichen Grenzen des Eigenbedarfs, an niedrigschwelliger Aufklärung über die Gefahren von Selbstmedikation mit ausländischen Präparaten – und an einer entschlossenen Haltung gegenüber Anbietern, die gezielt auf eine Graumarktnachfrage setzen.

Auch der Gesetzgeber bleibt in der Pflicht. Die rechtlichen Vorgaben zur Arzneimitteleinfuhr müssen nicht nur konsequent angewendet, sondern auch an die sich wandelnde Realität internationaler Gesundheitsmobilität angepasst werden. Während Patientensouveränität ein hohes Gut bleibt, darf sie nicht zur Hintertür für medizinisch zweifelhafte oder gar gesundheitsgefährdende Praktiken verkommen.

Der Fall am Düsseldorfer Flughafen ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom. Die Antwort darauf muss differenziert, rechtsstaatlich klar und gesundheitspolitisch vorausschauend ausfallen. Ansonsten droht ein weiteres Abgleiten in eine Schattenökonomie der Selbsttherapie – mit ungewissem Ausgang für Patienten wie für das System.

Frühkindliche Antibiotikagabe: Zusammenhang mit Asthmarisiko bleibt umstritten

Der Einsatz von Antibiotika in der frühen Kindheit steht seit Jahren im Verdacht, die Entstehung chronischer Erkrankungen wie Asthma zu begünstigen. Ein Forschungsteam hat nun versucht, durch eine Geschwisteranalyse Klarheit in die Debatte zu bringen. Dabei wollten die Wissenschaftler herausfinden, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Antibiotikagabe und späteren Gesundheitsrisiken besteht – oder ob vielmehr eine erhöhte Infektanfälligkeit ursächlich dafür ist, dass betroffene Kinder sowohl häufiger krank als auch häufiger mit Antibiotika behandelt werden.

Für die Analyse wurden Daten aus groß angelegten Geburtskohorten ausgewertet. Verglichen wurden Geschwisterpaare, bei denen eines der Kinder in der frühen Kindheit Antibiotika erhalten hatte, das andere jedoch nicht. Die Auswertung zeigte, dass das Risiko für Asthmaerkrankungen zunächst tatsächlich erhöht war, wenn frühzeitig Antibiotika verabreicht wurden. Dieser Zusammenhang schwächte sich jedoch deutlich ab, wenn familiäre Faktoren wie genetische Disposition, Umweltbedingungen oder sozioökonomische Einflüsse statistisch kontrolliert wurden. In vielen Fällen verschwand der Zusammenhang sogar vollständig.

Die Studienautoren kommen zu dem Schluss, dass es derzeit keine eindeutigen Belege für eine kausale Beziehung zwischen früher Antibiotikagabe und der Entstehung chronischer Erkrankungen wie Asthma gibt. Vielmehr scheint ein sogenannter "confounding by indication" vorzuliegen – also eine Verzerrung durch die zugrunde liegende Indikation, etwa eine generell höhere Infektanfälligkeit, die sowohl den Antibiotikaeinsatz als auch spätere Erkrankungen bedingt. Auch familiäre Einflussfaktoren, etwa das Mikrobiom oder elterliche Gesundheitsgewohnheiten, spielen offenbar eine bedeutende Rolle.

Die Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit einer zurückhaltenden und differenzierten Verordnungspraxis bei Antibiotika, insbesondere im Kindesalter. Gleichzeitig warnen Experten davor, die Medikamente grundsätzlich zu verteufeln. Der Nutzen bei bakteriellen Infektionen bleibe unbestritten, so die Autoren. Entscheidend sei, dass Antibiotika gezielt, indikationsgerecht und unter sorgfältiger Abwägung der Risiken eingesetzt werden.

Die Diskussion um die Risiken frühkindlicher Antibiotikagabe ist ein Paradebeispiel für die Komplexität medizinischer Kausalitäten und den gesellschaftlichen Umgang mit Unsicherheiten in der evidenzbasierten Medizin. Der Reflex, Antibiotika für die Zunahme chronischer Erkrankungen verantwortlich zu machen, mag nachvollziehbar sein – doch er greift zu kurz. Die neue Geschwisteranalyse zeigt, dass der Zusammenhang zwischen Antibiotika und Asthma nicht zwangsläufig kausal ist, sondern möglicherweise auf tieferliegende strukturelle und biologische Gemeinsamkeiten innerhalb von Familien zurückzuführen ist.

Hier zeigt sich ein systemisches Problem: Der gesellschaftliche Ruf nach einfachen Ursachen für komplexe Krankheitsbilder übersieht oft die Vielzahl an Einflussfaktoren, die in der medizinischen Realität zusammenwirken. Wer lediglich auf das Medikament fokussiert, verkennt die Rolle von Infektanfälligkeit, genetischer Disposition, Umweltbedingungen und familiären Lebensverhältnissen. Genau diese Faktoren aber geraten in der tagespolitischen und gesundheitspolitischen Debatte regelmäßig ins Hintertreffen.

Hinzu kommt eine strukturelle Schieflage im Gesundheitssystem: Die zunehmende Verunsicherung der Eltern, die Erwartung schneller Lösungen durch Medikamente und der ökonomische Druck auf Kinderärzte, innerhalb weniger Minuten Entscheidungen zu treffen, begünstigen den übermäßigen Einsatz von Antibiotika. Gleichzeitig fehlt es an Präventionsstrukturen, die eine nachhaltige Stärkung des kindlichen Immunsystems fördern – etwa durch eine bessere Versorgung mit frühkindlicher Gesundheitsbildung, mikrobiomfreundlicher Ernährung oder einer strukturell besseren Betreuung in Kindertagesstätten.

Verantwortungsträger in der Gesundheitspolitik stehen hier in der Pflicht, differenzierte Aufklärung zu fördern, den Antibiotikaeinsatz konsequent zu überwachen und den strukturellen Ursachen von Infektanfälligkeit und chronischen Erkrankungen stärker entgegenzuwirken. Auch die Forschung muss sich selbstkritisch mit ihrer Kommunikation auseinandersetzen: Studien, die mediale Aufmerksamkeit erzeugen, aber keine klaren Kausalitäten belegen, tragen zur Unsicherheit bei, wenn sie nicht sorgfältig kontextualisiert werden.

Letztlich braucht es eine gesamtgesellschaftliche Reflexion über die Bedingungen gesunder Kindheit: nicht weniger Medikamente, sondern bessere Rahmenbedingungen – von der Luftqualität über das Kitaessen bis zur Beratung im Wartezimmer. Nur so lassen sich kindliche Krankheitsverläufe nachhaltig beeinflussen – ganz ohne vorschnelle Schuldzuweisungen.

Mückenschutz mit System: Warum Repellents mehr als nur Sommeraccessoires sind

Der Schutz vor Mückenstichen ist längst nicht mehr nur ein Thema für tropische Fernreisen. Auch in Europa steigt die medizinische Relevanz von Stechmücken, da sich durch den Klimawandel Krankheitserreger und ihre Überträger zunehmend ausbreiten. Dengue-Fieber, Zika-Virus oder das West-Nil-Virus werden inzwischen auch in Teilen Südeuropas dokumentiert. Damit rückt die sogenannte Expositionsprophylaxe – also die gezielte Vermeidung von Stichen – stärker in den gesundheitspolitischen Fokus. Der wirksamste Schutz vor vektorübertragenen Erkrankungen bleibt der präventive Einsatz von Repellents, ergänzt durch physikalische Barrieren wie Moskitonetze und imprägnierte Kleidung.

Die Wirkweise chemischer Mückenschutzmittel basiert auf der Verdunstung aktiver Substanzen, die einen unsichtbaren Duftmantel um den Körper bilden und damit die Orientierung der Insekten stören. Sobald dieser Schutzfilm abnimmt, werden Menschen wieder über den Geruchssinn der Mücken lokalisiert. Deshalb müssen Repellents je nach Inhaltsstoff regelmäßig erneuert werden – meist alle vier bis acht Stunden. Am besten untersucht und weltweit empfohlen ist Diethyltoluamid (DEET), das seit den 1940er-Jahren Anwendung findet. Es bietet in hoher Konzentration einen bis zu zwölfstündigen Schutz, ist jedoch nicht frei von Nachteilen: Es greift Kunststoffe an und kann bei intensiver Nutzung gesundheitliche Nebenwirkungen verursachen. Alternativen wie Icaridin, p-Menthan-3,8-diol (PMD) oder Ethylbutylacetylaminopropionat gelten als besser verträglich, teils auch für Kinder unter zwei Jahren oder Schwangere.

Die Auswahl des richtigen Präparats hängt von mehreren Faktoren ab: Alter, Hauttyp, Reiseziel und Tageszeit sind ebenso entscheidend wie die Art der Mücken, vor denen Schutz gesucht wird. Während DEET und Icaridin breit wirksam sind – auch gegen Malariamücken der Gattung Anopheles –, zeigt Ethylbutylacetylaminopropionat in dieser Hinsicht Schwächen und ist für Reisen in Malariagebiete ungeeignet. PMD wiederum ist pflanzlich basiert und bietet einen Mittelweg aus Natürlichkeit und Schutzdauer. Wichtig ist in jedem Fall die korrekte Anwendung: gleichmäßiges Auftragen auf alle unbedeckten Hautstellen, Vermeidung der Augen- und Mundregion, Händewaschen nach dem Einreiben. Besonders stichgefährdet sind Knöchel und Nacken.

Ein zusätzlicher Aspekt betrifft die Kombination von Sonnenschutz und Repellent. Da einige Mückenschutzmittel, insbesondere DEET, den Lichtschutzfaktor von Sonnencremes senken können, empfehlen Fachstellen eine klare Reihenfolge: Zuerst Sonnenschutz auftragen, 30 Minuten einwirken lassen, dann das Repellent. Nicht empfehlenswert sind hingegen Repellent-Armbänder, Vitaminpräparate, ätherische Öle oder Ultraschallgeräte. Diese gelten als unwirksam und vermitteln bestenfalls ein trügerisches Sicherheitsgefühl.

Angesichts wachsender Risiken durch vektorübertragene Erkrankungen ist fundierter Mückenschutz keine Frage des Komforts mehr, sondern eine präventivmedizinische Notwendigkeit. Der Markt bietet zahlreiche wirksame Präparate, deren korrekte Auswahl und Anwendung über die Effektivität des Schutzes entscheidet – vom Badesee bis in tropische Risikogebiete.

Der globale Temperaturanstieg, steigende Mobilität und veränderte Ökosysteme führen dazu, dass sich Stechmückenarten und die von ihnen übertragenen Krankheiten auch in zuvor unbetroffenen Regionen etablieren. Die medizinische Relevanz dieses Wandels bleibt in der öffentlichen Wahrnehmung jedoch oft marginalisiert. Während Mückenstiche hierzulande noch zu häufig als bloße Lästigkeit betrachtet werden, dokumentieren Gesundheitsbehörden in Südeuropa und zunehmend auch in Mitteleuropa eine wachsende Verbreitung potenziell lebensbedrohlicher Krankheiten wie Dengue oder West-Nil-Fieber. Die daraus resultierende Notwendigkeit eines wirksamen Expositionsschutzes wird bislang weder in der gesundheitspolitischen Debatte noch in der alltäglichen Beratungspraxis ausreichend reflektiert.

Repellents sind kein kosmetisches Nebenprodukt für Fernreisende, sondern ein zentrales Instrument zur individuellen Krankheitsprävention – insbesondere in einer Zeit, in der die globale Infektionsepidemiologie zunehmend unübersichtlich wird. Die Verantwortung liegt dabei nicht nur beim Einzelnen. Politik und Gesundheitsbehörden sind gefordert, Aufklärung, Verfügbarkeit und Forschung zu priorisieren. Die Empfehlungen offizieller Stellen sind oft diffus oder zu vorsichtig formuliert. Das erschwert eine risikoadäquate Anwendung in der Breite der Bevölkerung. Ein weiteres Versäumnis liegt in der mangelhaften regulatorischen Differenzierung von wirksamen Schutzmitteln und Placebo-Produkten, die in Apotheken und Supermärkten gleichermaßen als vermeintliche Alternativen angeboten werden.

Gerade vulnerable Gruppen wie Kleinkinder oder Schwangere benötigen klare Handlungsanleitungen und zugelassene Präparate. Auch hier versagt das System in Teilen: Für viele Altersgruppen existieren nur wenige Produkte mit expliziter Zulassung, während zugleich naturbasierte Alternativen aus Imagegründen überbewertet werden – oft ohne ausreichende Evidenz. Damit entsteht ein Spannungsfeld zwischen natürlichem Wunsch und realem Schutz. Eine verantwortungsvolle Beratung müsste diesen Widerspruch offensiv auflösen, statt ihn durch vermeintlich sanfte Empfehlungen zu kaschieren.

Die strukturelle Herausforderung ist deutlich: Gesundheitsschutz endet nicht an Landesgrenzen. Die zunehmende Verbreitung vektorübertragener Erkrankungen verlangt integrierte Antworten – präventiv, kommunikativ und regulatorisch. Dabei geht es nicht um Panikmache, sondern um sachliche Vorbereitung auf neue epidemiologische Realitäten. Wer heute Repellents nur als Urlaubsaccessoire versteht, verkennt die tatsächliche Dynamik der Infektionsrisiken. Gesundheitsschutz beginnt nicht erst im Tropeninstitut – er beginnt mit Wissen, Anwendung und politischer Weitsicht.

Malaria-Impfstoff für Kinder zeigt Wirkung: Hoffnung inmitten struktureller Hürden

Malaria bleibt trotz medizinischer Fortschritte eine der tödlichsten Infektionskrankheiten weltweit. Besonders in Afrika südlich der Sahara ist die Krankheit allgegenwärtig. Nach aktuellen Daten der Weltgesundheitsorganisation wurden im Jahr 2023 rund 263 Millionen Infektionsfälle registriert, fast 600.000 Menschen starben an den Folgen der Erkrankung. 95 Prozent dieser Todesfälle entfielen auf die afrikanische Region, drei Viertel der Opfer waren Kinder unter fünf Jahren. Damit stirbt rechnerisch nahezu jede Minute ein Kind an Malaria.

Die Ursache ist ein Parasit, übertragen durch den Stich der Anopheles-Mücke. Zwar lässt sich Malaria bei frühzeitiger Diagnose gut behandeln, doch die medizinische Infrastruktur vieler betroffener Länder reicht oft nicht aus, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Klassische Vorbeugungsmaßnahmen wie Moskitonetze, Insektizide und medikamentöse Prophylaxe sind nach wie vor unverzichtbar, zumal sich Resistenzen gegen Insektizide und Mutationen des Erregers häufen. Die WHO warnt vor einer wachsenden Zahl diagnostischer Fehlschläge bei Schnelltests und einer erschwerten Therapie.

Ein neuer Hoffnungsschimmer ist die Entwicklung von Impfstoffen, die gezielt Kinder in Risikogebieten schützen sollen. Zwei Vakzine sind mittlerweile zugelassen und wurden 2023 in 13 afrikanischen Ländern in die Routineimpfprogramme aufgenommen. Erste Daten deuten auf eine hohe Wirksamkeit hin. In Malawi konnte die Kombination aus Impfung und imprägnierten Netzen die Infektionsrate um bis zu 71 Prozent senken. In Kamerun sank die Zahl der gemeldeten Malariafälle in teilnehmenden Bezirken um mehr als 66.000, obwohl erst die Hälfte der geimpften Kinder alle drei vorgesehenen Impfdosen erhalten hatte. Die WHO plant, das Impfprogramm weiter auszuweiten und bis 2030 die Malaria-Sterblichkeit um 90 Prozent zu reduzieren.

Gleichzeitig ist der Fortschritt bedroht. Die zeitweise Blockade von USAID-Mitteln durch die frühere US-Regierung hat die globale Malariabekämpfung ins Wanken gebracht. In mehreren afrikanischen Staaten führten unterbrochene Lieferketten zu Engpässen bei Medikamenten, Schnelltests und Moskitonetzen. Die Wiederaufnahme einiger Finanzierungen konnte die entstandenen Lücken bislang nur teilweise schließen.

Auch der Klimawandel verändert die Ausgangslage. Forscher gehen davon aus, dass steigende Temperaturen und veränderte Regenmuster die geografische Verbreitung von Malaria langfristig verschieben. Neue Brutgebiete entlang großer Flüsse und die Ausbreitung in vormals kühle Höhenlagen könnten künftig deutlich mehr Menschen ganzjährig dem Risiko aussetzen. Modellrechnungen zufolge könnte sich die Zahl der Menschen in ganzjährigen Malariagebieten vervierfachen.

Trotz der positiven Impfstoffdaten bleibt der Weg zur Eindämmung der Krankheit lang. Impfprogramme allein reichen nicht aus, wenn strukturelle Schwächen im Gesundheitswesen, instabile Finanzierungsgrundlagen und klimatische Veränderungen nicht zugleich adressiert werden. Der Kampf gegen Malaria ist damit nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein politisches und soziales Projekt mit globaler Verantwortung.

Die Einführung von Malaria-Impfstoffen für Kinder markiert einen bedeutenden Fortschritt im globalen Gesundheitswesen – aber sie ist kein Freifahrtschein. Wer die gegenwärtige Euphorie nicht mit struktureller Nüchternheit verknüpft, unterschätzt die Komplexität des Problems. Die hohe Wirksamkeit der Impfstoffe ist ein Durchbruch, doch ihre Wirkung entfaltet sich nur im Zusammenspiel mit stabilen Gesundheitssystemen, gesicherter Finanzierung und einer effektiven Verteilung der Ressourcen. Genau hier zeigen sich die alten Schwächen eines internationalen Gesundheitssystems, das seit Jahrzehnten auf kurzfristige Hilfen und geopolitisch motivierte Zuwendungen setzt, statt auf langfristige strukturelle Entwicklung.

Dass die US-Entwicklungshilfe zeitweise eingefroren wurde, hat in zahlreichen Ländern Engpässe erzeugt, die Leben kosten. In einer globalisierten Welt kann Gesundheitspolitik nicht vom politischen Tagesgeschäft einzelner Staaten abhängig sein. Wer Mittel streicht, trägt Mitverantwortung für vermeidbare Todesfälle. Es braucht verbindliche internationale Verpflichtungen statt freiwilliger Beiträge. Malaria ist nicht nur ein tropisches Problem – es ist ein Spiegel für das Versagen globaler Solidarität, wo medizinischer Fortschritt systematisch unterfinanziert bleibt.

Der Klimawandel verschärft diese Lage zusätzlich. Er verändert die geografische Logik der Malariaübertragung und schafft neue Risikozonen. Dass künftig Millionen mehr Menschen durch verlängerte Übertragungssaisons gefährdet sein könnten, ist kein hypothetisches Szenario, sondern eine absehbare Konsequenz politischer Untätigkeit. Während in internationalen Foren über Emissionsziele diskutiert wird, verlagert sich das Sterberisiko ganz real in neue Regionen. Gesundheitsschutz in Zeiten des Klimawandels bedeutet auch, epidemiologische Zukunftsszenarien ernst zu nehmen und präventiv in Infrastruktur, Frühwarnsysteme und Impfkampagnen zu investieren.

Die Verantwortung liegt dabei nicht nur bei Staaten, sondern auch bei den multilateralen Organisationen selbst. Die WHO darf sich nicht auf der Rolle als Impulsgeber beschränken, sondern muss Druck aufbauen – auf Mitgliedsländer, auf Geberstaaten, auf die Pharmaindustrie. Der Zugang zu Impfstoffen darf nicht von der Kaufkraft eines Landes abhängen, sondern muss als globales öffentliches Gut verstanden werden.

Die viel zitierte Hoffnung darf nicht zum Ersatz für systemische Veränderung werden. Impfstoffe gegen Malaria sind ein Meilenstein – aber erst wenn sie flächendeckend verimpft, begleitet und abgesichert werden, entsteht daraus eine tragfähige Strategie. Wer diesen Zusammenhang ignoriert, riskiert, dass der medizinische Fortschritt zu einem Symbol für verpasste Chancen wird.

Wenn Blut zur Waffe wird: Nitisinon als potenzielles Mittel gegen Malaria

Ein neuer pharmakologischer Ansatz zur Bekämpfung von Malaria rückt den menschlichen Körper selbst in den Mittelpunkt der Prävention. Forschende untersuchen derzeit den Wirkstoff Nitisinon, der bislang zur Behandlung seltener Erbkrankheiten eingesetzt wird, auf seine potenzielle Wirkung gegen Stechmücken der Gattung Anopheles, den Hauptüberträgern der Malaria. Die Idee dahinter: Nach der Einnahme des Medikaments durch den Menschen wird das Blut für blutsaugende Mücken tödlich. Der Wirkstoff reichert sich im Blut an und entfaltet dort eine für die Insekten letale Wirkung – ein radikal neuer Weg in der Vektorkontrolle.

Nitisinon wirkt als Inhibitor des Enzyms 4-Hydroxyphenylpyruvat-Dioxygenase (HPPD), das eine zentrale Rolle im Tyrosinstoffwechsel spielt. Bei Menschen mit Tyrosinämie Typ 1 oder Alkaptonurie verhindert es die Bildung toxischer Abbauprodukte. Dieselbe Enzymhemmung führt bei Mücken zu einer Anhäufung von Tyrosin, die für sie tödlich ist. In Laborexperimenten mit Anopheles gambiae zeigte sich, dass Nitisinon in physiologisch realistischen Blutkonzentrationen wirksam ist – sogar bei Insektenstämmen, die Resistenzen gegen klassische Insektizide aufweisen.

Im direkten Vergleich mit Ivermectin, einem ebenfalls getesteten Wirkstoff, der bereits gegen Skabies und Wurmerkrankungen zugelassen ist, zeigte Nitisinon eine längere Wirkdauer. Die mittlere Halbwertszeit der tödlichen Wirkung im Blut betrug 15,7 Tage – deutlich mehr als die 10,4 Tage bei Ivermectin. Selbst subtherapeutische Konzentrationen reichten aus, um die tödliche Wirkung zu entfalten. Entscheidend ist zudem, dass auch das Blut von Patientinnen und Patienten, die Nitisinon im Rahmen einer Therapie erhalten hatten, in kontrollierten Versuchen tödlich auf die Mücken wirkte.

Der Weltmalariatag am 25. April erinnert jährlich an die globale Bedrohung durch die Tropenkrankheit. Laut Weltgesundheitsorganisation stirbt weltweit etwa jede Minute ein Mensch an Malaria. Der diesjährige Appell der WHO lautet: „Malaria Ends With Us: Reinvest, Reimagine, Reignite.“ Der Bedarf an neuen Strategien ist angesichts stagnierender Fortschritte und zunehmender Insektizidresistenzen enorm. Nitisinon könnte ein Baustein in einer umfassenderen Bekämpfungsstrategie sein – mit dem Menschen als Träger und Wirkstoffquelle zugleich.

Die Idee, den menschlichen Körper zur tödlichen Waffe gegen krankheitsübertragende Mücken zu machen, markiert einen Wendepunkt in der globalen Malariaprävention. Sie zeugt von einem Paradigmenwechsel: Weg von der direkten chemischen Bekämpfung der Vektoren, hin zu pharmakologischen Eingriffen, die den Wirt selbst zum Wirkungsort machen. Was zunächst technisch faszinierend erscheint, wirft bei genauerer Betrachtung weitreichende gesellschaftspolitische, ethische und strukturelle Fragen auf.

Der Einsatz von Medikamenten wie Nitisinon zur Vektorkontrolle bedeutet nichts weniger als die medizinische Instrumentalisierung des Menschen in einem globalen Abwehrkampf. Während in Hochprävalenzregionen Afrikas, Asiens und Lateinamerikas nach wirksamen Strategien gesucht wird, bleibt offen, ob der flächendeckende Einsatz solcher Substanzen mit der nötigen medizinischen Infrastruktur und sozialen Akzeptanz überhaupt realisierbar ist. Denn eine medikamentöse „Durchseuchung“ der Bevölkerung ist kein triviales Unterfangen – schon gar nicht dort, wo Medikamente knapp, Gesundheitssysteme überlastet und Vertrauensverhältnisse fragil sind.

Gleichzeitig offenbart der Ansatz die strukturellen Defizite einer jahrzehntelang auf chemische Insektizide fixierten Präventionspolitik. Die zunehmende Resistenzentwicklung bei Mücken zeigt die Grenzen klassischer Methoden auf – doch dass erst jetzt Alternativen wie Nitisinon überhaupt in den Fokus geraten, verdeutlicht das zögerliche Umdenken bei internationalen Gesundheitsinstitutionen. Forschung zu innovativen Bekämpfungsmethoden wurde zu lange vernachlässigt. Die Verantwortung dafür tragen nicht nur Politik und Industrie, sondern auch eine global fragmentierte Forschungsförderung, die zu sehr auf kurzfristige Effekte und zu wenig auf strukturelle Nachhaltigkeit ausgerichtet ist.

Auch die ethische Verantwortung der pharmazeutischen Forschung muss kritisch hinterfragt werden. Der Übergang von heilender zur tödlichen Wirkung – vom Medikament zum Insektenvernichtungsmittel – erfordert neue Regulierungsmechanismen. Wer trägt die Haftung, wenn unerwartete Langzeitfolgen auftreten? Wie kann sichergestellt werden, dass Menschen in vulnerablem Kontext nicht zu unfreiwilligen Trägern eines Wirkstoffs gemacht werden, dessen Hauptzweck nicht therapeutisch, sondern ökologisch ist?

Malaria ist ein globales Problem – doch viele Lösungsansätze sind bisher lokal, kurzfristig und technisch eindimensional. Der pharmakologische Weg über das Blut ist innovativ, aber nur dann tragfähig, wenn er in eine langfristige, gerechte und inklusive Gesundheitsstrategie eingebettet wird. Nitisinon mag als Wirkstoff Mücken töten. Die Ursachen der Malaria – Armut, mangelnde Gesundheitsbildung, fehlende Infrastruktur – sind damit jedoch nicht ausgerottet. Wer nur die Mücke bekämpft, verkennt die Tiefe des Problems. Wer dagegen auch die sozialen Bedingungen in den Blick nimmt, hat eine echte Chance, Malaria eines Tages zu besiegen.

Vogelgrippe-Ausbruch bei US-Kühen auf einzelnen Wildvogelkontakt zurückgeführt

Der Ursprung des bislang beispiellosen Vogelgrippe-Ausbruchs bei Milchkühen in den USA lässt sich nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf einen einzelnen Kontakt mit einem infizierten Wildvogel zurückverfolgen. Forschende der Iowa State University konnten anhand genetischer Analysen und offizieller Ausbruchsdaten rekonstruieren, dass dieser sogenannte Spillover vermutlich Mitte bis Ende 2023 in Texas stattfand. Vorausgegangen war dem Übergang auf Rinder ein Reassortierungsereignis in Wildvogelpopulationen, bei dem sich das Virus genetisch veränderte und offenbar eine neue Wirtsspezifität entwickelte.

Nach dem Ersteintrag verbreitete sich das hochpathogene Influenzavirus H5N1 über mehrere Monate hinweg nahezu unbemerkt in Rinderbeständen weiter. Neben Texas waren später auch die Bundesstaaten North Carolina, Idaho, Michigan, Ohio, Kansas und South Dakota betroffen. Im Verlauf wurden auch andere Säugetierarten wie Katzen und Waschbären infiziert, was die fortschreitende Anpassung des Erregers an unterschiedliche Wirte verdeutlicht. Das Virus zeigte dabei eine zunehmende genetische Variabilität, was auf Mutationen während der Übertragungszyklen zwischen den Tierarten hinweist.

Im März 2024 wurde das Virus erstmals offiziell bei Milchkühen nachgewiesen – ein bis dahin nicht dokumentiertes Vorkommen des Erregers in dieser Tierart. Die Entdeckung fiel in eine Zeit, in der ohnehin weltweit die bislang größte dokumentierte Vogelgrippewelle grassierte. Auch in den USA hält der Ausbruch an. Inzwischen sind dutzende Menschen nachweislich mit dem Virus infiziert, ein Mensch ist daran gestorben.

Obwohl die US-Gesundheitsbehörden das Risiko für die Allgemeinbevölkerung derzeit als niedrig einstufen, warnen Fachleute eindringlich vor den möglichen Folgen. Ohne umfassende Maßnahmen zur Eindämmung und systematische Überwachung könne sich das Virus weiter in Richtung menschlicher Übertragbarkeit entwickeln. Die Gefahr einer neuen Pandemie lasse sich nicht ausschließen. Der Fall zeigt, wie eng die Gesundheit von Wildtieren, Nutztieren und Menschen miteinander verflochten ist – und wie schnell sich ein zoonotischer Erreger verselbstständigen kann, wenn Kontrollmechanismen versagen.

Die Rückverfolgung eines der größten Vogelgrippe-Ausbrüche bei Nutztieren auf einen einzelnen Wildvogelkontakt ist ebenso präzise wie alarmierend. Sie verweist auf ein fundamentales Dilemma in der globalen Seuchenvorsorge: Die unzureichende institutionelle Reaktion auf früh erkennbare, zoonotisch relevante Ereignisse. Dass sich ein hochpathogener Erreger über Monate hinweg unerkannt in einer der zentralen Agrarindustrien der USA verbreiten konnte, ist kein bloßer Zufall, sondern Ausdruck struktureller Defizite im Zusammenspiel von Tierseuchenüberwachung, Landwirtschaftspolitik und öffentlicher Gesundheitsvorsorge.

Der Fall offenbart die Schwächen eines Systems, das auf Wirtschaftlichkeit statt auf Prävention setzt. Während in Echtzeit globale Börsendaten fließen, fehlen in vielen Regionen belastbare epidemiologische Daten aus Tierhaltungsbetrieben. Es wird deutlich, wie fragil die Sicherheitsarchitektur ist, wenn zwischen dem ersten Wildvogelkontakt und dem offiziellen Nachweis bei Kühen Monate vergehen, obwohl genetische Frühwarnsysteme längst zur Verfügung stehen. Die Verantwortung liegt dabei nicht allein bei Landwirten oder Veterinärämtern, sondern vor allem bei politischen Entscheidungsträgern, die trotz wiederholter Warnungen vor zoonotischen Risiken zu wenig in Früherkennung, Monitoring-Infrastrukturen und interdisziplinäre Zusammenarbeit investieren.

Besonders besorgniserregend ist die dokumentierte Übertragung auf andere Säugetiere und erste menschliche Infektionen – inklusive eines Todesfalls. Die bisherige Kommunikation der US-Behörden, die das Risiko als „niedrig“ einstuft, wirkt angesichts dieser Fakten unzureichend. Eine systematische Risikobewertung muss über bloße statistische Entwarnung hinausgehen. Es braucht eine politische Priorisierung, die One-Health-Konzepte nicht nur als Schlagwort, sondern als operatives Handlungsprinzip begreift – und zwar international koordiniert.

Der strukturelle Blindfleck in der politischen Debatte liegt darin, dass Tierseuchen meist erst ernst genommen werden, wenn menschliche Gesundheit unmittelbar bedroht ist. Doch genau dieses verzögerte Reagieren erhöht die Wahrscheinlichkeit eines pandemischen Übergangs. Wer in solchen Fällen zögert, verschiebt nicht nur Verantwortlichkeiten, sondern vergrößert das globale Risiko. Der jüngste Ausbruch sollte als Weckruf verstanden werden – nicht nur für die USA, sondern für alle Staaten, in denen industrielle Tierhaltung, Wildtiermigration und mangelhafte Seuchenprävention aufeinandertreffen.

Klimakrise trifft Atemwege: Lungenärzte fordern konsequenten Schutz für Risikopatienten

Der fortschreitende Klimawandel verschärft nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) die Belastung durch Atemwegserkrankungen erheblich. Besonders betroffen sind vulnerable Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen, Kinder sowie Patientinnen und Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen. In einem aktuellen Positionspapier warnt die DGP-Taskforce „Klimawandel und Gesundheit“ vor einer zunehmenden Krankheitslast durch Hitzewellen, Luftschadstoffe, allergene Pollen und extreme Wetterlagen. Die medizinischen Folgen reichen von vermehrten Exazerbationen bei Asthma und COPD über eine steigende Zahl an Lungeninfektionen bis hin zu langfristig erhöhten Risiken für Lungenkarzinome.

Laut den Lungenärzten nimmt nicht nur die Häufigkeit, sondern auch die Schwere von Erkrankungsschüben deutlich zu. Während Hitzeperioden die Lungenfunktion beeinträchtigen und das Risiko akuter Verschlechterungen erhöhen, verschlechtern erhöhte Feinstaub- und Ozonkonzentrationen das Krankheitsmanagement zusätzlich. Auch die Pollenbelastung nimmt zu, was insbesondere allergisches Asthma verstärkt. Atemwegsinfektionen – bakteriell wie viral – breiten sich im Zusammenhang mit klimatischen Extremereignissen rascher aus. Die Belastungen führen zu einem steigenden Bedarf an Medikation, zu häufigeren Arztkontakten und zu längeren Ausfallzeiten am Arbeitsplatz oder in der Schule.

Zudem warnen die Pneumologen vor dem Einfluss von Luftschadstoffen auf Tumorentstehung. Der Anstieg umweltbedingter Mutationen und die negative Wirkung auf postoperative Heilungsverläufe bei Lungenkarzinomen unterstreichen die Relevanz des Themas auch für die Onkologie. Pro Jahr, so die DGP, lassen sich weltweit Millionen Krebstodesfälle auf klimabedingte Ursachen zurückführen.

Die DGP fordert in ihrem Papier eine umfassende Reaktion des Gesundheitswesens. Medizinisches Personal solle nicht nur individuelle Patientenschutzmaßnahmen umsetzen, sondern auch zur gesamtgesellschaftlichen Bewusstseinsbildung beitragen. Empfohlen werden unter anderem App-gestützte Frühwarnsysteme bei Hitze und Luftverschmutzung, ein angepasstes Medikationsmanagement, strukturelle Hitzeschutzkonzepte in Einrichtungen sowie eine verstärkte Aufklärung über Verhaltens- und Vorsorgemaßnahmen. Als Beispiel nennt die Gesellschaft Atemschutzmasken bei hoher Schadstoffbelastung, das eigenständige Monitoring der Lungenfunktion sowie Maßnahmen zur Raumluftoptimierung im häuslichen Umfeld.

Zugleich betonen die Fachärzte die Dringlichkeit eines ökologisch reflektierten Arzneimittelmanagements. Der Einsatz umweltfreundlicher Inhalativa und eine strengere Steuerung von Antibiotikaverordnungen gelten als entscheidende Hebel, um die Umweltbelastung durch Medikamente zu verringern. Besonders in Krisensituationen müsse auch die Versorgungssicherheit sichergestellt werden, da technische Geräte wie mobile Sauerstoffkonzentratoren bei hohen Außentemperaturen an Funktionsgrenzen stoßen.

Die Pneumologen appellieren an das gesamte Gesundheitssystem, sich klimafester und nachhaltiger aufzustellen. Patientinnen und Patienten müssten vor klimabedingten Risiken konsequent geschützt, medizinische Versorgungseinrichtungen resilienter gestaltet und die klimapolitische Verantwortung aller Akteure im Gesundheitswesen klar benannt werden. Nur ein vorausschauendes, systemisch verankertes Handeln könne verhindern, dass die Klimakrise zu einer Gesundheitskrise ersten Ranges wird.

Der gesundheitliche Preis des Klimawandels ist längst nicht mehr abstrakte Zukunftsvision, sondern konkrete Gegenwart. Der dramatische Befund der Pneumologen macht deutlich, wie tief die Klimakrise bereits in die Körper der Menschen eingreift – und wie unzureichend die gesellschaftlichen und politischen Reaktionen bislang sind. Es ist ein fundamentaler Fehler, den Gesundheitssektor als bloß reaktives System zu verstehen, das die Symptome einer krisenhaften Umwelt abfedert, ohne sich zugleich als Teil des Problems und der Lösung zu begreifen.

Wenn Millionen von Atemwegspatienten durch zunehmende Hitze, Feinstaub, Pollen oder Extremwetterereignisse gefährdet werden, dann betrifft das nicht nur medizinische Fachfragen, sondern die strukturelle Organisation öffentlicher Gesundheit. Dass Kinder und alte Menschen, sozial benachteiligte Gruppen und chronisch Kranke dabei besonders exponiert sind, ist nicht nur medizinisch erklärbar, sondern auch Ausdruck eines eklatanten Gerechtigkeitsproblems. Die Verletzlichkeit gegenüber klimabedingten Gesundheitsrisiken verteilt sich nicht zufällig – sie folgt bestehenden sozialen Ungleichheiten.

Die DGP-Taskforce benennt in ihrem Papier zentrale Handlungsfelder: nachhaltige Gesundheitsberatung, umweltbewusstes Verordnungsverhalten, Versorgungssicherheit bei Extremwetterlagen. Doch damit diese Ansätze greifen, braucht es politischen Rückhalt, ökonomische Anreize und strukturelle Reformen. Es reicht nicht, wenn Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxen oder Kliniken eigenverantwortlich versuchen, Patientinnen durch die Hitze zu lotsen. Nötig sind klare Vorgaben, klimarelevante Indikatoren im Gesundheitscontrolling und Investitionen in klimagerechte Infrastruktur – von der Planung hitzeangepasster Ambulanzen bis zur Reform der Arzneimittelzulassung nach Umweltkriterien.

Besonders bemerkenswert ist die Selbstadressierung des medizinischen Personals als „gesellschaftliche Treibermacht“. Diese Haltung ist richtig – aber sie darf nicht in Appellen steckenbleiben. Wer den Wandel will, muss ihn auch institutionell absichern: durch die Anpassung von Leitlinien, Fortbildungspflichten, Budgetierungen und Forschungsausrichtung. Die Verantwortung liegt nicht nur bei den Ärzten, sondern bei Ministerien, Kassen, Industrie und politischer Führung.

Denn bislang ist die Klimaanpassung des Gesundheitssystems eine Nebenbaustelle. Während in der Energiepolitik und Verkehrswende millionenschwere Programme aufgelegt werden, fe

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