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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Werbung, Haftung und soziale Aspekte

Ein Bericht über die aktuellen Themen von unerwünschten Anrufen, Rezeptfälschungen und deren Auswirkungen auf die Branche

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Apothekenbetreibern über die Werbemaßnahmen der Online-Apotheke "Shop Apotheke", die durch persönliche Anrufe bei Kundinnen und Kunden nun auch auf direktem Wege um Kunden wirbt. Diese Entwicklung stößt auf deutlichen Widerstand in der Apothekerschaft. Gleichzeitig sehen sich Apotheker mit der wachsenden Bedrohung durch Rezeptfälschungen konfrontiert, die ihre Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten auf die Probe stellt. Zudem ist der Wasserschaden in Wohnräumen ein häufiges Problem, bei dem die Probenahme zur Identifizierung der Schadensursache eine entscheidende Rolle spielt. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Wuppertal verdeutlicht die Grenzen der Hausratversicherung bei solchen Schäden. In der Automobilbranche zeigt ein Urteil des Landgerichts Lübeck, dass Halter von Fahrzeugen auch für Schäden haften, die durch parkende Autos verursacht werden. Mit der bevorstehenden Winterzeit wächst die Sorge vor einer Energiekrise, während die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland vor enormen Herausforderungen stehen. Zudem bleibt die Importquote bei Biologika trotz gesetzlicher Ausnahmen hoch. Positives gibt es jedoch aus der Forschung: Ein Pelargonien-Extrakt könnte die Krankheitsdauer bei Hand-Mund-Fuß-Infektionen verkürzen. In der Apotheke setzt das Unternehmen Healyzer auf die steigende Nachfrage nach medizinischen Tests und bietet in Kooperation mit Apotheken über 100 verschiedene Tests an.

Unerwünschte Werbeanrufe: Shop Apotheke sorgt für Unmut bei Apothekerfamilien

In jüngster Zeit häufen sich die Beschwerden von Apothekenbetreibern über die Werbemaßnahmen der Online-Apotheke "Shop Apotheke". Neben prominenten TV-Werbespots, in denen Persönlichkeiten wie Günther Jauch, Collien Ulmen-Fernandes und Christian Ulmen die Vorteile des Online-Handels anpreisen, sind nun auch persönliche Anrufe bei Kundinnen und Kunden Teil der Marketingstrategie. Diese Entwicklung stößt in der Apothekerschaft auf deutlichen Widerstand, wie ein aktueller Vorfall zeigt.

Eine Apothekerin berichtete, dass ihre Mutter kürzlich von der Shop Apotheke kontaktiert wurde. „Man wollte ihr die Vorzüge der Online-Apotheke erklären“, erklärte die Inhaberin. Dabei handelte es sich um einen Werbeanruf, der ohne vorherige Zustimmung stattfand. Ein klarer Hinweis darauf, dass kein Interesse besteht, beendete das Gespräch zwar schnell, dennoch blieb bei der betroffenen Familie ein fader Beigeschmack zurück.

Der zunehmende Druck auf stationäre Apotheken durch Online-Konkurrenten wie die Shop Apotheke wird bereits seit Jahren in der Branche diskutiert. Gerade in kleineren Apothekenfamilien, die auf lokale Kundenbindung setzen, lösen solche Marketingmaßnahmen Unbehagen und Empörung aus. „Es ist frustrierend, zu sehen, dass eine so große Plattform wie die Shop Apotheke mit aggressiven Werbemaßnahmen vorgeht, während wir uns um die persönliche Betreuung unserer Kunden bemühen“, so die Apothekerin weiter.

Der Vorfall wirft erneut die Frage auf, inwieweit Online-Apotheken den ethischen und gesetzlichen Rahmen für Marketing und Kundengewinnung ausschöpfen – oder gar überschreiten. Viele Apotheker empfinden die ständige Präsenz von Online-Anbietern in den Medien und nun auch am Telefon als Provokation und Bedrohung für das traditionelle Apothekengeschäft.

Die Werbestrategien von Online-Apotheken wie der Shop Apotheke offenbaren eine Entwicklung, die für viele stationäre Apotheken problematisch ist. Persönliche Anrufe bei potenziellen Kunden, die ohne deren Zustimmung stattfinden, überschreiten eine Grenze, die das Vertrauen in die Branche erschüttern könnte. Die Apothekerschaft, die ohnehin unter dem Druck der Digitalisierung und des zunehmenden Wettbewerbs leidet, wird hier ein weiteres Mal in die Defensive gedrängt. Solche Maßnahmen verdeutlichen den harten Konkurrenzkampf, der das Verhältnis zwischen Online- und Vor-Ort-Apotheken zunehmend belastet. Ein fairer Wettbewerb, der auf ethisch vertretbarem Boden steht, scheint dabei mehr und mehr in den Hintergrund zu treten.

Rezeptfälschungen: Haftung und Absicherung für Apothekenbetreiber

Apotheken stehen vor einer immer größeren Herausforderung, wenn es um die Ausgabe verschreibungspflichtiger Medikamente geht. Insbesondere die Zunahme von Rezeptfälschungen setzt Apothekenbetreiber unter Druck, da sie für die ordnungsgemäße Ausgabe verantwortlich sind. Laut §17 Abs. 8 der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) sind Apotheker verpflichtet, die Ausgabe von Medikamenten zu verweigern, wenn Zweifel an der Echtheit des Rezepts bestehen. Kommt es zu einer Nachlässigkeit, bei der gefälschte Rezepte eingelöst werden, können Apotheken mit erheblichen finanziellen Verlusten konfrontiert werden.

Die Krankenversicherungen erstatten in solchen Fällen keine Kosten, was bedeutet, dass Apotheken auf den entstandenen Schäden sitzen bleiben. Das wirtschaftliche Risiko ist für viele Apotheken beträchtlich, insbesondere angesichts der steigenden Betriebskosten und knappen Margen. Eine spezialisierte Rezeptfälschungs-Versicherung bietet hier Schutz, indem sie die finanziellen Verluste im Falle von Fälschungen abdeckt. Doch diese Versicherung wird von vielen Apothekenbetreibern oft unterschätzt oder nicht in Betracht gezogen.

Im Ernstfall kann die Rezeptfälschungs-Versicherung entscheidend sein, um Apotheken vor wirtschaftlichen Engpässen zu bewahren. Da Fälschungen immer professioneller werden, sollten Apothekenbetreiber verstärkt in die Schulung ihrer Mitarbeiter investieren und moderne Sicherheitsmechanismen implementieren, um Fälschungen frühzeitig zu erkennen. Die Priorisierung solcher Versicherungen ist für die langfristige finanzielle Sicherheit einer Apotheke von großer Bedeutung.

Die Rezeptfälschungs-Versicherung wird häufig als eine Nebensache betrachtet, doch angesichts der wachsenden Bedrohung durch gefälschte Verordnungen sollte sie eine zentrale Rolle im Risikomanagement jeder Apotheke einnehmen. Während die strikte Überprüfung von Rezepten gesetzlich vorgeschrieben ist, sind menschliche Fehler nicht ausgeschlossen. Apothekenbetreiber müssen sich bewusst machen, dass die Konsequenzen eines Fehlers weit über den bloßen finanziellen Schaden hinausgehen. Ein erhöhter Fokus auf Sicherheit und Prävention, gepaart mit einer umfassenden Versicherungspolice, könnte den Unterschied zwischen einem einmaligen Vorfall und einem existenzbedrohenden Problem ausmachen.

Wasserschaden: Warum Probenahme sinnvoll ist

Ein Wasserschaden kann in privaten Haushalten oder gewerblichen Räumlichkeiten verheerende Folgen haben. Neben der offensichtlichen Beschädigung von Böden, Wänden und Möbeln besteht oft die Gefahr von Schimmelbildung, die schwerwiegende gesundheitliche Konsequenzen mit sich bringt. Doch bevor die Sanierung beginnt, stellt sich eine zentrale Frage: Woher stammt das Wasser? Hierbei kann eine Wasserprobe entscheidende Hinweise liefern, die nicht nur bei der Ursachensuche helfen, sondern auch die Wahl der richtigen Sanierungsmaßnahmen beeinflussen.

Die Ursachen für Wasserschäden sind vielfältig: Undichte Leitungen, defekte Geräte oder äußere Einflüsse wie Überschwemmungen können das Problem auslösen. Eine Wasserprobe ermöglicht es, genau zu bestimmen, ob es sich um Leitungswasser, Abwasser oder Grundwasser handelt. Leitungswasser weist oft einen höheren Chlor- oder Kalkgehalt auf, während Abwasser durch bestimmte chemische Verbindungen wie Nitrite oder Bakterien erkennbar ist. Grundwasser hingegen kann durch den Gehalt an organischen und mineralischen Stoffen identifiziert werden.

Darüber hinaus kann die Wasserprobe Aufschluss über mögliche Verunreinigungen geben, die besonders in Fällen von Abwasser oder Grundwasser von großer Bedeutung sind. Solche Verunreinigungen können gesundheitliche Risiken bergen, insbesondere wenn sie Krankheitserreger oder Chemikalien enthalten. Eine frühzeitige Analyse der Schadstoffe ermöglicht es, die Sanierungsarbeiten gezielt durchzuführen und etwaige Gesundheitsgefahren zu minimieren.

Die Entnahme der Wasserproben erfolgt in der Regel durch spezialisierte Fachkräfte, die nicht nur das Wasser untersuchen, sondern auch Proben von Materialien wie Putz, Holz oder Teppichen entnehmen, um die Durchfeuchtung und mögliche Schimmelbildung zu prüfen. Diese gründliche Analyse legt den Grundstein für die weiteren Schritte der Schadenregulierung und Reparatur.

Nicht nur in akuten Fällen, auch bei unklaren Feuchtigkeitsschäden, die sich über längere Zeit entwickelt haben, kann eine Wasserprobe helfen, das Problem einzugrenzen. Solche schleichenden Wasserschäden, die oft durch kleine Undichtigkeiten in Rohren oder Schwachstellen in der Gebäudehülle entstehen, werden häufig erst spät entdeckt. Hier bieten Proben wichtige Hinweise darauf, wie stark das Mauerwerk oder der Estrich bereits betroffen sind und ob eine umfassendere Sanierung notwendig wird.

Wasserschäden sind mehr als nur lästige Zwischenfälle – sie stellen ein ernsthaftes Risiko für die Bausubstanz und die Gesundheit der Bewohner dar. Die Probenahme mag auf den ersten Blick wie ein unnötiger Schritt erscheinen, doch sie ist von entscheidender Bedeutung für die weitere Vorgehensweise. Ohne eine genaue Analyse bleiben die wahren Ursachen oft im Dunkeln, und die Sanierungsmaßnahmen greifen möglicherweise zu kurz. Die genaue Bestimmung der Schadensquelle und der Art des Wassers, das den Schaden verursacht hat, ist daher ein zentraler Faktor für eine erfolgreiche Schadenbewältigung. Nur durch präzise Diagnosen kann verhindert werden, dass versteckte Schäden übersehen und falsche Reparaturen durchgeführt werden.

Leitungswasserschaden: Hausratversicherung muss keine Hotelkosten übernehmen

Ein jüngstes Urteil des Landgerichts Wuppertal hat die Grenzen der Hausratversicherung bei Leitungswasserschäden klargestellt. Ein Mann, der mit seiner Familie in einem gemieteten Haus lebte, musste nach einem Leitungswasserschaden für zwei Monate in ein Hotel umziehen. Der Schaden war durch einen defekten Kupferbogen im Wasserleitungssystem entstanden, wodurch die Sanitäranlagen und Teile des Mauerwerks durchfeuchtet wurden. Da die Wohnung während der Reparaturarbeiten unbewohnbar war, zog die Familie in ein Hotel, das dem Mieter selbst gehörte. Die dadurch entstandenen Hotelkosten von rund 10.240 Euro forderte er von seiner Hausratversicherung ein, da die Police auch Kosten für eine Ersatzunterkunft bei einem versicherten Wasserschaden umfasst.

Die Versicherung lehnte die Erstattung der Hotelkosten ab. Sie argumentierte, dass es sich um einen Gebäudeschaden und nicht um einen Schaden am Hausrat handele, der durch die Hausratversicherung abgedeckt wäre. Da das Inventar der Wohnung nicht beschädigt wurde, sah der Versicherer keinen Grund zur Leistung.

Der Versicherungsnehmer brachte den Fall vor Gericht, um die Übernahme der Kosten durchzusetzen. Das Landgericht Wuppertal wies die Klage jedoch ab. In der Urteilsbegründung vom 8. August 2024 (Az.: 4 O 237/23) stellte das Gericht klar, dass die Versicherungsbedingungen zwar eine Kostenübernahme für eine Ersatzunterkunft vorsehen, jedoch nur dann, wenn ein versicherter Schaden am Hausrat vorliegt. Im vorliegenden Fall beschränkte sich der Wasserschaden auf das Mauerwerk und den Sanitärbereich des Hauses, was als Gebäudeschaden eingestuft wurde. Da das versicherte Inventar unbeschädigt blieb, liege kein versicherter Schaden vor, der die Erstattung der Hotelkosten rechtfertige.

Das Landgericht Wuppertal verwies in seiner Entscheidung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken aus dem Jahr 2023 (Az.: 5 U 64/22). Auch dort wurde entschieden, dass eine Hausratversicherung nur dann die Kosten einer Ersatzunterkunft übernimmt, wenn der Schaden tatsächlich den Hausrat betrifft. Eine unbewohnbare Wohnung allein reiche nicht aus, um den Versicherungsfall auszulösen. Die Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen seien so auszulegen, dass nur Schäden am Hausrat eine Kostenübernahme nach sich ziehen.

Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Deckungsumfänge einer Hausratversicherung im Detail zu verstehen. Versicherungsnehmer müssen sich darüber im Klaren sein, dass Gebäudeschäden – selbst wenn sie durch versicherte Gefahren wie Leitungswasser verursacht werden – nicht durch die Hausratversicherung gedeckt sind, sondern durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert werden sollten.

Das Urteil des Landgerichts Wuppertal ist ein deutliches Signal an Versicherungsnehmer: Hausratversicherungen bieten Schutz – aber eben nur für den Hausrat. Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass jede Art von Wasserschaden, der ihre Wohnsituation beeinträchtigt, automatisch von der Hausratversicherung abgedeckt ist. Das ist jedoch nicht der Fall, wie dieses Urteil eindrucksvoll zeigt.

Die Hausratversicherung schützt das Inventar einer Wohnung oder eines Hauses. Schäden an Gebäudeteilen – seien es Wände, Sanitäranlagen oder das Dach – fallen in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Hier müssen Versicherungsnehmer eine klare Trennung vor Augen haben. Nur weil eine Wohnung vorübergehend unbewohnbar wird, bedeutet das nicht, dass die Hausratversicherung verpflichtet ist, Hotelkosten zu übernehmen. Entscheidend ist, ob der Schaden den Hausrat betrifft.

Dieses Missverständnis führt oft zu Enttäuschungen, wenn Versicherungen Leistungen verweigern, die vermeintlich in der Police enthalten sind. Versicherungsnehmer sollten deshalb ihre Policen gründlich prüfen und im Zweifelsfall fachkundigen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie für alle relevanten Schadensszenarien ausreichend abgesichert sind.

Das Urteil zeigt auch, wie wichtig es ist, die richtigen Versicherungen für unterschiedliche Risiken abzuschließen. Eine Hausratversicherung schützt vor Verlusten des Inventars, aber für Schäden an der Bausubstanz ist eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Versicherer sollten deutlicher kommunizieren, welche Leistungen durch ihre Produkte gedeckt sind und welche nicht, um Missverständnisse wie im vorliegenden Fall zu vermeiden.

Letztlich erinnert uns dieses Urteil daran, dass Versicherungsschutz nicht gleichbedeutend mit einem Rundum-Schutz ist. Es ist Aufgabe des Versicherungsnehmers, sich über die Deckungslücken seiner Policen im Klaren zu sein – und sich gegebenenfalls breiter aufzustellen.

Parkendes Auto rollt los – Halter haftet vollständig für Schäden

Ein parkendes Auto, das sich plötzlich in Bewegung setzt und Schäden verursacht, ist kein seltenes Ereignis im Straßenverkehr. Doch auch in solchen Fällen gilt das Straßenverkehrsrecht, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt. Der Fall bezieht sich auf ein Fahrzeug, das an einer abschüssigen Straße geparkt war und ohne Fremdeinwirkung auf einen anderen abgestellten Pkw rollte. Das Gericht entschied, dass der Halter des verursachenden Fahrzeugs den gesamten Schaden tragen muss – aufgrund der sogenannten Betriebsgefahr.

Die Betriebsgefahr beschreibt das allgemeine Risiko, das von einem in Betrieb befindlichen Fahrzeug ausgeht, selbst wenn dieses in dem Moment stillsteht. Dies umfasst nicht nur Situationen im fließenden Verkehr, sondern auch parkende Autos, die aufgrund eines Fehlers, wie zum Beispiel einer unzureichend angezogenen Handbremse oder einer unvorsichtigen Sicherung des Fahrzeugs, Schäden verursachen. Im vorliegenden Fall war der Halter nach Ansicht des Gerichts verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug auch bei Gefälle sicher steht und sich nicht unbeabsichtigt in Bewegung setzen kann.

Das Urteil verdeutlicht, dass Fahrzeughalter immer dafür verantwortlich sind, dass ihr Fahrzeug keinen Schaden anrichtet – selbst, wenn es nur geparkt ist. In dem konkreten Fall wurde keine Fremdeinwirkung, wie etwa ein Defekt am Fahrzeug, festgestellt, sodass die volle Haftung dem Fahrzeughalter zufiel. Er wurde dazu verurteilt, den gesamten Schaden des geschädigten Fahrzeugs zu übernehmen, einschließlich der Reparaturkosten und möglicher Nebenkosten wie Gutachten oder Wertminderung.

Dieses Urteil verdeutlicht einmal mehr, wie weitreichend die Verantwortung eines Fahrzeughalters ist. Die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) greift nicht nur, wenn ein Auto aktiv im Verkehr bewegt wird, sondern auch im Ruhezustand. Es genügt, dass das Fahrzeug in irgendeiner Weise eine Gefahr darstellt, die letztlich zu einem Schaden führt.

Besonders in Fällen, in denen das Fahrzeug auf abschüssigen Straßen oder an anderen potenziell riskanten Stellen abgestellt wird, sollte größte Sorgfalt walten. Ein kurzes Nachziehen der Handbremse oder ein sorgfältiger Check der Gangschaltung können viel Ärger ersparen. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, für Schäden haftbar gemacht zu werden, selbst wenn man der Meinung ist, das Fahrzeug sicher abgestellt zu haben.

Das Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt klar auf, dass die Betriebsgefahr stets im Blick behalten werden muss. Sie endet nicht mit dem Abstellen des Fahrzeugs, sondern setzt die Verantwortlichkeit des Halters fort, bis das Auto gesichert stillsteht und keine Gefahrenquelle mehr darstellt.

Winterliche Energiekrise droht

Mit dem nahenden Winter steigt die Sorge vor erneuten Gaspreisschocks. Trotz gut gefüllter Gasspeicher bleibt die Lage angespannt. Geopolitische Unsicherheiten, vor allem die Abhängigkeit von russischem Gas, könnten in den kommenden Monaten zu drastischen Preisanstiegen führen. Ein kalter Winter könnte die Vorräte schneller aufbrauchen, als erwartet, und zu einem Versorgungsengpass führen. Besonders für energieintensive Industrien und private Haushalte würde dies erhebliche Kosten mit sich bringen.

Die europäische Energieversorgung hängt weiterhin stark von externen Lieferanten ab, insbesondere Flüssigerdgas (LNG). Der Wettbewerb um diese Ressource ist global und könnte durch eine steigende Nachfrage in anderen Regionen zusätzlich angeheizt werden. Sollte die Versorgung aus Russland weiter eingeschränkt oder gar gestoppt werden, droht eine Verschärfung der Situation. Viele Experten warnen, dass selbst die derzeitige Energiesparpolitik und der Ausbau erneuerbarer Energien kurzfristig keine Entlastung bringen können.

Die Bundesregierung hat zwar Notfallmaßnahmen ergriffen, doch es bleibt fraglich, ob diese ausreichen, um einen erneuten Preisanstieg zu verhindern. Besonders einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen könnten die Hauptlast tragen. Die Energiekrise ist also noch lange nicht überwunden – der kommende Winter wird zur entscheidenden Bewährungsprobe.

Die gut gefüllten Gasspeicher bieten nur eine kurzfristige Sicherheit. Langfristig wird Europa weiterhin von den volatilen globalen Energiemärkten und geopolitischen Entwicklungen beeinflusst. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist dringend notwendig, doch die Umsetzung verläuft schleppend. Solange die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen besteht, bleibt die Gefahr von Preisschocks bestehen. Europa muss sich jetzt ernsthaft auf eine nachhaltige Energiezukunft vorbereiten.

Die Krise der Sozialkassen – Ein System am Scheideweg

Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland stehen vor enormen Herausforderungen, die kaum mehr zu übersehen sind. Rentenversicherung, Pflegekasse und Krankenversicherung geraten zunehmend unter Druck. Experten warnen, dass insbesondere die Pflegekasse kurz vor der Pleite stehen könnte, wenn nicht bald drastische Maßnahmen ergriffen werden. Gleichzeitig steigen die Sozialbeiträge auf immer neue Rekordhöhen, was sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber belastet.

Der demografische Wandel ist dabei einer der Hauptfaktoren, der die Finanzierungslücken in den Sozialkassen weiter verschärft. Immer weniger Erwerbstätige müssen für eine steigende Zahl an Rentnern aufkommen. In der Pflege sind es vor allem die stetig steigenden Kosten, die zu einer Belastung der Kassen führen. Bereits heute reichen die Beiträge der Versicherten nicht mehr aus, um die Pflegeleistungen vollumfänglich zu finanzieren. Die Folge: Zusatzbeiträge, Eigenanteile und steigende Pflegekosten, die von den Betroffenen selbst getragen werden müssen.

Hinzu kommen die Herausforderungen im Bereich der Krankenversicherung. Die Kosten im Gesundheitswesen steigen kontinuierlich an, während die Einnahmen nur unzureichend mithalten. Die Ausgaben für moderne Therapien, Medizintechnik und den demografisch bedingten Anstieg chronischer Erkrankungen treiben die Kosten in die Höhe. Auch die Folgen der COVID-19-Pandemie haben die ohnehin angespannte finanzielle Lage der Krankenkassen weiter verschärft.

Trotz dieser alarmierenden Entwicklungen scheinen politische Reformen kaum durchsetzbar. Das liegt nicht zuletzt an der komplexen Gemengelage der Interessen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Politik und den verschiedenen Akteuren im Gesundheits- und Pflegesystem. Jede Reform, die auf eine Stabilisierung der Sozialkassen abzielt, würde tiefgreifende Einschnitte mit sich bringen – sei es durch eine Erhöhung der Beiträge oder durch Kürzungen bei den Leistungen.

Die Sicherungssysteme Deutschlands sind an einem Punkt angelangt, an dem die Lebenslügen unserer Sozialkassen unübersehbar geworden sind. Jahrelang wurde der Eindruck erweckt, das bestehende System könne auch langfristig stabil finanziert werden, wenn nur kleine Anpassungen vorgenommen werden. Doch die Realität zeigt, dass die Grenzen längst erreicht sind. Reformen sind nicht mehr nur optional, sie sind dringend notwendig.

Es wird jedoch zunehmend schwieriger, solche Reformen durchzusetzen, da jeder Eingriff in die sozialen Sicherungssysteme zwangsläufig zu Verlierern führen wird. Eine Erhöhung der Sozialbeiträge würde die ohnehin hohe Abgabenlast der Arbeitnehmer weiter steigern und das wirtschaftliche Wachstum bremsen. Gleichzeitig sind Leistungskürzungen in der Pflege oder bei den Renten politisch kaum durchsetzbar.

Die Politik muss sich der Realität stellen: Ohne tiefgreifende Reformen werden die Sozialkassen nicht mehr lange tragfähig sein. Es ist Zeit, die unbequemen Wahrheiten anzuerkennen und sich von dem Gedanken zu verabschieden, dass alles so weitergehen kann wie bisher. Ein nachhaltiges Sozialsystem erfordert Opfer, und diese werden letztendlich von allen Seiten getragen werden müssen – wenn nicht jetzt, dann in der Zukunft.

Wachsende Importquote bei Biologicals trotz gesetzlicher Ausnahmen

Trotz der im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) verankerten Freistellung von Biologika bei der Importquote, ist der Anteil an importierten Biopharmazeutika weiterhin hoch. Eine aktuelle Auswertung des Marktforschungsunternehmens IQVIA zeigt, dass rund 7 Prozent der abgegebenen Packungen im Biotech-Segment Importe sind. Diese Quote steigt kontinuierlich, obwohl Biologika, sofern kein Rabattvertrag vorliegt, von der Austauschpflicht ausgenommen wurden. Der wachsende Marktanteil wird vor allem auf die weitverbreitete Nutzung von Rabattverträgen zurückgeführt.

Das GSAV sollte ursprünglich den Einsatz von innovativen und biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln fördern, gleichzeitig jedoch die Notwendigkeit der Importförderung überprüfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat inzwischen die Austauschbarkeit von Biopharmazeutika geregelt, jedoch müssen Importe, wie aus der Anpassung des §129 SGB V hervorgeht, nicht bevorzugt abgegeben werden. Apotheker stehen bei der Auswahl von Präparaten jedoch oft vor der Frage, ob sie dem Original oder einem Import den Vorrang geben.

Entscheidend ist dabei, ob ein Rabattvertrag für das Original oder den Import besteht. In diesen Fällen müssen Apotheken das vertraglich geregelte Präparat abgeben. Liegt für beide Varianten ein Rabattvertrag vor, hat die Apotheke Wahlfreiheit. Falls jedoch ein Original ohne Rabattvertrag verordnet wird, sind Apotheken nicht mehr verpflichtet, einen günstigeren Import zu wählen. Diese Regelung wurde mit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) noch einmal bestätigt. Wenn für das verordnete Arzneimittel eine vertrauliche Preisvereinbarung besteht, entfällt die Importpflicht gänzlich.

Trotz dieser gesetzlichen Anpassungen nimmt der Marktanteil von Importen zu, besonders im Biotech-Segment. Während der Importanteil im gesamten Arzneimittelmarkt bei etwa 3 Prozent liegt, ist der Anteil bei Biologika signifikant höher. Die Preisdynamik und die oft kostspieligen Originalpräparate machen Importe in diesem Bereich besonders attraktiv. Die Importbranche meldet sogar einen Marktanteil von bis zu 12 Prozent in diesem Segment.

Für Apotheker stellt sich jedoch die Frage, inwieweit der Einsatz von Importen immer im Sinne der Patienten ist. Die Hersteller raten zur Vorsicht, insbesondere bei komplexen Therapieplänen. Sie plädieren dafür, die Besonderheit von Biologika nicht nur in Bezug auf die Importregelung, sondern auch bei der Substitution im Rahmen von Rabattverträgen stärker zu berücksichtigen. Apotheken haben jederzeit die Möglichkeit, pharmazeutische Bedenken geltend zu machen, um den Austausch von Originalpräparaten gegen Importe zu verhindern.

Der wachsende Marktanteil von Importen im Bereich der Biologika offenbart ein Paradoxon in der Arzneimittelversorgung. Einerseits sollten biotechnologische Arzneimittel durch gesetzliche Maßnahmen wie das GSAV stärker gefördert und geschützt werden, andererseits führt die Realität des Marktes und der Preisstrukturen zu einem anhaltenden Boom der Importe. Rabattverträge spielen dabei eine entscheidende Rolle und bieten Apotheken oft keine Wahlmöglichkeiten.

Während die wirtschaftliche Effizienz von Importen im Mittelpunkt steht, darf dabei nicht die Patientensicherheit vernachlässigt werden. Biologika, die in der Regel für schwerwiegende und oft komplexe Erkrankungen eingesetzt werden, erfordern eine besonders hohe Adhärenz. Jede Substitution kann potenziell Auswirkungen auf die Therapietreue und den Therapieerfolg haben.

Die Apotheker befinden sich in einem Dilemma: Sie müssen wirtschaftlichen Zwängen folgen und gleichzeitig die bestmögliche Versorgung der Patienten gewährleisten. Hier wäre es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die medizinische Komplexität bei Biologika Rücksicht nehmen würde. Eine stärkere Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Arzneimittel im Rahmen von Rabattverträgen wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Pelargonien-Extrakt verkürzt Krankheitsdauer bei Hand-Mund-Fuß-Infektionen

Die Hand-Mund-Fuß-Krankheit ist eine in der Regel harmlose, aber weit verbreitete Virusinfektion, die besonders bei kleinen Kindern häufig auftritt. Symptome wie Fieber, Halsschmerzen und ein charakteristischer Ausschlag an Händen, Füßen und im Mundbereich begleiten die Infektion. Eine gezielte antivirale Therapie gibt es bislang nicht, weshalb die Behandlung symptomatisch erfolgt. Nun gibt es Hoffnung, dass ein pflanzliches Präparat die Krankheitsdauer erheblich verkürzen kann.

Eine neue Studie aus der Türkei, veröffentlicht im Fachjournal „Frontiers Pediatrics“, hat untersucht, ob Kinder von einer Behandlung mit dem pflanzlichen Pelargonienwurzel-Extrakt EPs® 7630, enthalten im Präparat Umckaloabo®, profitieren können. Dieser Extrakt, der bereits erfolgreich bei Bronchitis und Atemwegsinfektionen eingesetzt wird, wirkt nachweislich antiinfektiös und modulierend auf das Immunsystem.

An der randomisierten, prospektiven, multizentrischen Studie nahmen insgesamt 208 Kinder im Alter von einem bis knapp zehn Jahren teil. Diese hatten innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der ersten Symptome eine ärztliche Diagnose der Hand-Mund-Fuß-Krankheit erhalten. Die Kinder wurden in zwei Gruppen aufgeteilt: 94 von ihnen erhielten den Pelargonienwurzel-Extrakt in flüssiger Form, während die übrigen 96 Kinder die übliche symptomatische Behandlung erhielten.

Im Fokus der Studie stand die Erfassung der Symptomlast über einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen. Die Eltern der Kinder berichteten über Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Appetitlosigkeit und Ruhelosigkeit auf einer Skala von 0 bis 10. Die Ergebnisse waren beeindruckend: Kinder, die mit dem Pelargonienwurzel-Extrakt behandelt wurden, wiesen deutlich geringere Symptome auf als jene in der Kontrollgruppe. Besonders die Schlafstörungen gingen bei den mit dem Extrakt behandelten Kindern fast vollständig zurück. Der größte Erfolg der Behandlung zeigte sich jedoch in der Verkürzung der Krankheitsdauer. Während Kinder in der Kontrollgruppe durchschnittlich über acht Tage krank waren, erholten sich jene, die den Pelargonien-Extrakt erhielten, bereits nach gut sechs Tagen.

Nebenwirkungen wurden kaum festgestellt, abgesehen von vereinzelten Beschwerden über den bitteren Geschmack des Präparats. Auch die Notwendigkeit von Krankenhauseinweisungen war in der Behandlungsgruppe deutlich reduziert.

Die Ergebnisse der Studie liefern wertvolle Erkenntnisse für Eltern und Ärzte. Der Pelargonienwurzel-Extrakt könnte eine sinnvolle Ergänzung zur bisherigen symptomatischen Therapie bei der Hand-Mund-Fuß-Krankheit darstellen und insbesondere die Genesungszeit verkürzen. Die Studie wurde von der Abdi İbrahim Stiftung gesponsert und liefert somit einen weiteren Beitrag zur möglichen Nutzung pflanzlicher Präparate bei Virusinfektionen.

Die aktuellen Ergebnisse zur Wirksamkeit von Pelargonienwurzel-Extrakt bei der Hand-Mund-Fuß-Krankheit geben Anlass zu vorsichtigem Optimismus. In einer Zeit, in der viele Eltern bei Erkrankungen ihrer Kinder nach möglichst schonenden und nebenwirkungsarmen Behandlungsoptionen suchen, scheint ein pflanzliches Präparat wie Umckaloabo® eine vielversprechende Lösung zu sein. Es ist nicht nur für seine antivirale Wirkung bekannt, sondern auch für seine Fähigkeit, das Immunsystem zu stärken.

Doch so erfreulich die Ergebnisse auch sind, sollte diese Behandlungsmethode nicht als Allheilmittel angesehen werden. Der Pelargonien-Extrakt kann zwar die Krankheitsdauer verkürzen, heilt jedoch nicht die eigentliche Ursache, nämlich die virale Infektion. Zudem muss die Wirksamkeit in weiteren Studien vertieft untersucht werden, um mögliche langfristige Effekte und Sicherheitsaspekte genauer zu beleuchten. Dennoch könnte die pflanzliche Therapie eine sinnvolle Ergänzung zur bisherigen symptomatischen Behandlung darstellen und den Genesungsprozess bei den betroffenen Kindern beschleunigen.

Wichtig ist jedoch, dass Eltern bei der Anwendung solcher Präparate stets den Rat eines Arztes einholen. Die Hand-Mund-Fuß-Krankheit bleibt meist harmlos, kann in seltenen Fällen jedoch Komplikationen mit sich bringen. Insofern bleibt die ärztliche Begleitung bei jeder Behandlung unverzichtbar.

Pelargonien-Extrakt verkürzt Krankheitsdauer bei Hand-Mund-Fuß-Infektionen

Die Hand-Mund-Fuß-Krankheit ist eine in der Regel harmlose, aber weit verbreitete Virusinfektion, die besonders bei kleinen Kindern häufig auftritt. Symptome wie Fieber, Halsschmerzen und ein charakteristischer Ausschlag an Händen, Füßen und im Mundbereich begleiten die Infektion. Eine gezielte antivirale Therapie gibt es bislang nicht, weshalb die Behandlung symptomatisch erfolgt. Nun gibt es Hoffnung, dass ein pflanzliches Präparat die Krankheitsdauer erheblich verkürzen kann.

Eine neue Studie aus der Türkei, veröffentlicht im Fachjournal „Frontiers Pediatrics“, hat untersucht, ob Kinder von einer Behandlung mit dem pflanzlichen Pelargonienwurzel-Extrakt EPs® 7630, enthalten im Präparat Umckaloabo®, profitieren können. Dieser Extrakt, der bereits erfolgreich bei Bronchitis und Atemwegsinfektionen eingesetzt wird, wirkt nachweislich antiinfektiös und modulierend auf das Immunsystem.

An der randomisierten, prospektiven, multizentrischen Studie nahmen insgesamt 208 Kinder im Alter von einem bis knapp zehn Jahren teil. Diese hatten innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der ersten Symptome eine ärztliche Diagnose der Hand-Mund-Fuß-Krankheit erhalten. Die Kinder wurden in zwei Gruppen aufgeteilt: 94 von ihnen erhielten den Pelargonienwurzel-Extrakt in flüssiger Form, während die übrigen 96 Kinder die übliche symptomatische Behandlung erhielten.

Im Fokus der Studie stand die Erfassung der Symptomlast über einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen. Die Eltern der Kinder berichteten über Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Appetitlosigkeit und Ruhelosigkeit auf einer Skala von 0 bis 10. Die Ergebnisse waren beeindruckend: Kinder, die mit dem Pelargonienwurzel-Extrakt behandelt wurden, wiesen deutlich geringere Symptome auf als jene in der Kontrollgruppe. Besonders die Schlafstörungen gingen bei den mit dem Extrakt behandelten Kindern fast vollständig zurück. Der größte Erfolg der Behandlung zeigte sich jedoch in der Verkürzung der Krankheitsdauer. Während Kinder in der Kontrollgruppe durchschnittlich über acht Tage krank waren, erholten sich jene, die den Pelargonien-Extrakt erhielten, bereits nach gut sechs Tagen.

Nebenwirkungen wurden kaum festgestellt, abgesehen von vereinzelten Beschwerden über den bitteren Geschmack des Präparats. Auch die Notwendigkeit von Krankenhauseinweisungen war in der Behandlungsgruppe deutlich reduziert.

Die Ergebnisse der Studie liefern wertvolle Erkenntnisse für Eltern und Ärzte. Der Pelargonienwurzel-Extrakt könnte eine sinnvolle Ergänzung zur bisherigen symptomatischen Therapie bei der Hand-Mund-Fuß-Krankheit darstellen und insbesondere die Genesungszeit verkürzen. Die Studie wurde von der Abdi İbrahim Stiftung gesponsert und liefert somit einen weiteren Beitrag zur möglichen Nutzung pflanzlicher Präparate bei Virusinfektionen.

Die aktuellen Ergebnisse zur Wirksamkeit von Pelargonienwurzel-Extrakt bei der Hand-Mund-Fuß-Krankheit geben Anlass zu vorsichtigem Optimismus. In einer Zeit, in der viele Eltern bei Erkrankungen ihrer Kinder nach möglichst schonenden und nebenwirkungsarmen Behandlungsoptionen suchen, scheint ein pflanzliches Präparat wie Umckaloabo® eine vielversprechende Lösung zu sein. Es ist nicht nur für seine antivirale Wirkung bekannt, sondern auch für seine Fähigkeit, das Immunsystem zu stärken.

Doch so erfreulich die Ergebnisse auch sind, sollte diese Behandlungsmethode nicht als Allheilmittel angesehen werden. Der Pelargonien-Extrakt kann zwar die Krankheitsdauer verkürzen, heilt jedoch nicht die eigentliche Ursache, nämlich die virale Infektion. Zudem muss die Wirksamkeit in weiteren Studien vertieft untersucht werden, um mögliche langfristige Effekte und Sicherheitsaspekte genauer zu beleuchten. Dennoch könnte die pflanzliche Therapie eine sinnvolle Ergänzung zur bisherigen symptomatischen Behandlung darstellen und den Genesungsprozess bei den betroffenen Kindern beschleunigen.

Wichtig ist jedoch, dass Eltern bei der Anwendung solcher Präparate stets den Rat eines Arztes einholen. Die Hand-Mund-Fuß-Krankheit bleibt meist harmlos, kann in seltenen Fällen jedoch Komplikationen mit sich bringen. Insofern bleibt die ärztliche Begleitung bei jeder Behandlung unverzichtbar.

Kapillarbluttests in Apotheken: Healyzer bringt medizinische Tests in den Vor-Ort-Verkauf

Die steigende Nachfrage nach Selbsttests in den Bereichen Vitaminmangel, Unverträglichkeiten und Hormonwerten hat den Markt für medizinische Diagnosen maßgeblich verändert. Um den Online-Anbietern von Selbsttests entgegenzuwirken, setzt das Hamburger Unternehmen Healyzer – Health Analyzing Technologies – auf Apotheken als neue Anlaufstellen für medizinische Tests vor Ort. In Kooperation mit Apotheken bietet Healyzer ab sofort über 100 verschiedene Tests an, darunter Allergie- und Hormonwerte sowie Mikronährstoffanalysen.

Heiko Fuchs, geschäftsführender Gesellschafter von Healyzer, und der ärztliche Leiter Marc-Andre Röske entwickelten das Kapillarblut-Testsystem Cabocheck, das Apotheken gegen eine monatliche Gebühr von etwa 40 Euro bereitgestellt wird. Das Gerät ermöglicht die Entnahme von Kapillarblut aus der Fingerspitze, das mittels Vakuumtechnik gewonnen wird. Diese Technik soll eine höhere Probenqualität gewährleisten, indem Verunreinigungen mit Gewebeflüssigkeit vermieden werden.

Die Analyse der Blutproben erfolgt in spezialisierten Laboren, die unter fachärztlicher Leitung stehen. Apotheken können die Tests als Privatleistung anbieten und ihre Preise frei gestalten, wobei Healyzer unverbindliche Preisempfehlungen von 39 bis 169 Euro je Test angibt. Apotheken sollen dabei nicht nur von den Testdurchführungen profitieren, sondern auch vom Verkauf ergänzender Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel, die auf die Testergebnisse abgestimmt sind.

Die Möglichkeit, Tests wie den "Hormon-5 Test", der Hormone wie Progesteron, Testosteron und Cortisol misst, oder den "Fitness-Check" mit Parametern wie LDL-Cholesterin und Creatin-Kinase, direkt vor Ort durchzuführen, soll Apotheken helfen, sich als zentrale Anlaufstelle für Gesundheitschecks zu etablieren. Kunden erhalten ihre Ergebnisse per E-Mail und können diese durch die Eingabe ihres Geburtsdatums abrufen. Bei auffälligen Werten wird eine Arztkonsultation empfohlen, während unbedenkliche Ergebnisse in der Apotheke besprochen werden können.

Das Ziel von Healyzer ist es, die Apotheken in die Lage zu versetzen, dem Markt für Selbsttests im Internet Paroli zu bieten. Erste positive Rückmeldungen aus dem Laborbereich bestätigen die hohe Probenqualität, und laut Fuchs befindet sich die Zahl der teilnehmenden Apotheken bereits im dreistelligen Bereich.

Die Einführung von Kapillarbluttests in Apotheken durch Healyzer stellt eine vielversprechende Entwicklung für den Gesundheitsmarkt dar. In einer Zeit, in der der Wunsch nach Selbstdiagnosen wächst, bietet diese Kooperation eine seriöse und qualitätsgesicherte Alternative zu den oft unsicheren Selbsttestkits aus dem Internet. Apotheken profitieren dabei nicht nur finanziell, sondern können sich durch die neue Dienstleistung als Gesundheitsdienstleister profilieren und das Vertrauen der Kundschaft stärken.

Während Ärzte oft kritisch auf derartige Angebote in Apotheken blicken, hebt sich das Konzept von Healyzer durch die enge Zusammenarbeit mit fachärztlich geführten Laboren ab, was den hohen Qualitätsstandard der Proben sicherstellt. Die Möglichkeit, das Angebot flexibel zu gestalten und eigene Testprofile anzulegen, gibt Apotheken zusätzlich Raum, ihre Dienstleistungen individuell anzupassen.

Dennoch bleibt abzuwarten, ob sich die Tests auf Dauer durchsetzen und inwiefern die Kundschaft bereit ist, die teils hohen Preise für diese Selbstzahlerleistungen zu akzeptieren. In jedem Fall scheint Healyzer mit seinem Angebot eine Lücke im Markt zu schließen und Apotheken eine lukrative Möglichkeit zu bieten, sich gegen die wachsende Konkurrenz aus dem Internet zu behaupten.

Kapillarbluttests in Apotheken: Healyzer bringt medizinische Tests in den Vor-Ort-Verkauf

Die steigende Nachfrage nach Selbsttests in den Bereichen Vitaminmangel, Unverträglichkeiten und Hormonwerten hat den Markt für medizinische Diagnosen maßgeblich verändert. Um den Online-Anbietern von Selbsttests entgegenzuwirken, setzt das Hamburger Unternehmen Healyzer – Health Analyzing Technologies – auf Apotheken als neue Anlaufstellen für medizinische Tests vor Ort. In Kooperation mit Apotheken bietet Healyzer ab sofort über 100 verschiedene Tests an, darunter Allergie- und Hormonwerte sowie Mikronährstoffanalysen.

Heiko Fuchs, geschäftsführender Gesellschafter von Healyzer, und der ärztliche Leiter Marc-Andre Röske entwickelten das Kapillarblut-Testsystem Cabocheck, das Apotheken gegen eine monatliche Gebühr von etwa 40 Euro bereitgestellt wird. Das Gerät ermöglicht die Entnahme von Kapillarblut aus der Fingerspitze, das mittels Vakuumtechnik gewonnen wird. Diese Technik soll eine höhere Probenqualität gewährleisten, indem Verunreinigungen mit Gewebeflüssigkeit vermieden werden.

Die Analyse der Blutproben erfolgt in spezialisierten Laboren, die unter fachärztlicher Leitung stehen. Apotheken können die Tests als Privatleistung anbieten und ihre Preise frei gestalten, wobei Healyzer unverbindliche Preisempfehlungen von 39 bis 169 Euro je Test angibt. Apotheken sollen dabei nicht nur von den Testdurchführungen profitieren, sondern auch vom Verkauf ergänzender Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel, die auf die Testergebnisse abgestimmt sind.

Die Möglichkeit, Tests wie den "Hormon-5 Test", der Hormone wie Progesteron, Testosteron und Cortisol misst, oder den "Fitness-Check" mit Parametern wie LDL-Cholesterin und Creatin-Kinase, direkt vor Ort durchzuführen, soll Apotheken helfen, sich als zentrale Anlaufstelle für Gesundheitschecks zu etablieren. Kunden erhalten ihre Ergebnisse per E-Mail und können diese durch die Eingabe ihres Geburtsdatums abrufen. Bei auffälligen Werten wird eine Arztkonsultation empfohlen, während unbedenkliche Ergebnisse in der Apotheke besprochen werden können.

Das Ziel von Healyzer ist es, die Apotheken in die Lage zu versetzen, dem Markt für Selbsttests im Internet Paroli zu bieten. Erste positive Rückmeldungen aus dem Laborbereich bestätigen die hohe Probenqualität, und laut Fuchs befindet sich die Zahl der teilnehmenden Apotheken bereits im dreistelligen Bereich.

Die Einführung von Kapillarbluttests in Apotheken durch Healyzer stellt eine vielversprechende Entwicklung für den Gesundheitsmarkt dar. In einer Zeit, in der der Wunsch nach Selbstdiagnosen wächst, bietet diese Kooperation eine seriöse und qualitätsgesicherte Alternative zu den oft unsicheren Selbsttestkits aus dem Internet. Apotheken profitieren dabei nicht nur finanziell, sondern können sich durch die neue Dienstleistung als Gesundheitsdienstleister profilieren und das Vertrauen der Kundschaft stärken.

Während Ärzte oft kritisch auf derartige Angebote in Apotheken blicken, hebt sich das Konzept von Healyzer durch die enge Zusammenarbeit mit fachärztlich geführten Laboren ab, was den hohen Qualitätsstandard der Proben sicherstellt. Die Möglichkeit, das Angebot flexibel zu gestalten und eigene Testprofile anzulegen, gibt Apotheken zusätzlich Raum, ihre Dienstleistungen individuell anzupassen.

Dennoch bleibt abzuwarten, ob sich die Tests auf Dauer durchsetzen und inwiefern die Kundschaft bereit ist, die teils hohen Preise für diese Selbstzahlerleistungen zu akzeptieren. In jedem Fall scheint Healyzer mit seinem Angebot eine Lücke im Markt zu schließen und Apotheken eine lukrative Möglichkeit zu bieten, sich gegen die wachsende Konkurrenz aus dem Internet zu behaupten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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