Wachsende Sorge vor Einfluss der AfD: Experten warnen vor rechtsextremer Machtübernahme
Inmitten zunehmender Besorgnis über den Einfluss rechtsextremer Gruppen in der politischen Landschaft rückt die Alternative für Deutschland (AfD) verstärkt in den Fokus. Experten und Aktivisten warnen vor den potenziellen Gefahren, die mit einem Erstarken der AfD und ihrer rechtsextremen Strömungen einhergehen könnten.
Die AfD hat in den letzten Monaten ihre Präsenz in der politischen Arena verstärkt und dabei vermehrt rechtsextreme Tendenzen gezeigt. Besorgte Bürger und Menschenrechtsorganisationen zeigen sich alarmiert angesichts dieser Entwicklungen und fordern entschiedene Maßnahmen, um einen weiteren Einfluss der AfD auf politische Entscheidungsprozesse zu verhindern.
Politische Beobachter betonen, dass das Erstarken rechtsextremer Ideologien innerhalb der AfD eine ernsthafte Bedrohung für demokratische Werte darstellen könnte. Die jüngsten Ereignisse, darunter kontroverse Aussagen von AfD-Politikern und ihre Teilnahme an umstrittenen Demonstrationen, haben die Spannungen weiter verschärft.
Die Furcht vor einer möglichen Machtübernahme durch die AfD hat zu verstärkten Anstrengungen geführt, demokratische Institutionen zu schützen und zu stärken. Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgerufen, sich aktiv am demokratischen Prozess zu beteiligen und für Werte einzustehen, die extremistischen Ideologien entgegentreten.
Regierungen und politische Führer stehen vor der Herausforderung, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Einfluss rechtsextremer Strömungen, insbesondere innerhalb der AfD, einzudämmen. Internationale Zusammenarbeit wird als entscheidend angesehen, um dieser Bedrohung effektiv entgegenzutreten.
Die Debatte über den Umgang mit rechtsextremen Strömungen innerhalb der AfD wird intensiv geführt. Der Schutz demokratischer Institutionen und die Förderung von Toleranz und Vielfalt bleiben dabei zentrale Themen, die im Fokus stehen. Die Gesellschaften beobachten weiterhin aufmerksam die Entwicklungen, um einen robusten Schutz vor extremistischen Einflüssen, insbesondere im Kontext der AfD, zu gewährleisten.
Sicherheitslücken im Gesundheitswesen: Die unterschätzte Gefahr von Cyberangriffen auf Arztpraxen und Apotheken
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens wächst der Druck auf Ärzte, Apotheker und Kliniken, ihre sensiblen Patientendaten vor Hackerangriffen zu schützen. Eine aktuelle repräsentative Forsa-Befragung im Auftrag des GDV zeigt, dass trotz des bewussten Einsatzes von Computersystemen in Arztpraxen und Apotheken die Gefahr von Cyberangriffen von vielen Medizinern und Apothekern unterschätzt wird.
Im Falle eines erfolgreichen Cyberangriffs wären 78 Prozent der Arztpraxen und sogar 97 Prozent der Apotheken in Deutschland laut der Umfrage sehr stark oder eher stark eingeschränkt. Dennoch geben sich die meisten Befragten selbstsicher und sehen das Risiko, selbst Opfer eines Hackerangriffs zu werden, als eher gering an. Ein grundlegendes Problem scheint in der Diskrepanz zwischen Selbstwahrnehmung und der tatsächlichen Gefahr zu liegen.
Besorgniserregend ist auch, dass viele Ärzte und Apotheker glauben, dass ihre Praxen oder Apotheken aufgrund ihrer Größe nicht interessant genug für Hacker seien. Diese Fehleinschätzung birgt Risiken, insbesondere angesichts der zunehmenden Beliebtheit von Ransomware-Angriffen, bei denen auch kleinere Betriebe im Fokus globaler Hackerbanden stehen.
Die Umfrage legt nahe, dass lediglich ein Viertel der Apotheker und jeder fünfte Arzt in den nächsten zwei Jahren in die Verbesserung der IT-Sicherheit investieren möchte. Ein beträchtlicher Anteil beabsichtigt keine weiteren Schutzmaßnahmen, da sie fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie nicht Ziel von Cyberkriminalität werden.
Trotz steigendem Bewusstsein für die Bedrohung durch Cyberkriminalität im Gesundheitswesen besteht offenbar eine Diskrepanz zwischen der erkannten Gefahr und den getroffenen Sicherheitsvorkehrungen. Die Qualität der IT-Sicherheit wird von vielen fahrlässig überschätzt, während das individuelle Risikobewusstsein vernachlässigt wird.
In Anbetracht des Diebstahls von Patientendaten als potentiellem Super-GAU sollten Ärzte, Apotheker und Kliniken verstärkt in sichere Computersysteme investieren. Die Notwendigkeit weiterer Schutzmaßnahmen ist offenkundig, insbesondere vor dem Hintergrund von lokalen Berichten über wiederholte Cyberattacken auf Apotheken und Arztpraxen. Es ist entscheidend, dass die Akteure im Gesundheitswesen die realen Risiken erkennen und proaktiv handeln, um die Sicherheit sensibler Patientendaten zu gewährleisten.
BGH-Urteil setzt Apotheken unter finanziellen Druck: Skonti-Verbot und die Folgen
Im Zuge des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) stehen deutsche Apotheken vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Das BGH-Urteil verbietet Skonti, die über eine Spanne von 3,15 Prozent hinausgehen, was zu einem geschätzten Ertragsverlust von durchschnittlich 22.000 Euro pro Apotheke führt. Dies bedeutet für die gesamte Branche einen potenziellen Ertragseinbruch zwischen 300 und 400 Millionen Euro, der die ohnehin angeschlagene Stabilität des Versorgungssystems weiter belastet.
Das Urteil, das als sichtbare Spitze eines Eisbergs aus jahrelanger fehlerhafter Gesundheits- und Berufspolitik betrachtet wird, wirft grundlegende Fragen zur finanziellen Abhängigkeit der Apotheken von Skonti auf. Die Podcaster Tom Bellartz und Patrick Hollstein analysieren das Urteil als ein symptomatisches Problem, das auf tiefgreifendere strukturelle Mängel in der Gesundheits- und Berufspolitik hinweist.
Die Reaktionen auf das BGH-Urteil sind gemischt. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) wählt eine unkonventionelle Antwort und startet eine Nachwuchskampagne in Form einer "Mockumentary". Im Gegensatz dazu zeigt die Deutsche Apothekervereinigung (DAV) eine zurückhaltende Reaktion. Einzelne Apotheker:innen und Landesverbände äußern hingegen öffentlichkeitswirksamen Protest gegen die finanziellen Auswirkungen des Urteils.
Das BGH-Urteil stellt nicht nur eine Herausforderung für die Regulierung von Skonti dar, sondern offenbart auch grundlegende strukturelle Probleme in der Gesundheits- und Berufspolitik. Diese müssen nun intensiv diskutiert werden, um langfristige Lösungen zu finden und die finanzielle Stabilität der Apothekenbranche zu sichern.
Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Darlehensverzicht: BFH-Urteil betrifft auch Apotheken
Im aktuellen Urteil vom 23. November 2023 (VI R 9/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der teilweise Erlass eines Darlehens im Kontext einer beruflichen Aufstiegsfortbildung als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten ist.
Die Entscheidung des BFH wirft Licht auf die steuerlichen Konsequenzen von Darlehenserlassen in Verbindung mit beruflicher Fortbildung. Insbesondere betont das Gericht, dass es sich dabei um nicht selbstständige Arbeit handelt.
Apotheken könnten von diesem Urteil ebenfalls betroffen sein, wenn sie ihren Mitarbeitern finanzielle Unterstützung in Form von Darlehensverzicht für berufliche Weiterbildungen gewähren. Die steuerliche Pflicht ergibt sich aus dem Zusammenhang der Aufstiegsfortbildung mit dem Darlehenserlass. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die von einem teilweisen oder vollständigen Darlehensverzicht im Rahmen ihrer beruflichen Weiterbildung profitieren, diesen Vorteil als steuerpflichtigen Arbeitslohn verbuchen müssen.
Die Entscheidung des BFH unterstreicht die Bedeutung einer genauen Prüfung der steuerlichen Konsequenzen von Darlehenserlassen in spezifischen beruflichen Kontexten, insbesondere für Apotheken und ihre Mitarbeiter. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass diese finanziellen Vergünstigungen als steuerpflichtiges Einkommen gewertet werden und entsprechend in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden müssen.
Die Entscheidung des BFH gibt somit klare Leitlinien für die steuerliche Behandlung von Darlehenserlassen im Kontext beruflicher Fortbildungen und unterstreicht die Notwendigkeit einer präzisen steuerlichen Planung, insbesondere für Apotheken, die derartige finanzielle Unterstützung gewähren.
Landgericht Frankfurt: Klarer Maßstab für Schadenersatzansprüche nach Covid-Impfungen
Am 14. Februar 2024 fällte das Landgericht Frankfurt am Main ein wegweisendes Urteil (2-12 O 264/22) bezüglich möglicher Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Covid-Impfungen. In dem Verfahren hatte eine Frau, die sich im Jahr 2021 dreimal mit einem Impfstoff desselben Herstellers impfen ließ, Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro gefordert.
Der fragliche Impfstoff erhielt im Dezember 2020 eine bedingte Zulassung von der Europäischen Kommission nach einer sorgfältigen Prüfung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Zuletzt wurde die Sicherheit des Impfstoffs im August 2023 bestätigt, als er an eine neue Virus-Variante angepasst wurde.
Die Klägerin behauptete, nach der ersten Impfung an starken Migräneattacken sowie an einer akuten Herzerkrankung, Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen zu leiden. Trotz der Sicherheitsbestätigung durch die EMA entschied das Landgericht, dass bloße Spekulationen über mögliche schädliche Wirkungen nicht ausreichen, um den Hersteller haftbar zu machen.
Das Gericht betonte, dass ein Anspruch der Klägerin bereits daran scheitere, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise. Bei der erstmaligen Zulassung sei die Abwägung von Nutzen und Risiko positiv ausgefallen. Eine Haftung nach § 84 des Arzneimittelgesetzes ergebe sich nur für schädliche Wirkungen, die nach der Zulassung entdeckt würden. In diesem Fall seien derartige negative Risiken jedoch nicht nachträglich bekannt geworden.
Es wurde betont, dass schädliche Wirkungen nicht zwingend bewiesen werden müssen, jedoch bloße Spekulationen nicht ausreichen, um eine Haftungsverpflichtung des Impfstoffherstellers zu begründen. Die Klägerin habe zudem nicht hinreichend dargelegt, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem behaupteten Schaden bestehe, da aussagekräftige Krankenunterlagen und Untersuchungsberichte zu ihrem Gesundheitszustand vor der Impfung fehlten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Richter eine Berufung beim Frankfurter Oberlandesgericht zugelassen haben. Es markiert jedoch einen bedeutenden Standpunkt hinsichtlich potenzieller Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Covid-Impfungen und stellt klar, dass eine fundierte Grundlage für Haftungsansprüche erforderlich ist.
Erfolgreiche Nachfolge in Apotheken: Schlüsselstrategien für einen reibungslosen Übergang
In der dynamischen Welt der Apotheken steht die Nachfolgeplanung im Fokus, um eine reibungslose Fortführung der Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Ein zentraler Faktor für den Erfolg dieses Prozesses ist die frühzeitige Planung. Apothekeninhaber sollten Jahre vor dem geplanten Übergabedatum beginnen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Die Kommunikation spielt eine entscheidende Rolle, insbesondere zwischen dem aktuellen Inhaber und potenziellen Nachfolgern. Eine offene und transparente Diskussion über Erwartungen und Pläne schafft Vertrauen und legt den Grundstein für eine erfolgreiche Übergabe. Professionelle Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerexperten ist unabdingbar, um rechtliche und steuerliche Aspekte zu klären und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Eine gründliche finanzielle Überprüfung und Wertermittlung der Apotheke sind unerlässlich, um einen fairen Kaufpreis festzulegen. Die Kontinuität der Kundenbetreuung steht ebenfalls im Fokus, da eine nahtlose Fortführung der Dienstleistungen die Kundenloyalität sichert.
Die Einbeziehung der Mitarbeiter in den Nachfolgeprozess minimiert Unsicherheiten und fördert ein positives Arbeitsumfeld. Digitale Transformation spielt in Zeiten fortschreitender Technologie eine Schlüsselrolle. Die Integration digitaler Systeme kann die Effizienz steigern und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Insgesamt erfordert eine erfolgreiche Nachfolgeplanung in Apotheken eine umfassende Herangehensweise. Durch frühzeitige Planung, klare Kommunikation, professionelle Beratung und die Berücksichtigung finanzieller, personeller und technologischer Aspekte können die Herausforderungen gemeistert und eine reibungslose Übergabe gewährleistet werden.
ABDA startet umfassende Werbekampagne für pharmazeutische Dienstleistungen
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) plant ab März 2024 eine umfassende Werbekampagne, um die Bekanntheit der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) zu steigern. Trotz der seit knapp zwei Jahren bestehenden Möglichkeit für Apotheken, pDL anzubieten und abzurechnen, bleibt die Umsetzung bisher hinter den Erwartungen zurück. Schätzungsweise 300 Millionen Euro an potenziellen Einnahmen warten darauf, in Anspruch genommen zu werden.
Bereits im vergangenen Jahr unternahm die ABDA nach eigenen Angaben verschiedene Kommunikationsmaßnahmen, um pDL bekannter zu machen. Die bevorstehende Kampagne im März wird jedoch erstmals einen Fernsehspot als Teil des Werbemixes enthalten, was auf die Bedeutung und das Ausmaß der Initiative hinweist.
Ende Februar sollen ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und Kommunikationschef Benjamin Rohrer die Details der Kampagne vorstellen. Im Kampagnenplan des Vorjahres waren pDL bereits als Schwerpunkt festgelegt worden, mit einer geplanten "Motivations- und Schulungswelle" für Apotheken im April. Diese sollte dazu dienen, mögliche Bedenken und Ängste der Apotheken abzubauen. Parallel dazu war ab Juni eine PR- und Anzeigenkampagne geplant, um Verbraucherinnen und Verbraucher auf das neue Angebot und ihre Ansprüche darauf aufmerksam zu machen.
Die aktuelle Initiative erfolgt vor dem Hintergrund von Protesten, die die Umsetzung der vorherigen Pläne beeinträchtigt hatten. Die kommende Kampagne zielt darauf ab, diesen Hindernissen entgegenzuwirken und das Bewusstsein für pDL zu stärken. In der Vergangenheit sorgte die ABDA bereits mit unkonventionellen Aktionen, wie einer Schoko-Initiative für Pharmaziestudierende (PhiP), für Aufsehen. Finanzielle Details zu möglichen Aspekten der Nachwuchskampagne wurden jedoch nicht offengelegt.
Die bevorstehende Kampagne markiert einen bedeutenden Schritt, um die Nutzung von pDL zu fördern und das Bewusstsein für diese Dienstleistungen sowohl bei Apotheken als auch bei den Endverbrauchern zu steigern.
Fachärzte und Minister Lauterbach: Hoffnung auf positive Veränderungen nach konstruktivem Dialog
Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen freuen sich die Fachärzte in Deutschland über einen vielversprechenden Dialog mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und seinem Ministerium. Nach einem vorangegangenen Krisengipfel, bei dem der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) deutlich machte, dass das damalige Ergebnis als nicht ausreichend für die Belange der Fachärztinnen und Fachärzte angesehen wurde, sind nun weitere Gespräche in Gang gekommen.
Der SpiFa hatte unmittelbar nach dem Krisengipfel betont, dass das vorliegende Angebot keine adäquate Lösung für die fachärztliche Vergütung beinhalte, weshalb weitere Verhandlungen notwendig seien. In einem aktuellen Treffen mit Minister Lauterbach und auf Arbeitsebene im Bundesministerium für Gesundheit wurden die Vorschläge der Fachärzte ausführlich vorgestellt und intensiv diskutiert.
Dr. Dirk Heinrich, der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, äußerte sich positiv über den Verlauf des Dialogs und betonte die Konstruktivität der Gespräche. Minister Lauterbach habe zugesagt, zeitnah positive Veränderungen in der fachärztlichen Vergütungsstruktur herbeizuführen, insbesondere mit dem Fokus auf die Verbesserung der Terminlage in den Facharztpraxen.
Diese Zusicherung hat bei den Fachärzten Hoffnung geweckt, und sie beabsichtigen, den Dialog mit dem Minister und seinem Stab fortzusetzen. Die weitere Entwicklung der Verhandlungen und gemeinsamen Bemühungen bleibt abzuwarten, während die Fachärzte darauf hoffen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden und die Situation in den Facharztpraxen verbessert wird.
Pseudoephedrin-haltige Arzneimittel: Neue Warnung vor schweren Nebenwirkungen im Gehirn
Im Rahmen eines aktuellen Rote-Hand-Briefs haben die Hersteller von Arzneimitteln, die Pseudoephedrin enthalten, vor seltenen, aber schwerwiegenden Nebenwirkungen im Gehirn gewarnt. Nach einer Überprüfung durch den Pharmakovigilanz-Ausschuss (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur wurde festgestellt, dass die Anwendung von Pseudoephedrin-haltigen Präparaten das Risiko für das posteriore reversible Enzephalopathie-Syndrom (PRES) und das reversible zerebrale Vasokonstriktions-Syndrom (RCVS) erhöhen kann.
Als Reaktion darauf wurde die Liste der Kontraindikationen EU-weit erweitert, um auch Patienten einzubeziehen, die bereits aufgrund ihrer bestehenden Erkrankungen ein erhöhtes Risiko für PRES oder RCVS aufweisen. Heilberufler in Deutschland wurden durch einen Rote-Hand-Brief am heutigen Donnerstag über diese Maßnahme informiert.
Gemäß der neuen Richtlinien sollten nun Erkältungs- und Allergiepräparate mit Pseudoephedrin nicht mehr von Patienten mit schwerem oder unkontrolliertem Bluthochdruck, chronischer Nierenerkrankung oder Niereninsuffizienz angewendet werden. Schwerwiegende Hypertonie war bereits zuvor eine Kontraindikation, zusammen mit anderen kardiovaskulären und anderen Erkrankungen.
Die potenziellen Nebenwirkungen, die zu einem PRES oder RCVS führen können, äußern sich in plötzlichen, intensiven Kopfschmerzen oder sogenannten Donnerschlag-Kopfschmerzen. Weitere Symptome umfassen Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheit, Krampfanfälle und/oder Sehstörungen. Patienten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, die Anwendung solcher Arzneimittel sofort zu beenden und ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn diese Anzeichen auftreten.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) ruft Apothekenteams dazu auf, Patienten angemessen zu informieren und eventuelle Verdachtsfälle von Nebenwirkungen von Pseudoephedrin-haltigen Mitteln auf der Website www.arzneimittelkommission.de zu melden. Die Liste der möglichen Nebenwirkungen umfasst bereits auch andere kardiovaskuläre und zerebrovaskuläre Ereignisse, und die Aufmerksamkeit auf diese potenziell schwerwiegenden Folgen ist von höchster Bedeutung.
Stationsapotheker in NRW: Wegweisende Studie zur Optimierung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus
In Nordrhein-Westfalen läuft derzeit eine wegweisende Versorgungsforschungs-Studie mit dem Titel "Stationsapotheker:in NRW", die von verschiedenen medizinischen Organisationen, darunter die Ärzte- und Apothekerkammern in Nordrhein und Westfalen-Lippe, die Krankenhausgesellschaft NRW und der nordrhein-westfälische Landesverband der Deutschen Krankenhausapotheker (ADKA NRW), durchgeführt wird. Das Wissenschaftliche Institut für Versorgungsforschung in der Apotheke (WIVA) der Apothekerkammer Westfalen-Lippe leitet die Studie, die unter der Leitung von Dr. Oliver Schwalbe steht.
Das Hauptaugenmerk dieser zweijährigen Untersuchung liegt auf der systematischen Analyse der Leistungen von Stationsapothekerinnen und -apothekern in NRW. Dr. Schwalbe betont die entscheidende Bedeutung der interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern auf den Stationen, da dies maßgeblich die Versorgung beeinflussen kann. In der ersten, quantitativen Phase der Studie wird der aktuelle Status quo der Versorgung mit Stationsapothekern erfasst, ihre Tätigkeiten werden dokumentiert, und die ärztliche Wahrnehmung von Apothekern auf Station sowie deren Einfluss auf die Optimierung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) werden abgefragt.
Die zweite, qualitative Phase der Studie setzt daraufhin auf Interviews mit kooperierenden Stationsapothekern und Ärzten, um förderliche und hinderliche Faktoren für eine erfolgreiche interprofessionelle Zusammenarbeit im Kontext der AMTS zu identifizieren. Eine Presseerklärung der Projektpartner hebt hervor, dass die gewonnenen Erkenntnisse in der Abschlussphase vertieft werden sollen, und es sollen weiterführende Fragestellungen beleuchtet werden.
Parallel zur Studie wird ein Netzwerk von Stationsapothekern aufgebaut, um den intraprofessionellen Austausch zu fördern. Dr. Julia Podlogar von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe betont die Bedeutung dieses Netzwerks, um von den Erfahrungen anderer zu profitieren und Hilfestellung bei der Implementierung verschiedener klinisch-pharmazeutischer Dienstleistungen zu bieten. Morten Lehmann, Projektleiter bei der Apothekerkammer Nordrhein, hebt das übergeordnete Ziel hervor: die gemeinsame Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit die Sicherheit aller Patienten im Krankenhaus.
Matthias Blum, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft NRW, unterstreicht bereits jetzt die wichtige Rolle der Stationsapotheker für die tägliche pharmazeutische Versorgung der Patienten im Krankenhaus. Es wird darauf hingewiesen, dass bisher nur in Niedersachsen der Einsatz von Apothekern auf Station im Krankenhaus verpflichtend ist. Die Ergebnisse dieser wegweisenden Studie könnten jedoch dazu beitragen, die Bedeutung dieser Praxis auch in anderen Regionen Deutschlands zu unterstreichen und möglicherweise eine breitere Implementierung voranzutreiben.
Start des E-Rezepts: Positive Ansätze, aber technische Hürden bleiben
Am 1. Januar wurde die elektronische Verschreibungspflicht für Arzneimittel eingeführt, und eine Online-Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gibt einen Einblick in die anfänglichen Erfahrungen der Ärzte mit dem E-Rezept. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass trotz einer allgemeinen positiven Einstellung einige Herausforderungen noch bewältigt werden müssen.
Laut der Umfrage, an der mehr als 5300 Ärzte teilnahmen, verwenden bereits 92 Prozent das E-Rezept. Über 60 Prozent berichten von einer insgesamt reibungslosen Erfahrung beim Ausstellen der digitalen Verschreibungen, jedoch nicht ohne kleinere Probleme. Die Vorteile liegen vor allem darin, dass weniger Patienten persönlich in die Praxis kommen müssen, um ihre Rezepte abzuholen, und dass Ärzte flexibler auf Verordnungsänderungen reagieren können, insbesondere bei Lieferengpässen.
Trotz dieser positiven Ansätze gibt es jedoch noch zahlreiche technische Schwierigkeiten, die die reibungslose Umsetzung des E-Rezepts behindern. Ein gestriger Ausfall der Telematik-Infrastruktur (TI) und des E-Rezepts verdeutlichte die Anfälligkeit des Systems. Die KBV betont, dass solche technischen Probleme dringend behoben werden müssen, um einen effizienten und zuverlässigen Einsatz des E-Rezepts zu gewährleisten.
Besondere Herausforderungen treten beim Einlösen der E-Rezepte in Apotheken auf. Über die Hälfte der befragten Ärzte berichtet von Fällen, in denen Patienten von der Apotheke zurück in die Praxis geschickt wurden, da das E-Rezept nicht eingelöst werden konnte und stattdessen ein herkömmliches Papierrezept gefordert wurde. Auch die Kommunikation zwischen Praxen und Apotheken bei Lieferengpässen gestaltet sich mitunter als problematisch, was zu doppelten Verordnungen führen kann.
Neben technischen Schwierigkeiten bemängeln Ärzte auch die unzureichende Vorbereitung der Patienten durch die Krankenkassen auf das E-Rezept. Dies führt zu einem erhöhten Beratungsaufwand in den Praxen. Weiterhin wird kritisiert, dass es bisher keine vollständig digitale Lösung für das Ausstellen von E-Rezepten für Pflegeheimbewohner gibt. Die Praxen müssen oft aufwendig E-Rezept-Tokens ausdrucken, was als ineffizient empfunden wird.
Insgesamt zieht die KBV trotz der vorhandenen positiven Aspekte eine kritische Bilanz und fordert eine rasche Lösung für die aufgezeigten Schwierigkeiten, um einen reibungslosen Ablauf des E-Rezepts sicherzustellen.
Rx-Boni und E-Rezept: Versandapotheken auf dem Prüfstand der EU-Rechtsprechung
Im Streben nach Akzeptanz für das elektronische Rezept (E-Rezept) haben Versandapotheken bisher nicht den erwarteten Aufschwung erlebt und warten nun gespannt auf das Card-Link-Verfahren. In diesem intensiven Wettbewerb könnten rezeptpflichtige Boni (Rx-Boni) möglicherweise wieder an Bedeutung gewinnen, da die Branche die Grenzen dieser Praxis weiterhin erforscht. Gleichzeitig zieht die rechtliche Klärung der Thematik weiter ihre Kreise.
Historisch gesehen lockten große Versandapotheken Patienten durch regelmäßige, wenn auch nach deutschem Recht unzulässige, Rx-Rabatte an. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied jedoch 2016, dass ausländische Versandapotheken nicht an diese nationalen Vorschriften gebunden sind. Nachdem das Boni-Verbot nun ins Sozialgesetzbuch (SGB V) verlagert wurde, sind Rabatte jedoch für alle, zumindest bei gesetzlich Versicherten, erneut untersagt.
Die niederländische Online-Apotheke Shop Apotheke nimmt hierbei eine gewisse Ambiguität in Kauf und testet regelmäßig Rabattaktionen, die jedoch eher zurückhaltend beworben werden. Diese Strategie könnte darauf abzielen, erneut vor den EuGH zu ziehen und die aktuelle Regelung in Luxemburg überprüfen zu lassen. Die EU-Kommission hat indes ihre Vorbehalte gegen das deutsche Boni-Verbot aufgegeben und das entsprechende Vertragsverletzungsverfahren eingestellt.
Ein aktuelles Verfahren zur Vorabentscheidung liegt derzeit beim EuGH. Im Juli 2023 legte der Bundesgerichtshof (BGH) den Luxemburger Richtern drei Fragen zur Vorabentscheidung vor. Der Rechtsstreit zwischen der Apothekerkammer Nordrhein und dem Versandapothekenbetreiber Doc Morris konzentriert sich vor allem auf die Bewerbung von Rabattaktionen.
Dieses Vorlageverfahren hat dazu geführt, dass ein anderer Rechtsstreit über Rx-Boni zwischen der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und Shop Apotheke vorerst ausgesetzt wurde. Nach vorliegenden Unterlagen beschloss das Landgericht Köln am 6. Februar auf Antrag beider Parteien, das Verfahren auszusetzen. Die Begründung lautet, dass die Auslegungsfragen des BGH an den EuGH "für den hiesigen Rechtsstreit von unmittelbarer Relevanz sein dürften."
Telematikinfrastruktur-Ausfall in Apotheken: Sorgen um Systemstabilität und Zukunftssicherheit
Am Mittwoch erlebten Apotheken deutschlandweit eine beunruhigende Stunde, als ein flächendeckender Ausfall der Telematikinfrastruktur (TI) sie lahmlegte. Der IT-Dienstleister Arvato Systems, verantwortlich für die TI-Dienste, war betroffen. Obwohl die Systeme gegen 11:10 Uhr wiederhergestellt wurden, schürt dieser Vorfall die Ängste der Apotheken vor möglichen regelmäßigen Ausfällen.
Die Auswirkungen auf die Apotheken waren signifikant, auch wenn der Ausfall nur kurzzeitig war. Es wird angenommen, dass in dieser Zeit weniger Rezepte eingelöst wurden, und das Personal stand aufgrund der Handlungsunfähigkeit vor Herausforderungen.
Die Gematik, die die Einführung der Telematikinfrastruktur überwacht, meldete abschließend: "Am 14.02.2024 kam es um 10:25 Uhr zu einer Störung der zentralen Dienste in der Telematikinfrastruktur beim Dienstleister Arvato Systems. Ursache war eine Fehlfunktion bei der Überprüfung der Gerätezertifikate, sodass viele TI-Komponenten davon betroffen waren."
Die vergleichsweise rasche Wiederherstellung des Systems war auf einen vorhandenen Fallback-Mechanismus zurückzuführen: "Der Redundanzmechanismus konnte unter Berücksichtigung der vorgegebenen Security Policies die volle Funktionalität der zentralen Dienste um 11:10 Uhr wieder bereitstellen. Somit waren ab diesem Zeitpunkt wieder alle TI-Anwendungen vollständig nutzbar", erklärte die Gematik in ihrer Ursachenanalyse.
Trotz der erfolgreichen Wiederherstellung bleibt die Sorge in den Apotheken, dass solche Vorfälle in der Zukunft wieder auftreten könnten. Immerhin hat die Fallback-Lösung in diesem Fall ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt.
Logistikchaos in Apotheken: Lieferprobleme bei Noweda verärgern Kunden und Inhaber
Apotheken in Nordrhein-Westfalen stehen vor Herausforderungen, da Lieferungen des Großhändlers Noweda vermehrt Verzögerungen aufweisen. Insbesondere Nachmittags- und Samstagslieferungen treffen nicht mehr termingerecht ein, so die Kritik von Apotheker Dennis Saul. Die Genossenschaft gibt an, dass die Insolvenz eines Partnerunternehmens und Personalengpässe zu dieser Situation geführt haben.
Durch den Einsatz von Taxifahrern zur Bewältigung der Lieferungen geraten die Arbeitsabläufe bei Noweda durcheinander. Apothekeninhaber Saul berichtet von erheblichen Verzögerungen bei Nachmittagstouren und betont, dass sogar der apothekeneigene Bote aufgrund der Verspätungen nicht mehr rechtzeitig nachbestellen kann.
Noweda erklärt die Verzögerungen mit der unerwarteten Insolvenz eines Spediteurs und der angespannten Verkehrssituation im Ruhrgebiet. Ein Sprecher betont, dass Übergangslösungen geschaffen werden, um die Situation zu verbessern. Die Genossenschaft entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten und verspricht, Anfang März wieder auf reguläre und verlässliche Prozesse zurückgreifen zu können.
Die Apotheken, die von den Verzögerungen betroffen sind, erstrecken sich über verschiedene Städte wie Essen, Schwerte, Herford und Mülheim an der Ruhr. Noweda gibt an, unter Hochdruck daran zu arbeiten, die Probleme zu beheben, und bittet um Geduld seitens der Kunden. Eine weitgehende Normalisierung der Situation wird Anfang März erwartet, mit einer zusätzlichen Entspannung im April nach Aufhebung einer Autobahnsperrung.
Dennis Saul berichtet zudem von Problemen im Kundendienst, der eigenen Personalknappheit bei Noweda und vorübergehenden Überlegungen, Touren zu kürzen. Trotz lobender Worte für die engagierte Arbeit der Außendienstmitarbeiter zeigt sich Unzufriedenheit darüber, dass Sparmaßnahmen des Unternehmens zu Beeinträchtigungen führen. Noweda versichert, die Situation bis März zu verbessern und entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten, die Apotheken und Kunden erleben.
E-Rezept: Nutzung hoch, aber Herausforderungen bleiben
In der Welt der elektronischen Gesundheitsversorgung bleibt das E-Rezept trotz anderthalbmonatiger Einführung nicht frei von Herausforderungen. Laut einer jüngsten Online-Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geben mehr als 50 Prozent der über 5300 teilnehmenden Ärzte an, auf Schwierigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit dem E-Rezept zu stoßen.
Obwohl beeindruckende 92 Prozent der befragten Praxen das E-Rezept als Mittel zur Verschreibung von Medikamenten nutzen, wird deutlich, dass die Integration in den Praxisalltag noch nicht reibungslos verläuft. Lediglich 60 Prozent der Befragten berichten von nur geringfügigen Problemen. Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV, betont, dass die Vorteile des E-Rezepts durchaus anerkannt werden, darunter die Reduzierung von Patientenpräsenz in der Praxis und die verbesserte Möglichkeit, Verordnungen nachträglich zu ändern, insbesondere bei Lieferengpässen. Dennoch besteht offenkundig weiterer Optimierungsbedarf, und der derzeitige Aufwand wird als teilweise zu hoch eingestuft.
Ein zentrales Problemfeld ergibt sich bei der Einlösung des E-Rezepts in der Apotheke. Über die Hälfte der Befragten berichtet von Fällen, in denen Patienten von der Apotheke zur Praxis zurückgeschickt werden, da das E-Rezept nicht eingelöst werden kann und ein herkömmliches Papierrezept gefordert wird. Auch die Koordination bei Lieferschwierigkeiten gestaltet sich mitunter als problematisch, da Apotheken das E-Rezept umständlich wieder freigeben müssen.
Verbindungsprobleme mit dem Server sorgen für weitere Komplikationen, von denen ein Drittel der Befragten betroffen ist. Zusätzlich treten Verzögerungen bei der Bereitstellung auf dem Server auf, obwohl das Rezept ordnungsgemäß signiert und versendet wurde. Kritikpunkte beziehen sich außerdem auf die mangelnde Umsetzung in Praxisverwaltungssystemen, häufige Anwendungsabstürze und Softwareprobleme. Technische Herausforderungen bei Signaturvorgängen in den Praxen und deren zeitlicher Aufwand werden ebenfalls bemängelt.
Ein erheblicher Beratungsaufwand entsteht aufgrund der mangelnden Vorbereitung von Patienten durch die Krankenkassen auf das E-Rezept. Sowohl in der KBV-Umfrage als auch in einer Untersuchung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH) wird die fehlende Aufklärung als kritisch angesehen. Insgesamt verdeutlicht die aktuelle Lage die Notwendigkeit weiterer Anpassungen und Verbesserungen, um die reibungslose Integration des E-Rezepts in die ärztliche Praxis und den Apothekenalltag sicherzustellen.
Eve's Natural Perfection: Innovative Hautpflege mit personalisierter Muttermilch-Kosmetik erobert Markt
In Sachsen-Anhalt hat das Start-up Eve's Natural Perfection eine wegweisende Kosmetiklinie auf Basis von Muttermilch entwickelt und etabliert sich erfolgreich im Markt. Die Idee zur Gründung des Unternehmens entstand vor anderthalb Jahren in Zusammenarbeit mit dem Molekularbiologen Dr. Lars Rüther. Die Gründerin, Eve Geißler, ehemalige Douglas-Einkäuferin, wurde durch die positive Wirkung von Muttermilch auf die Haut ihrer Tochter inspiriert und beschloss, personalisierte Pflegeprodukte zu entwickeln.
Das Hauptprodukt des Unternehmens ist eine selbst herstellbare, personalisierte Pflegelotion, bei der Mütter ihre Muttermilch in einen speziellen Spender geben und nach dem Schütteln innerhalb von 60 Sekunden eine individuelle Pflegelotion erhalten. Diese besteht zu etwa 70 Prozent aus Muttermilch und ist laut Unternehmensangaben drei Monate bei Raumtemperatur haltbar. Die Anwendungsbereiche umfassen unter anderem Babyakne, Milchschorf und wunde Brustwarzen. Neben Muttermilch enthält die Pflegelotion weitere Inhaltsstoffe wie Tocopherol, Ascorbinsäure, Kalium, Sorbate, Propanediol und Caprylyl Glycol.
Die Vermarktung erfolgt über verschiedene Kanäle, darunter der firmeneigene Online-Shop sowie ausgewählte Apotheken und Globus-Märkte. Die Zusammenarbeit mit Apotheken erweist sich als entscheidend, da das Produkt eine gewisse Erklärungsbedürftigkeit aufweist. Eve's Natural Perfection ist Mitglied beim Verein "Babyfreundliche Apotheke". Bemerkenswert ist die positive Resonanz in Apotheken, die von Kundinnen mehrfach auf die Marke angesprochen wurden.
Mit bereits 6000 verkauften Produkten seit der Gründung vor anderthalb Jahren kann Eve's Natural Perfection auf einen erfolgreichen Start zurückblicken. Die Vertriebspartnerschaft mit Globus-Märkten wird positiv hervorgehoben, da die Zielgruppe "junge Familie" gut in den Märkten vertreten ist. Trotz beschränktem Budget für Anzeigen und der anfänglichen Unbekanntheit des Start-ups konnte die Nachkaufrate im Online-Shop bei beeindruckenden 20 Prozent gehalten werden – eine beachtliche Leistung, insbesondere angesichts des kurzen Lebenszyklus des Produkts aufgrund der begrenzten Stillzeit der Frauen.
Die Zusammensetzung der Muttermilch, die sich individuell anpasst, bildet die Grundlage für die innovative Kosmetiklinie von Eve's Natural Perfection. Die natürlichen Eigenschaften der Muttermilch werden somit in der Hautpflege genutzt, was auf dem Markt für Aufsehen sorgt und das Unternehmen in kurzer Zeit zu einem Erfolg führt.
Cannabis-Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen: Kritik an unzureichendem Kompromiss
Im Zuge der angestrebten Cannabis-Legalisierung steht der aktuelle Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen in der Kritik, insbesondere durch Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens. Die SPD-Politikerin bezeichnet den vorgelegten Entwurf als unzureichenden Kompromiss und hebt mehrere problematische Aspekte hervor. Ihrer Meinung nach wurden konstruktive Hinweise von verschiedenen Seiten, darunter Kinder- und Jugendärzte, Polizeibehörden der Länder, Justiz und Suchtberatungsstellen, weitgehend ignoriert. Dies führe zu einem Gesetz, das in der Praxis nicht tauglich sei.
Die Ampel-Koalitionsfraktionen haben sich kürzlich auf Details einer kontrollierten Freigabe von Cannabis verständigt. Ab dem 1. April sollen Volljährige Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge gestattet sein, während ab dem 1. Juli die Möglichkeit für Clubs zum gemeinsamen Anbau geschaffen werden soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird, jedoch unterliegt er zahlreichen Regeln und Vorgaben. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag wird in der kommenden Woche erwartet.
In Bezug auf die Kritik betont Ministerin Behrens, dass aufgrund der fehlenden Zustimmungspflichtigkeit seitens der Länder eine Verhinderung durch diese nicht mehr möglich sei, falls der Bundestag das Gesetz beschließe. Dennoch hebt sie die Problematik und Praxisferne des Gesetzes hervor und plädiert für einen Neustart. Behrens kritisiert die Ampel-Fraktionen dafür, sich zu sehr auf den aktuellen Entwurf zu versteifen und appelliert an die Notwendigkeit, die wesentlichen Hinweise der Länder und Experten ernsthaft zu berücksichtigen.
Uneinigkeit und Anlaufschwierigkeiten: Die Einführung des E-Rezepts in Hessen
Die Einführung des E-Rezepts in Hessen stößt auf uneinheitliche Meinungen bei Ärzten und Apothekern. Laut dem Apothekerverband entfallen mittlerweile rund 55 Prozent der verschreibungspflichtigen Arzneimittel auf E-Rezepte. Trotzdem gibt es nach anderthalb Monaten noch Herausforderungen.
Ärzte sind verpflichtet, E-Rezepte auszustellen, aber es herrscht Uneinigkeit über die Effizienz. Der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Edgar Pinkowski, betont die zusätzliche Belastung für Praxen durch den administrativen Aufwand. Ein Beispiel ist die "Stapelsignatur", die dazu führen kann, dass Rezepte erst am Nachmittag oder Abend gültig sind, was zu Verzögerungen in der Apotheke führt.
Die Ärztekammer kritisiert auch, dass die Krankenkassen die Versicherten unzureichend über das E-Rezept informiert haben. Die AOK-Hessen meldet jedoch nur vereinzelte Anrufe wegen Unklarheiten. Einige Versicherte glauben fälschlicherweise, dass eine App zur Nutzung des E-Rezepts zwingend erforderlich ist.
Der Anteil des E-Rezepts bei AOK-Hessen-Kostenerstattungen lag im Dezember unter einem Prozent, könnte jedoch bis Januar 2024 auf bis zu 50 Prozent steigen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sieht es als zu früh an, ein umfassendes Fazit zu ziehen, gibt jedoch zu bedenken, dass es in den Praxen noch nicht reibungslos läuft.
Der hessische Apothekerverband hingegen lobt das E-Rezept als optimalen Weg und sieht in den anfänglichen Reibungsverlusten nur vorübergehende Probleme. Die digitale Übertragung von Rezepten bringe laut dem Verband ausschließlich Vorteile mit sich, insbesondere in Bezug auf die Kommunikation zwischen Apothekern und Ärzten, die nun schneller und effizienter erfolgen könne.
Anstieg der Masernfälle in Berlin alarmiert Gesundheitsbehörden
In den ersten Wochen des neuen Jahres wurden in Berlin vermehrt Maserninfektionen nachgewiesen, wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) in seinem aktuellen wöchentlichen Bericht zu Infektionskrankheiten mitteilt. Die bisher im Jahr 2024 bestätigten Fälle belaufen sich auf acht, was über dem Median der Jahre 2015 bis 2019 von fünf liegt.
Im Vergleich zum gesamten Jahr 2023, in dem nur gut ein Dutzend Menschen in der Hauptstadt nachweislich an Masern erkrankten, zeigt sich eine erhöhte Aktivität des Virus. Während der Coronapandemie wurden nur einzelne Fälle verzeichnet. Die Zunahme der Masernfälle wird auch auf europäischer Ebene beobachtet, insbesondere in Großbritannien und Rumänien.
Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet bundesweit bis zum 13. Februar 2024 rund 45 Masernfälle, im gesamten Vorjahr waren es 80. Diese Entwicklung markiert eine Rückkehr des Virus nach einer Pandemie-Verschnaufpause, die durch die Coronamaßnahmen bedingt war und die Ausbreitung vieler Krankheitserreger stark minderte.
Masern gelten als eine der ansteckendsten Krankheiten beim Menschen. Die Übertragung erfolgt unter anderem durch Tröpfchen und Aerosole, die beim Sprechen, Husten und Niesen freigesetzt werden. Das RKI betont die hohe Ansteckungsgefahr, indem es darauf hinweist, dass es ausreichen kann, sich im gleichen Raum wie ein Erkrankter aufzuhalten, um sich zu infizieren.
Seit März 2020 besteht in Deutschland eine Masern-Impfpflicht, die vor allem in Kitas und Schulen Anwendung findet. Ärzte werden dazu aufgerufen, bei Patienten mit Fieber und Hautausschlag unabhängig vom Alter eine mögliche Maserninfektion in Betracht zu ziehen.
Trotz der verbreiteten Annahme, dass Masern eine harmlose Kinderkrankheit seien, warnen Fachleute vor den möglichen Komplikationen und ernsten Spätfolgen. Im Lageso-Bericht wird ein Fall eines ungeimpften Erwachsenen zwischen 20 und 30 Jahren geschildert, der im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Immunität nach einer durchgemachten Masernerkrankung ist in der Regel lebenslang.
Almased im Kreuzfeuer: Hersteller kontert Öko-Test-Kritik an Diätpulver-Qualität
Die jüngste Bewertung von Almased durch Öko-Test wirft Fragen hinsichtlich der Qualitätsstandards und Transparenz des beliebten Diätpulvers auf. In einem Test, der sich auf Inhaltsstoffe, Verunreinigungen und Kennzeichnungen konzentrierte, erhielt Almased eine schlechte Note, vor allem aufgrund von Mineralölrückständen und vermeintlichen Mängeln bei Angaben und Werbeaussagen auf der Verpackung. Der Hersteller wehrt sich gegen die Vorwürfe und betont seine 30-jährige Einhaltung höchster Produktionsstandards sowie wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit des Produkts.
Almased argumentiert, dass die festgestellten Spuren von MOSH im akzeptablen Bereich liegen und die Orientierungswerte des Lebensmittelverbandes Deutschland unterschreiten. Die Rückstände von Mineralöl in Lebensmitteln seien in der Industrie unvermeidlich, und gesundheitliche Bedenken seien laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht gerechtfertigt.
Die Kritik von Öko-Test bezüglich fehlender Empfehlungen zur Trinkmenge, Bewegung und unangegebener Ballaststoffgehalt wird von Almased als ungerechtfertigt abgetan. Der Hersteller betont, dass alle Angaben auf der Verpackung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Hervorhebung des hohen Proteingehalts und natürlicher Inhaltsstoffe wird von Öko-Test als "fragwürdig" bezeichnet, doch Almased verteidigt dies als notwendige Information für Verbraucher, die möglicherweise nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Die Auseinandersetzung zwischen Almased und Öko-Test wirft somit nicht nur Licht auf die spezifischen Vorwürfe, sondern auch auf die generelle Herausforderung, ein Gleichgewicht zwischen gesetzlichen Anforderungen, Verbraucherinformation und Qualitätsstandards in der Lebensmittelindustrie zu finden.
Kommentar:
Die verstärkte Präsenz rechtsextremer Ideologien in der AfD alarmiert zu Recht. Ein konsequentes Vorgehen ist notwendig, um dem Einfluss dieser Strömungen entgegenzutreten und demokratische Werte zu schützen. Die kommenden Wahlen werden dabei zu einem entscheidenden Prüfstein, und die Gesellschaft ist aufgerufen, aktiv für Toleranz und Vielfalt einzustehen, um eine Machtübernahme zu verhindern.
Die Forsa-Befragung verdeutlicht eindringlich die unterschätzte Gefahr von Cyberangriffen im Gesundheitswesen. Trotz des starken Einsatzes von Computersystemen in Arztpraxen und Apotheken scheint die Selbstsicherheit vieler Mediziner und Apotheker in Bezug auf mögliche Hackerangriffe auf falschen Annahmen zu beruhen. Die Diskrepanz zwischen der erkannten Bedrohung und den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen erfordert dringend eine Neubewertung der IT-Sicherheit im Gesundheitssektor. Nur durch proaktive Investitionen und ein realistisches Risikobewusstsein können sensible Patientendaten effektiv geschützt werden.
Das BGH-Urteil, das Skonti über 3,15 Prozent verbietet, setzt die deutsche Apothekenbranche unter erheblichen finanziellen Druck. Der geschätzte Ertragsverlust von 22.000 Euro pro Apotheke könnte die Branche insgesamt zwischen 300 und 400 Millionen Euro kosten. Dieses Urteil ist nicht nur ein regulatorischer Schlag, sondern wirft auch die Frage auf, ob die Finanzierung einer ganzen Branche so stark von Skonti abhängig sein sollte. Die unkonventionellen Reaktionen der Branchenverbände zeigen, dass hier nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein strukturelles Problem in der Gesundheits- und Berufspolitik zu Tage tritt, das dringend einer umfassenden Diskussion und Lösungsfindung bedarf.
Das aktuelle BFH-Urteil vom 23. November 2023, das den teilweisen Darlehenserlass bei beruflicher Fortbildung als steuerpflichtigen Arbeitslohn einstuft, hat potenzielle Auswirkungen auf Apotheken. Wenn Apotheken ihren Mitarbeitern finanzielle Unterstützung in Form von Darlehensverzicht für berufliche Weiterbildungen gewähren, könnten sie von dieser steuerlichen Regelung betroffen sein. Das Urteil betont die Notwendigkeit einer genauen Prüfung der steuerlichen Konsequenzen in spezifischen beruflichen Kontexten und unterstreicht die Bedeutung einer präzisen steuerlichen Planung, um unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main bezüglich möglicher Schadenersatzansprüche nach Covid-Impfungen setzt klare Maßstäbe. Die Entscheidung betont, dass bloße Spekulationen über schädliche Wirkungen nicht ausreichen, um den Impfstoffhersteller haftbar zu machen. Das Gericht unterstreicht die Bedeutung eines vertretbaren Nutzen-Risiko-Verhältnisses, das bei der Zulassung positiv bewertet wurde. Die Klägerin konnte zudem keinen überzeugenden zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und den behaupteten Schäden nachweisen. Dieses Urteil markiert einen wichtigen Standpunkt im Kontext von Schadenersatzansprüchen und hebt die Notwendigkeit einer fundierten Basis für derartige Klagen hervor.
Die erfolgreiche Nachfolgeplanung in Apotheken erfordert frühzeitige, transparente Kommunikation, professionelle Beratung und eine gründliche finanzielle Überprüfung. Die Integration digitaler Systeme und die Einbeziehung der Mitarbeiter spielen dabei eine entscheidende Rolle. Eine umfassende Herangehensweise gewährleistet einen reibungslosen Übergang und die Fortführung hochwertiger Gesundheitsdienstleistungen.
Die geplante Werbekampagne der ABDA ab März 2024 für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) ist ein entscheidender Schritt, um die bisher bescheidene Umsetzung zu verbessern. Mit einem Fernsehspot als Neuerung signalisiert die ABDA ihre Intention, das Bewusstsein für pDL bei Patientinnen und Patienten zu stärken. Die Details, die Ende Februar vorgestellt werden sollen, könnten die Grundlage für einen erfolgreichen Einsatz legen. Die Kampagne ist jedoch auch eine Reaktion auf vorherige Proteste und setzt darauf, Hindernisse zu überwinden und die Apotheken sowie Verbraucherinnen und Verbraucher auf das Angebot aufmerksam zu machen. Insgesamt markiert diese Initiative einen wichtigen Schritt, um das volle Potenzial von pDL auszuschöpfen.
Die jüngsten Gespräche zwischen Fachärzten und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach signalisieren eine positive Richtung für eine verbesserte fachärztliche Vergütungsstruktur. Nach anfänglicher Unzufriedenheit betont der SpiFa nun einen konstruktiven Dialog. Lauterbachs Zusage, zeitnah positive Veränderungen anzustreben, weckt Hoffnung. Die Fortsetzung des Dialogs bleibt entscheidend, um nachhaltige Lösungen für Fachärzte und eine optimierte Versorgung zu erreichen.
Die jüngste Warnung der Hersteller vor schwerwiegenden Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Pseudoephedrin-haltigen Arzneimitteln, wie sie in einem Rote-Hand-Brief kommuniziert wurde, verdeutlicht die Notwendigkeit eines sorgfältigen Abwägens von Nutzen und Risiken. Die Ausweitung der Kontraindikationen auf Patienten mit schwerem Bluthochdruck oder Nierenerkrankungen ist eine wichtige Maßnahme, um potenzielle Gefahren zu minimieren. Gesundheitsdienstleister und Apothekenteams sollten nun verstärkt darauf achten, Patienten über die Symptome von posteriorem reversiblen Enzephalopathie-Syndrom (PRES) und reversiblem zerebralem Vasokonstriktions-Syndrom (RCVS) aufzuklären. Eine proaktive Meldung von Nebenwirkungen gemäß den Empfehlungen der Arzneimittelkommission ist entscheidend, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
Die laufende Versorgungsforschungs-Studie "Stationsapotheker:in NRW" in Nordrhein-Westfalen markiert einen bedeutenden Schritt zur Optimierung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus. Die systematische Analyse der Leistungen von Stationsapothekern und die Fokussierung auf interprofessionelle Zusammenarbeit sind wegweisend. Das Aufbauende eines Netzwerks unterstreicht die Relevanz des intraprofessionellen Austauschs. Die Ergebnisse könnten nicht nur die Rolle der Stationsapotheker stärken, sondern auch Impulse für eine breitere Implementierung dieser Praxis in anderen Regionen Deutschlands geben.
Die Einführung des E-Rezepts bringt zwar einige positive Entwicklungen, wie die Reduzierung von Praxisbesuchen, mit sich. Dennoch zeigen technische Probleme bei der Umsetzung, insbesondere im Apothekenbereich, dass weitere Anpassungen notwendig sind. Die gestrige Störung der Telematik-Infrastruktur unterstreicht die Dringlichkeit der Lösung dieser Probleme. Eine verbesserte Kommunikation zwischen den Akteuren sowie eine umfassende Vorbereitung der Patienten durch die Krankenkassen sind unerlässlich. Es besteht Handlungsbedarf, um die Effizienz und Akzeptanz des E-Rezepts zu gewährleisten.
Die anhaltende Debatte um Rx-Boni und das E-Rezept spiegelt die Dynamik zwischen deutschen Gesetzen und EU-Regelungen wider. Die Ambitionen von Versandapotheken, durch Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente Kunden zu gewinnen, stoßen auf nationale Restriktionen, während der EuGH eine mögliche Öffnung durch seine Entscheidung für ausländische Versender schuf. Der laufende Rechtsstreit, insbesondere um die Auslegung von Werbeaktionen, deutet auf eine anstehende Klärung vor dem EuGH hin. Insgesamt zeigt sich die Branche entschlossen, die rechtlichen Grenzen zu testen und den Spielraum innerhalb der EU-Vorschriften zu nutzen.
Der jüngste flächendeckende Ausfall der Telematikinfrastruktur in Apotheken wirft berechtigte Sorgen hinsichtlich der Systemstabilität auf. Arvato Systems, als verantwortlicher IT-Dienstleister, muss sicherstellen, dass solche Vorfälle künftig vermieden werden. Die erfolgreiche Anwendung des Fallback-Mechanismus ist ermutigend, aber die Apothekenbranche bleibt zu Recht besorgt über mögliche zukünftige Störungen und ihre potenziellen Auswirkungen.
Die aktuellen Lieferprobleme bei Noweda beeinträchtigen nicht nur die Arbeitsabläufe der Apotheken in Nordrhein-Westfalen, sondern führen auch zu Unannehmlichkeiten für deren Kunden. Die Genossenschaft verweist auf die Insolvenz eines Spediteurs und arbeitet unter Hochdruck an Lösungen. Die zugesagte Normalisierung der Situation Anfang März lässt auf eine hoffentlich baldige Besserung für die betroffenen Apotheken hoffen.
Die aktuelle KBV-Umfrage zeigt, dass das E-Rezept trotz einer hohen Nutzung von 92 Prozent in Arztpraxen noch mit erheblichen Herausforderungen zu kämpfen hat. Probleme beim Einlösen in Apotheken, Verbindungsprobleme mit Servern und mangelnde Patientenaufklärung stellen weiterhin Hürden dar. Die Vorteile werden erkannt, doch es bedarf dringender Optimierungen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und den Aufwand zu minimieren.
Die Entwicklung von personalisierter Kosmetik auf Basis von Muttermilch durch das Start-up Eve's Natural Perfection ist ein innovativer Schritt im Bereich der Hautpflege. Die Gründerin, Eve Geißler, brachte ihre persönlichen Erfahrungen als Mutter ein und kooperierte mit dem Molekularbiologen Dr. Lars Rüther, um eine Pflegelotion zu entwickeln, die Mütter selbst herstellen können. Die Anwendungsbereiche reichen von Babyakne bis zu wunden Brustwarzen. Durch die Vertriebspartnerschaft mit Apotheken und dem Einbezug von Globus-Märkten konnte das Produkt erfolgreich auf dem Markt platziert werden. Die positive Resonanz, trotz begrenztem Anzeigen-Budget, und die hohe Nachkaufrate im Online-Shop unterstreichen die Akzeptanz dieser innovativen Kosmetiklinie. Muttermilch als Hauptbestandteil ermöglicht dabei nicht nur eine personalisierte Pflege, sondern nutzt auch die natürlichen Eigenschaften dieses Wundermittels in der Hautpflege.
Der vorgeschlagene Cannabis-Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen stößt auf berechtigte Kritik von Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens. Die Ignoranz gegenüber konstruktiven Hinweisen und die mangelnde Praxistauglichkeit des Entwurfs werden von verschiedenen Seiten moniert. Eine Neubetrachtung und Berücksichtigung der wesentlichen Expertenrückmeldungen erscheint dringend geboten, um die angestrebte Cannabis-Legalisierung sinnvoll umzusetzen.
Die Einführung des E-Rezepts in Hessen zeigt gemischte Reaktionen von Ärzten und Apothekern. Während der Apothekerverband die Vorteile betont und vorübergehende Schwierigkeiten akzeptiert, kritisieren Ärzte den zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Uneinigkeit über die Effizienz und die mangelnde Information der Versicherten durch Krankenkassen unterstreichen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen noch nicht reibungslos verläuft. Es bleibt abzuwarten, ob die anfänglichen Herausforderungen durch die Zeit behoben werden und die versprochenen Vorteile des E-Rezepts deutlich werden.
Die jüngsten Zunahmen von Masernfällen in Berlin im Jahr 2024, über dem Median der letzten fünf Jahre, werfen Bedenken auf. Die europaweite Entwicklung zeigt einen signifikanten Anstieg, insbesondere in Großbritannien und Rumänien. Trotz der bestehenden Masern-Impfpflicht seit März 2020 bleibt die Ansteckungsgefahr hoch. Die scheinbar harmlose Kinderkrankheit birgt ernste Komplikationen, wie ein Fall eines ungeimpften Erwachsenen zeigt. Die aktuellen Entwicklungen unterstreichen die Bedeutung von Impfungen und erhöhter Aufmerksamkeit im Gesundheitswesen.
Die jüngste Kontroverse um Almased wirft die Frage nach der Transparenz und Qualitätsbewertung von Diätpulvern auf. Während Öko-Test Mängel betont, behauptet der Hersteller, die höchsten Standards einzuhalten. Die Debatte zeigt nicht nur spezifische Herausforderungen, sondern auch die Balance zwischen Verbraucherinformation, gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards in der Lebensmittelindustrie.
Abschließend erfordert die komplexe Dynamik im Gesundheitswesen eine fortwährende Kooperation, angefangen von politischen Entscheidungsträgern und Fachexperten bis hin zu Apothekern und Ärzten. Nur durch gemeinsame Anstrengungen und einen offenen Dialog können wir sicherstellen, dass die aktuellen Herausforderungen bewältigt und die zukünftige Entwicklung der Gesundheitsbranche auf soliden Grundlagen aufgebaut wird.
Von Engin Günder, Fachjournalist