Das Bundesarbeitsgericht hat am 25. Juli 2024 in einem bedeutsamen Urteil die Rechte von Arbeitnehmern bei Krankheitsverdacht gegenüber Eingriffen in ihre Privatsphäre gestärkt. In dem Verfahren (Az. 8 AZR 225/23) wurde entschieden, dass Arbeitgeber nur dann eine Detektei zur Überwachung ihrer Angestellten einsetzen dürfen, wenn substanzielle Zweifel an der Authentizität einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen. Der konkrete Fall betraf einen Außendienstmitarbeiter eines Digitaldruckunternehmens, der in der Vergangenheit wiederholt krankgeschrieben war und von seinem Arbeitgeber der Täuschung verdächtigt wurde. Daraufhin wurde der Mitarbeiter privat beobachtet, wobei auch Tätigkeiten wie Arbeiten auf seiner Terrasse dokumentiert wurden. Die Observation sollte den Verdacht untermauern, dass der Mitarbeiter möglicherweise zu schwereren körperlichen Arbeiten fähig war und die Krankschreibung missbräuchlich nutzte. Das Gericht setzte jedoch klare Grenzen: Nur bei stark begründeten Verdachtsmomenten darf eine derart invasive Maßnahme erfolgen, um den Schutz der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten.
Unterdessen hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) eine Sammelklage gegen den Pharmakonzern Stada initiiert, die sich besonders an Apotheker richtet. Viele Apotheker sind traditionell Aktionäre von Stada und könnten Anspruch auf Nachzahlungen erheben, da der angebotene Übernahmepreis von 66,25 Euro pro Aktie im Jahr 2017 unter dem später festgelegten Abfindungswert von 74,40 Euro lag. Die SdK fordert alle betroffenen Apotheker und weiteren Aktionäre auf, sich der Klage anzuschließen, um eine faire Nachzahlung durchzusetzen. Für Apotheker, die auf die Sicherheit ihrer Investitionen angewiesen sind, ist dieser Schritt besonders relevant, da er das Vertrauen in die Transparenz bei Unternehmensübernahmen stärkt.
Parallel dazu wurde Andrea König am Wochenende offiziell zur Vorsitzenden des Apothekerverbands Brandenburg gewählt. In ihrer Antrittsrede rief sie ihre Kollegen dazu auf, bei Streitigkeiten über Rezeptur-Retaxationen nicht nachzugeben. Sie betonte, dass die strikten Abrechnungsrichtlinien der Krankenkassen viele Apotheken vor erhebliche administrative Herausforderungen stellen und dass es notwendig sei, juristisch dagegen vorzugehen. Der Deutsche Apothekerverband hat bereits eine Musterklage eingeleitet, die König als richtungsweisend sieht. Sie fordert die Apotheken auf, sich geschlossen gegen die zunehmend strikten Retaxationsforderungen der Krankenkassen zu wehren, um ihre wirtschaftliche Stabilität langfristig zu sichern.
Die Gefahr von betrügerischen Rechnungen betrifft derzeit besonders Apothekenbetreiber. In den vergangenen Monaten häufen sich Fälle, in denen vermeintliche Dienstleistungsunternehmen, teils mit konkreten Verweisen auf „Google Ads“ oder „ClientConnect“, gefälschte Rechnungen an Apotheken versenden. Diese Dokumente wirken oft authentisch und enthalten detaillierte Beschreibungen angeblich erbrachter Leistungen, wodurch die Gefahr besteht, dass Apothekenbetreiber ungewollt Zahlungen an Betrüger leisten. Apotheker sollten daher besondere Vorsicht walten lassen und verdächtige Rechnungen genau prüfen, um das Risiko finanzieller Verluste durch solche Betrugsmaschen zu minimieren.
Durch eine geplante Erweiterung ihres Dienstleistungsspektrums könnten Apotheken in Deutschland künftig eine zentrale Rolle im Gesundheitssystem übernehmen. Nach der Einführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken seit 2021 könnte bald auch die Verabreichung anderer Totimpfstoffe erlaubt werden. Apotheken könnten somit ihre Bedeutung in der Präventionsarbeit ausbauen. Mit dieser Kompetenzzunahme gehen jedoch auch spezifische Risiken einher, die Apothekenbetreiber durch geeigneten Versicherungsschutz absichern sollten, um im Schadensfall auf der sicheren Seite zu sein.
Ein weiteres, entscheidendes Thema für Apotheken ist die Sicherung von kühlpflichtigen Medikamenten und Produkten. Ein Ausfall der Kühlung kann in Apotheken beträchtliche Vermögensschäden verursachen, insbesondere bei hochpreisigen Medikamenten, die häufig schwer zu beschaffen sind. Durch umfassende Kühlgutversicherungen versuchen Apothekenbetreiber, sich gegen finanzielle Risiken abzusichern und den Verlust empfindlicher Produkte zu verhindern. Diese Versicherungen decken potenzielle Schäden ab und bieten Apothekern eine zusätzliche Sicherheit bei der Lagerung temperaturempfindlicher Medikamente.
Kommentar:
In einer sich stetig wandelnden Arbeits- und Gesundheitslandschaft stehen Apotheken wie auch Arbeitnehmer immer wieder vor neuen Herausforderungen. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts stellt eine wichtige Entscheidung dar, die einen Präzedenzfall für den Schutz von Arbeitnehmerrechten setzt. Die Balance zwischen berechtigtem Interesse des Arbeitgebers an der Überprüfung der Arbeitsfähigkeit und dem Schutz der Privatsphäre des Mitarbeiters ist ein sensibles Thema. Hier hat das Gericht klare Grenzen aufgezeigt, die signalisiert, dass Eingriffe in die Privatsphäre nur bei eindeutigen Beweisen gerechtfertigt sind.
Die Sammelklage der SdK gegen Stada ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Aktionärsrechte gestärkt werden können. Gerade für Apotheker, die oft in die Pharmaindustrie investieren, zeigt dies die Bedeutung einer fairen Unternehmenspolitik. Der Fall verdeutlicht, dass Aktionäre sich nicht mit unterbewerteten Abfindungen zufriedengeben müssen und dass die kollektive Durchsetzung ihrer Ansprüche erfolgreich sein kann.
Andrea Königs eindringliche Forderung an ihre Kollegen, bei Rezeptur-Retaxen nicht einzuknicken, zeigt, dass auch innerhalb der Apothekenbranche Standhaftigkeit gefragt ist. Die von den Krankenkassen geforderten strengen Abrechnungsregeln stellen ein Hindernis dar, das Apotheken oft in ihrer Existenz bedroht. Hier ist die rechtliche Unterstützung durch Musterklagen und die Solidarität innerhalb der Branche entscheidend, um den Krankenkassen entgegenzutreten und faire Abrechnungspraktiken einzufordern.
Angesichts zunehmender Betrugsmaschen müssen Apotheken sich vor finanziellen Verlusten durch falsche Rechnungen schützen. Besonders die spezifische Angriffsfläche, die Apotheken aufgrund ihrer zentralen Rolle im Gesundheitssystem darstellen, macht sie zu beliebten Zielen für Betrüger. Dies ist eine klare Warnung, die zeigt, dass Apotheken ihre Sicherheitsmaßnahmen verstärken müssen, um solchen Bedrohungen vorzubeugen.
Die geplante Erweiterung der Apothekenkompetenzen im Bereich der Impfungen und die damit verbundenen Risiken verdeutlichen die Notwendigkeit eines adäquaten Versicherungsschutzes. Während Apotheken durch neue Impfangebote mehr Verantwortung übernehmen, müssen sie auch die damit einhergehenden Haftungsrisiken absichern. Hier sind angepasste Versicherungsangebote unerlässlich, um die finanzielle Sicherheit der Apotheken zu gewährleisten.
Die Lagerung von kühlpflichtigen Medikamenten zeigt schließlich, dass Apothekenbetreiber vor erheblichen infrastrukturellen und finanziellen Herausforderungen stehen, um eine verlässliche Medikamentenversorgung sicherzustellen. Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Medikamentenlagerung ist der Schutz vor Vermögensschäden durch spezielle Versicherungen ein wichtiger Pfeiler, der es Apothekern ermöglicht, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren und zugleich gegen finanzielle Einbußen gewappnet zu sein.
Zusammenfassend zeigt sich, dass Apothekenbetreiber in einem hochregulierten Umfeld tätig sind, das sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Die zahlreichen gesetzlichen und finanziellen Anforderungen, von der Mitarbeiterüberwachung über Rezeptur-Retaxen bis hin zu Kühlgut-Versicherungen, fordern von Apothekern ein hohes Maß an Sorgfalt und Absicherung.
Von Engin Günder, Fachjournalist