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Apotheken-News: Impfrisiken in Apotheken nehmen zu, doch der Versicherungsschutz ist oft lückenhaft

Welche Haftungslücken Apotheker jetzt unbedingt schließen müssen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Apotheken übernehmen zunehmend medizinische Verantwortung und bieten Schutzimpfungen an. Doch was vielen Apothekerinnen und Apothekern kaum bewusst ist: Mit den neuen Aufgaben wachsen auch Haftungsrisiken erheblich. Ob Fehler in der Patientenaufklärung, Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Lücken im Versicherungsschutz – oft drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen, die sogar existenzbedrohend werden können. Ein sorgfältiger Blick auf die Berufshaftpflicht wird daher zur unverzichtbaren Pflicht – denn wer impft, trägt weitreichende Verantwortung.

Seit Apotheken in Deutschland verstärkt Impfungen durchführen dürfen, sehen sich Apotheker einer veränderten Risikolandschaft gegenüber, die weit über die herkömmlichen beruflichen Aufgaben hinausgeht. Diese Ausweitung ihres Versorgungsauftrags bringt neue juristische Herausforderungen und Haftungspotenziale mit sich, die in vielen bestehenden Berufshaftpflichtversicherungen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind.

Das Impfen in Apotheken umfasst längst nicht mehr nur saisonale Grippeimpfungen, sondern wurde mittlerweile auf ein breites Spektrum ausgeweitet, darunter Pneumokokken-, Tetanus- oder auch Covid-19-Impfungen. Apotheken übernehmen hierbei medizinisch relevante Aufgaben, die traditionell Ärzten vorbehalten waren. Mit diesen neuen Kompetenzen steigen jedoch auch die Anforderungen an Beratung, Aufklärung und Dokumentation erheblich. Schon kleine Fehler – sei es bei der Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen, bei der Auswahl oder Lagerung des Impfstoffes oder bei der Einhaltung der strengen Hygienevorschriften – können gravierende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Besonders kritisch gestalten sich Fälle, bei denen Patienten gesundheitliche Schäden erleiden. Eine allergische Reaktion oder ein Impfschaden, der möglicherweise auf eine fehlerhafte Impfdurchführung oder mangelhafte Beratung zurückzuführen ist, führt schnell zu hohen Schadensersatzforderungen. Nicht nur die unmittelbaren medizinischen Folgen, sondern auch langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen sind hierbei relevant. Viele Apothekenbetreiber unterschätzen bislang das Ausmaß der potenziellen Haftungsansprüche, die im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohend sein können.

Der Blick in bestehende Versicherungspolicen offenbart dabei oft eine gefährliche Lücke: Herkömmliche Berufshaftpflichtversicherungen für Apotheken sind nicht automatisch auf diese neuen Tätigkeiten zugeschnitten. Impfleistungen müssen in der Regel als separater Baustein in die Police aufgenommen werden, da sie sich klar von der klassischen pharmazeutischen Beratung und Arzneimittelabgabe unterscheiden. Dabei sollten Apothekenbetreiber besonders darauf achten, dass nicht nur stationäre Impfangebote, sondern auch mobile Impfaktionen – beispielsweise in Betrieben, Pflegeeinrichtungen oder Schulen – umfassend abgedeckt sind.

Zudem dürfen Apothekeninhaber nicht außer Acht lassen, dass auch das eingesetzte Personal – darunter Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) und externe Honorarkräfte – vom Versicherungsschutz explizit erfasst sein muss. Versäumnisse bei der organisatorischen Abwicklung, wie falsche Lagerung oder fehlerhafte Bestellung der Impfstoffe, stellen zusätzliche Risiken dar, deren juristische Aufarbeitung oft kompliziert und langwierig ist.

Eine weitere, bislang unterschätzte Risikodimension bildet die Vermögensschadenhaftpflicht. Sie greift, wenn durch organisatorische Fehler, etwa Fristversäumnisse oder fehlerhafte Abrechnungen bei Impfkampagnen, finanzielle Schäden entstehen. Die zunehmende Digitalisierung des Impfmanagements bringt zusätzliche Cyber-Risiken mit sich, insbesondere im Bereich elektronischer Dokumentation und Datenschutz.

Behörden zeigen inzwischen ebenfalls eine erhöhte Wachsamkeit hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Verstöße gegen Meldepflichten, Datenschutzregeln oder Qualitätssicherungsanforderungen ziehen nicht nur zivilrechtliche Ansprüche nach sich, sondern können auch aufsichtsrechtliche Konsequenzen wie Bußgelder oder sogar den Entzug von Genehmigungen zur Folge haben.

Für Apotheken bedeutet dies konkret, dass sie ihre bestehenden Versicherungsverträge dringend überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren müssen. Nur durch eine regelmäßige Anpassung des Versicherungsschutzes an das erweiterte Tätigkeitsspektrum kann gewährleistet werden, dass sowohl rechtliche Vorgaben erfüllt als auch existenzbedrohende Risiken effektiv minimiert werden.

Kommentar:

Die Ausweitung der Impfkompetenzen von Apotheken stellt zweifellos eine sinnvolle Erweiterung des Gesundheitsangebots dar, die den Zugang der Bevölkerung zu Schutzimpfungen erleichtert. Doch mit der Übertragung medizinischer Verantwortung an Apotheker geht auch eine substanzielle Erweiterung der Haftungsrisiken einher, die bislang noch nicht überall ausreichend berücksichtigt wird.

Es ist alarmierend, wie viele Apothekeninhaber bislang ihre Versicherungen lediglich als lästige Pflicht ansehen, ohne dabei die Dynamik ihrer erweiterten beruflichen Realität zu erkennen. Diese Nachlässigkeit kann schwerwiegende Folgen haben: Fehlender oder lückenhafter Versicherungsschutz bedeutet im Ernstfall nicht nur erhebliche finanzielle Belastungen, sondern kann auch die berufliche Existenz gefährden.

Gerade die komplexen Anforderungen an Impfungen – von der umfassenden Patientenaufklärung über exakte Dokumentation bis hin zur strengen Einhaltung hygienischer Standards – erfordern eine proaktive Herangehensweise im Risikomanagement. Dies gilt umso mehr, als Apotheken zunehmend nicht nur stationär, sondern auch mobil impfen und damit zusätzliche organisatorische und versicherungsrechtliche Herausforderungen entstehen.

Das Thema Berufshaftpflicht darf daher keineswegs auf die leichte Schulter genommen werden. Vielmehr sollte es integraler Bestandteil eines verantwortungsvollen betrieblichen Managements sein. Wer im Gesundheitswesen tätig ist und medizinische Leistungen anbietet, muss zwingend dafür sorgen, dass der Versicherungsschutz jederzeit den aktuellen Anforderungen entspricht. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nicht bloß gesetzliche Pflicht, sondern Ausdruck professioneller Verantwortung gegenüber Patienten, Mitarbeitern und letztlich auch gegenüber der eigenen Apotheke.

Apothekeninhaber, die hier am falschen Ende sparen, setzen nicht nur ihre finanzielle Existenz aufs Spiel, sondern riskieren auch einen nachhaltigen Verlust des Vertrauens ihrer Kunden und Patienten. Eine umfassende und regelmäßig aktualisierte Versicherung ist deshalb unverzichtbar – denn Verantwortung endet nicht mit der Impfung, sondern umfasst alle Bereiche der erweiterten pharmazeutischen Praxis.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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