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FA fordert Gerechtigkeit in Apothekenreform

Gutachten soll Missstände im Referentenentwurf aufzeigen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Freie Apothekerschaft (FA) hat kürzlich angekündigt, ein Gutachten in Auftrag gegeben zu haben, das den Referentenentwurf für das geplante Apothekenreformgesetz analysieren soll. Diese Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund der kontroversen Diskussionen über die Zukunft der pharmazeutischen Versorgung in Deutschland. Der Referentenentwurf, der von verschiedenen Seiten intensiv diskutiert wird, sieht unter anderem Maßnahmen zur Stärkung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung vor.

In ihrer Stellungnahme kritisiert die FA insbesondere die fehlende Erhöhung des Apothekenhonorars, das seit rund 20 Jahren nicht angepasst wurde. Diese Unterlassung, so die FA, könnte erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Apothekenlandschaft haben und die Versorgungssicherheit gefährden. Weiterhin bemängelt die FA, dass im Referentenentwurf keine ausreichenden Maßnahmen zur Kompensation der seit langem ausstehenden Inflationsanpassung des Apothekenhonorars vorgesehen sind.

Um ihre Kritik zu untermauern und eine fundierte Grundlage für die Diskussion mit politischen Entscheidungsträgern zu schaffen, hat die FA die renommierte Kanzlei Brock Müller Ziegenbein beauftragt, ein umfassendes Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten wird voraussichtlich detaillierte Analysen enthalten, die die potenziellen Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auf die Apothekenlandschaft und die Qualität der pharmazeutischen Versorgung in Deutschland beleuchten sollen.

Daniela Hänel, die Vorsitzende der FA, äußerte ihre Besorgnis über die möglichen Konsequenzen des Referentenentwurfs und betonte die zentrale Rolle der Apotheken bei der täglichen Gesundheitsversorgung der Bürger. Sie kritisierte die Politik scharf für die vermeintliche Vernachlässigung der Interessen der Apothekenbetreiber und forderte eine gerechtere Honorierung ihrer Leistungen.

Das Gutachten von Brock Müller Ziegenbein wird erwartet, allen Bundestagsabgeordneten zugänglich gemacht zu werden, um eine informierte Debatte und Entscheidungsfindung über das Apothekenreformgesetz zu fördern. Die Ergebnisse des Gutachtens dürften entscheidend dafür sein, wie der Gesetzesentwurf in seiner aktuellen Form weiterentwickelt wird und welche Kompromisse zwischen den verschiedenen Interessengruppen gefunden werden können.

Kommentar:

Die Entscheidung der Freien Apothekerschaft (FA), ein Gutachten zur Apothekenreform in Auftrag zu geben, markiert einen bedeutenden Schritt in den aktuellen Auseinandersetzungen über die Zukunft der pharmazeutischen Versorgung in Deutschland. Der Referentenentwurf für das Apothekenreformgesetz hat bereits zuvor gemischte Reaktionen ausgelöst, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Ausstattung der Apotheken und die Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung.

Die FA kritisiert nachdrücklich die seit langem ausbleibende Anpassung des Apothekenhonorars an die Inflation und argumentiert, dass dies die wirtschaftliche Situation der Apotheken zunehmend verschlechtert hat. Diese Kritik kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Apothekenbetreiber auch mit anderen Herausforderungen wie der Implementierung neuer Technologien wie dem E-Rezept konfrontiert sind.

Die Beauftragung der renommierten Kanzlei Brock Müller Ziegenbein zur Erstellung eines Gutachtens unterstreicht das Bestreben der FA, ihre Position auf einer fundierten Grundlage zu vertreten. Das Gutachten wird erwartungsgemäß detaillierte Analysen enthalten, die die potenziellen Auswirkungen der geplanten Reform auf die Apothekenlandschaft und die Qualität der pharmazeutischen Versorgung beleuchten.

Die Reaktionen der politischen Entscheidungsträger auf die Ergebnisse dieses Gutachtens werden entscheidend dafür sein, wie der Gesetzesentwurf letztendlich formuliert und verabschiedet wird. Es wird erwartet, dass das Gutachten einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte leisten und möglicherweise zu Anpassungen des Gesetzesentwurfs führen wird, um die Bedenken und Interessen der Apothekenbetreiber angemessen zu berücksichtigen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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