Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1173681

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Deutschland https://aporisk.de/
Ansprechpartner:in Frau Roberta Günder +49 721 16106610
Logo der Firma ApoRisk GmbH

Nachbarn und das Notwegerecht

Urteil betont Vorrang des Zugangsrechts für Grundstückseigentümer

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Lübeck die Bedeutung des sogenannten "Notwegerechts" betont und klargestellt, dass Nachbarn in Deutschland Anspruch auf Zugang über das Grundstück eines anderen Nachbarn haben, wenn sie keine eigene Verbindung zur öffentlichen Straße haben. Dieses Urteil, gefällt im Fall 3 O 309/22, bestätigt die Vorrangstellung des Notwegerechts und seine Anwendung, um Konflikte zwischen Nachbarn zu lösen.

Im zugrunde liegenden Fall versuchte eine Frau den Zugang zu ihrem Grundstück zu blockieren, um zu verhindern, dass ihr Nachbar über ihr Land geht, um seinen Garten zu erreichen. Das Gericht entschied jedoch, dass der Nachbar ein Recht auf ungehinderten Zugang zu seinem Grundstück über das Land der Frau hat. Dieses Urteil stützte sich auf die gesetzlichen Bestimmungen, die das Notwegerecht vorschreiben und den Vorrang dieses Rechts betonen.

Das Notwegerecht, das seinen Ursprung im deutschen Rechtssystem hat, ermöglicht es Nachbarn, über das Grundstück eines anderen zu gehen, um ihre eigenen Parzellen zu erreichen. Es gewährleistet den Zugang zu Grundstücken, auch wenn keine direkte Verbindung zur öffentlichen Straße besteht.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Notwegerecht nicht bedingungslos ist. Der betroffene Nachbar kann in einigen Fällen verpflichtet sein, eine Geldrente an den Eigentümer des Landes zu zahlen, über das er geht, um das Recht zu nutzen. Dies bietet einen Ausgleich und stellt sicher, dass die Nutzung des Zugangs fair und angemessen ist.

Dieses Urteil des Landgerichts Lübeck betont die Bedeutung des Notwegerechts als Schutzmechanismus für Grundstückseigentümer in Deutschland. Es trägt dazu bei, Konflikte zwischen Nachbarn zu lösen und die Rechte der Grundstückseigentümer zu schützen, während es gleichzeitig die ordnungsgemäße Nutzung von Grundstücken ermöglicht.

Für weitere Informationen und rechtliche Beratung in ähnlichen Fällen stehen Rechtsexperten zur Verfügung.

Von Engin Günder

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.