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Retax-Versicherung: Schutz vor Vermögensschäden in Apotheken

Wie spezielle Klauseln finanzielle Risiken minimieren

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In der Welt der Apotheken können (Null-)Retaxationen in bestimmten Fällen einen tiefen finanziellen Einschnitt bedeuten, was Fragen zur Versicherung aufwirft. Normalerweise fallen Retaxationen nicht unter den Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung. Doch diese können echte Vermögensschäden verursachen, die nicht durch Personen- oder Sachschäden bedingt sind.

Um sich vor den finanziellen Folgen von Retaxationen zu schützen, können spezielle Klauseln in die Betriebshaftpflichtversicherung aufgenommen werden. Diese Klauseln sind oft Bestandteil von Multiriskpolicen, die nicht nur Vermögensschäden, sondern auch Sachgefahren wie Schäden an Inventar oder im Warenlager abdecken. Dieser umfassende Schutz ermöglicht Versicherern einen besseren Ausgleich der Risiken, auch wenn die Haftpflichtversicherungsbeiträge für Apotheken im Vergleich zu Sachdeckungen niedrig ausfallen.

Solche Policen können Selbstbehalte und Höchsthaftungssummen beinhalten und decken in der Regel spezifische Retaxationssituationen ab, wie die Verletzung von Rabattverträgen oder das Aut-idem-Prinzip. Umfassendere Deckungen, die auch Formfehler abdecken, sind hingegen seltener anzutreffen.

Der Wegfall einiger Nullretax-Fälle oder Plausibilitätsprüfungen durch E-Rezept-Dialoge könnte Auswirkungen auf die Versicherungsbeiträge haben. Doch aufgrund der bereits hohen Qualität der Arbeit in Apotheken sind die Haftpflichtversicherungsbeiträge generell niedrig. Es empfiehlt sich dennoch, Rücklagen für Retaxationen zu bilden und das Team für seine Bemühungen bei der Vermeidung von Retaxationen zu belohnen.

Kommentar:

Die vorliegende Pressemitteilung legt den Fokus auf die entscheidende Rolle einer Retax-Versicherung für Apotheken dar. Retaxationen können erhebliche finanzielle Belastungen für Apotheken bedeuten, da sie Vermögensschäden verursachen, die normalerweise nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Die Erwägung, spezielle Klauseln zur Abdeckung von Vermögensschäden in die Versicherungspolicen aufzunehmen, ist ein kluger Schachzug, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen.

Die Erwähnung von Multiriskpolicen, die nicht nur Vermögensschäden, sondern auch Sachgefahren abdecken, verdeutlicht die vielfältigen Risiken, denen Apotheken ausgesetzt sein können. Diese Policen bieten einen umfassenden Schutz und ermöglichen Versicherern einen besseren Risikoausgleich.

Der Kommentar unterstreicht auch die Bedeutung von Rücklagenbildung und Anreizen für das Apothekenteam, um Retaxationen zu verhindern. Dieser proaktive Ansatz kann dazu beitragen, finanzielle Risiken zu minimieren und gleichzeitig die Qualität der Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Insgesamt betont dieser Bericht die Notwendigkeit, sich gegen Vermögensschäden zu versichern und gleichzeitig präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Retaxationen zu vermeiden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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