Angesichts zunehmender wirtschaftlicher Belastungen sehen sich viele Apotheken in Deutschland gezwungen, ihre betriebswirtschaftliche Stabilität grundsätzlich zu überdenken. Der stetige Kostenanstieg, insbesondere bei Personal, Energie und Miete, trifft auf stagnierende Honorare und verschärft den Druck auf inhabergeführte Betriebe. Zusätzlich führen Lieferengpässe und die wachsende Konkurrenz durch den Versandhandel zu einem strukturellen Risiko für die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Apothekenstandorte.
Vor diesem Hintergrund gewinnt das StaRUG – das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen – an Bedeutung. Es erlaubt eine frühzeitige Sanierung gefährdeter Apotheken, ohne dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Voraussetzung ist das Vorliegen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 Abs. 2 InsO. Die Anwendung ist möglich, wenn absehbar ist, dass innerhalb eines Zeitraums von bis zu 24 Monaten keine vollständige Begleichung fälliger Zahlungsverpflichtungen mehr gewährleistet werden kann.
Für die Nutzung des StaRUG müssen Apothekenbetreiber eine solide betriebswirtschaftliche Grundlage schaffen. Dazu zählen die regelmäßige Überwachung der Liquidität, die frühzeitige Identifikation wirtschaftlicher Risiken sowie eine sachliche Auseinandersetzung mit unprofitablen Geschäftsbereichen. Zusätzlich sind steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten konsequent zu erfüllen – Rückstände in diesen Bereichen schließen die Anwendung aus.
Ein zentrales Instrument des Verfahrens ist der Restrukturierungsplan. Dieser muss die wirtschaftliche Lage transparent darstellen, realistische Sanierungsmaßnahmen vorschlagen und von einer qualifizierten Mehrheit der Gläubiger (mindestens 75 Prozent) angenommen werden. Eine gerichtliche Bestätigung des Plans ist optional, kann aber zusätzliche Sicherheit schaffen – etwa bei Konflikten mit Einzelgläubigern oder zur Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen.
Besondere Herausforderungen bestehen in inhabergeführten Betrieben, in denen unternehmerische Entscheidungen häufig emotional geprägt sind. Doch Experten warnen: Wer Warnzeichen wie sinkende Roherträge, rückläufige Packungszahlen oder Liquiditätslücken ignoriert, läuft Gefahr, den optimalen Zeitpunkt für eine Sanierung zu verpassen. Das StaRUG setzt frühzeitiges, aktives Handeln voraus – nicht erst im Krisenfall, sondern bereits bei erkennbaren Risiken.
Apothekeninhaber sind daher gut beraten, sich mit den Möglichkeiten des StaRUG vertraut zu machen, rechtzeitig betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu analysieren und im Zweifel externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn nur wer frühzeitig gegensteuert, kann den Betrieb langfristig sichern – außerhalb der Insolvenz und mit voller unternehmerischer Kontrolle.
Kommentar:
Das wirtschaftliche Gleichgewicht vieler Apotheken ist ins Wanken geraten. Die Kombination aus politischer Reformblockade, steigenden Betriebskosten und wachsendem Marktdruck stellt für zahlreiche Betriebe eine existentielle Bedrohung dar. Dennoch fehlt es in vielen Fällen an einer konsequenten betriebswirtschaftlichen Vorsorge.
Das StaRUG bietet die Chance, wirtschaftliche Schwierigkeiten strukturiert und rechtssicher zu bewältigen – doch es wird bislang nur selten genutzt. Der Grund liegt nicht allein in der Komplexität des Verfahrens, sondern vor allem in einer Kultur der Verdrängung. Viele Apothekeninhaber hoffen auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, während die betriebliche Substanz weiter erodiert.
Sanierung darf nicht länger als Niederlage gelten, sondern muss als Ausdruck unternehmerischer Verantwortung verstanden werden. Wer die Zahlen ernst nimmt, Maßnahmen einleitet und professionell begleitet wird, kann den Betrieb stabilisieren, bevor die Insolvenz zur Pflicht wird. Das StaRUG ist kein Notnagel – es ist ein präventives Instrument. Und das macht es im aktuellen Umfeld relevanter denn je.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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