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Vollretaxierung wegen fehlender Dosierung: Ein Dauerärgernis in Apotheken

Die rechtlichen Hintergründe und Lösungsansätze

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Arzneimittelverordnung in Deutschland unterliegt klaren Vorgaben, darunter auch die Notwendigkeit der Angabe der Dosierung gemäß § 2 Abs. 1 Punkt 7 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Dieser Bericht beleuchtet die Problematik der Vollretaxierung von Apotheken aufgrund fehlender Dosierungsangaben in ärztlichen Verordnungen und hinterfragt die Verhältnismäßigkeit dieser Strafen. Zusätzlich wird eine Versicherungslösung vorgestellt, die Apotheken gegen Retaxationsrisiken absichert.

Die rechtlichen Grundlagen:


Gemäß § 2 Abs. 1 Punkt 7 der AMVV muss eine ärztliche Verschreibung die Dosierung des verordneten Arzneimittels enthalten. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel, wie beispielsweise wenn der Patient einen Medikationsplan hat oder eine schriftliche Dosierungsanweisung des Arztes vorliegt und auf dem Rezept vermerkt ist ("Dj"). Ebenso entfällt die Dosierungsangabe, wenn das Arzneimittel direkt an den Arzt abgegeben wird und in der Arztpraxis verabreicht wird.

Die Problemstellung:

In der Praxis stellt sich jedoch immer wieder das Problem der Vollretaxierung, wenn Dosierungsangaben fehlen. Ein konkretes Beispiel zeigt eine Apotheke, die im März 2022 eine Verordnung über "GRAZAX SUT N3 100 St. PZN 13905501" erhielt, jedoch ohne Angabe zur Dosierung. Fast ein Jahr später wurde diese Verschreibung vollständig retaxiert, was bei der Apotheke auf Unverständnis stößt. Es stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieser Strafe, insbesondere bei Medikamenten, die mit einer Beratung und Dosierungshinweisen an den Patienten abgegeben werden.

Ausnahmen und Einspruchsmöglichkeiten:

In bestimmten Fällen sollte geprüft werden, ob der Patient das Arzneimittel zum ersten Mal erhält, da die erste Einnahme oft unter ärztlicher Aufsicht erfolgen soll. In solchen Situationen wäre ein Einspruch gegen die Retaxation gerechtfertigt. Außerdem verbietet der Rahmenvertrag in § 6 Abs. 1 Buchst. d eine Retaxierung bei formellen Fehlern, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen.

Die Rolle der Versicherung:

Um sich vor Retaxationsrisiken abzusichern, wird die Versicherungslösung von Aporisk vorgestellt. Diese speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police deckt sämtliche relevanten Risiken ab und ermöglicht es Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich um mögliche Versicherungslücken sorgen zu müssen. Eine solche umfassende Absicherung kann einen erheblichen Beitrag zur finanziellen Stabilität und reibungslosen Betriebsführung einer Apotheke leisten.

Fazit:

Die Vollretaxierung von Apotheken aufgrund fehlender Dosierungsangaben in ärztlichen Verschreibungen ist ein wiederkehrendes Problem. Dieser Bericht betont die Notwendigkeit der korrekten Rezeptausstellung, einschließlich der Angabe zur Dosierung, um mögliche Retaxationen zu verhindern und die Patientenversorgung sicherzustellen. Gleichzeitig regt er zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Strafen und zur Nutzung von Versicherungslösungen wie Aporisk an, um die finanzielle Stabilität von Apotheken zu gewährleisten.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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