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Wenn ein Apothekerberuf an Long Covid zerbricht

Monatelange Symptome, fehlende Leistungsfähigkeit und ein mühsamer Weg zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Nach ihrer Corona-Infektion kämpfte eine Apothekerin mit anhaltender Erschöpfung, kognitiven Ausfällen und massiven Leistungseinbußen – die Rückkehr in den Berufsalltag blieb unmöglich. Erst nach langem Ringen erkennt ihre Versicherung die gesundheitlichen Langzeitfolgen als Grund für eine Berufsunfähigkeit an. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die strukturellen Hürden für Long-Covid-Betroffene und offenbart tieferliegende Defizite im Umgang mit unsichtbaren Krankheiten.

Eine Apothekerin, die infolge einer SARS-CoV-2-Infektion an langanhaltenden gesundheitlichen Einschränkungen leidet, hat nach einem langwierigen Verfahren Anspruch auf Leistungen aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schwer sich Versicherungen weiterhin mit der Anerkennung von Long Covid als Leistungsgrundlage tun – trotz wachsender medizinischer Erkenntnisse und steigender Zahl betroffener Erwerbstätiger.

Die Betroffene hatte sich während ihrer Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke mit dem Coronavirus infiziert. Trotz zunächst mildem Verlauf verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand wenige Wochen nach der akuten Infektion massiv. Sie entwickelte ein ausgeprägtes Fatigue-Syndrom, leidet bis heute unter kognitiven Einschränkungen, Wortfindungsstörungen, Konzentrationsschwäche, Herz-Kreislauf-Beschwerden sowie einer anhaltenden körperlichen Erschöpfung. Die gesundheitlichen Beschwerden führten zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit – die Rückkehr in ihren verantwortungsvollen pharmazeutischen Beruf war trotz mehrerer Versuche und ärztlich begleiteter Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr möglich.

Die Apothekerin stellte daraufhin einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente bei ihrem privaten Versicherer. Das Verfahren zog sich über mehrere Monate. Die Gesellschaft forderte eine Vielzahl medizinischer Unterlagen, Verlaufsdokumentationen und arbeitsplatzbezogene Gutachten an. Eine erste Einschätzung wurde vom Versicherer zurückhaltend formuliert – die Long-Covid-Diagnose wurde zwar formal anerkannt, die berufliche Relevanz der Einschränkungen aber in Zweifel gezogen.

Erst ein externes, fachärztlich begleitetes Gutachten brachte die Wende. Der Gutachter stellte fest, dass die Apothekerin nicht nur gesundheitlich stark eingeschränkt sei, sondern dass ihre Symptome unmittelbar mit den Anforderungen ihres Berufs kollidieren. Insbesondere die Fähigkeit zur fehlerfreien Prüfung und Abgabe von Rezepturarzneimitteln, zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben sowie zur Kommunikation mit Ärztinnen, Kunden und Mitarbeitenden sei durch die kognitive und körperliche Erschöpfung erheblich beeinträchtigt. Die Belastbarkeit sei selbst unter optimalen Bedingungen nicht wiederherstellbar.

Der Versicherer erkannte daraufhin eine dauerhafte Berufsunfähigkeit mit einer Minderung der beruflichen Leistungsfähigkeit von über 50 Prozent an – das vertraglich definierte Kriterium für den Leistungsfall war erfüllt. Die Betroffene erhält seither monatliche Rentenzahlungen.

Der Fall verdeutlicht die nach wie vor bestehende Lücke zwischen medizinischer Erkenntnis und versicherungsrechtlicher Realität. Long Covid ist mittlerweile als Krankheitsbild anerkannt, zahlreiche Studien belegen dessen Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem, das Herz-Kreislauf-System und die Leistungsfähigkeit. Dennoch bleibt die Durchsetzung von Leistungsansprüchen für viele Betroffene eine Hürde – insbesondere dann, wenn die Symptome nicht über bildgebende oder laborchemische Befunde eindeutig nachweisbar sind.

Zudem wird deutlich, dass auch das Berufsumfeld bei der Leistungsprüfung eine zentrale Rolle spielt. Die Anforderungen im Apothekenalltag – von der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente bis hin zur Verantwortung für Personal und Lagerhaltung – setzen eine hohe physische und psychische Belastbarkeit voraus. Für Personen, die diesen Anforderungen dauerhaft nicht mehr gerecht werden können, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ein entscheidender Baustein zur wirtschaftlichen Absicherung. Doch der Weg dorthin bleibt mühsam.

Kommentar: Long Covid – ein Prüfstein für das Verständnis von Arbeit und Absicherung

Der Fall der berufsunfähigen Apothekerin ist mehr als ein Einzelschicksal. Er ist Ausdruck eines Systems, das mit neuen Krankheitsbildern überfordert scheint – und mit einem Verständnis von Leistungsfähigkeit arbeitet, das nicht mehr zeitgemäß ist. Long Covid hat Zehntausende aus dem Erwerbsleben gerissen, oft still, oft ohne sichtbare Spuren. Die Realität der Betroffenen aber ist geprägt von Erschöpfung, Unsicherheit und dem Gefühl, nicht ernst genommen zu werden.

Private Versicherungen, deren Aufgabe es eigentlich wäre, in solchen Situationen Schutz zu bieten, agieren häufig zögerlich. Das Misstrauen gegenüber Symptomen, die sich nicht in Zahlen ausdrücken lassen, ist tief verwurzelt. Die Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit sind hoch – zu hoch für viele Erkrankte, die sich oft schon mit dem Alltag überfordert fühlen. Die Folge: Anerkennung erfolgt nur nach massivem Aufwand, mit langem Atem und meist unter Einbindung ärztlicher, juristischer und oft psychologischer Unterstützung. Viele schaffen diesen Weg nicht.

Das Problem ist strukturell. Solange Versicherungsverträge an starren Kriterien festhalten, solange Gutachten symptomorientiert statt tätigkeitsbezogen erstellt werden, solange bleibt Long Covid ein Problem ohne Systemantwort. Es braucht ein neues Verständnis davon, was Arbeitsfähigkeit bedeutet – nicht nur medizinisch, sondern auch gesellschaftlich. Die Vorstellung, man müsse „sichtbar krank“ sein, um Anspruch auf Unterstützung zu haben, ist angesichts einer Krankheit wie Long Covid unhaltbar.

Gleichzeitig zeigt der Fall, wie wichtig präzise berufliche Beschreibungen in Versicherungsverträgen sind. Wer seine konkrete Tätigkeit differenziert darstellt, schafft die Grundlage für eine realistische Leistungsprüfung. Das entlastet die Betroffenen allerdings nicht von der grundsätzlichen Herausforderung: eine Erkrankung erklären zu müssen, die weder im Röntgenbild noch im Blutbild auftaucht, aber das Leben dennoch grundlegend verändert.

Long Covid ist ein Spiegel: Es zeigt, wie sehr unser System auf standardisierte Krankheiten ausgelegt ist – und wie schwer es sich tut, mit Ambivalenz, Unsicherheit und Langzeitfolgen umzugehen. Die Anerkennung der Apothekerin war überfällig. Doch sie sollte nicht der Maßstab sein – sondern der Anfang eines neuen Verständnisses von Krankheit, Absicherung und gesellschaftlicher Verantwortung.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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