Die EU hat heute Mittag das neue Omnibus I & II-Paket vorgestellt. Wie bereits eine am vergangenen Samstag vorab bekanntgewordene Fassung vermuten lässt, nimmt die EU bedeutende Anpassung an der CSRD vor. Diese haben bis dato 20 der 27 EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. Sieben EU-Mitglieder, darunter auch Deutschland, haben dies bislang trotz verstrichener Frist nicht geschafft. Die EU führt hier nun einen „Stop the Clock“-Aufschub ein: „Die Umsetzung soll um 2 Jahre aufgeschoben werden“, erklärt Goldy Raimann, Gruppenleiterin Nachhaltigkeit bei der ASEW, ein zentrales Kernergebnis der veröffentlichten Omnibus-Pakete. „Ohne diese Anpassung wären eine ganze Reihe von Unternehmen in den EU-Mitgliedsländern mit geltenden nationalen CSRD-Gesetzen, nämlich diejenigen, die bislang noch keinen Nachhaltigkeitsbericht erarbeitet haben, berichtspflichtig geblieben, um dann in zwei Jahren wieder aus der Gruppe der Berichtspflichtigen herauszufallen.“
Dies hat mit einer weiteren Anpassung zu tun: Die Kommission konstatiert für die Berichtspflicht nämlich eine neue Unternehmensgröße. „Dies sind Betriebe, mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sowie einem jährlichen Nettoumsatz von 50 Millionen Euro“, gibt Laura Briese, Projektmanagerin Nachhaltigkeit bei der ASEW, zu bedenken. „Das bedeutet, dass für etwa 80 Prozent der bisher von der Berichtspflicht umfassten Unternehmen diese wieder entfällt.“
Doch auch wenn ein bedeutender Teil der bisher betroffenen Unternehmen nun nicht mehr von der Berichtspflicht erfasst sind, heißt das nicht: Schwamm drüber und Thema ad acta legen! Ganz im Gegenteil: „Auch wenn nun eine ganze Reihe an Unternehmen von einer Pflicht zum Bericht befreit wurden, sprechen Wettbewerbsgründe oder einfach die Zusammenarbeit mit besonders großen Unternehmen dafür, dennoch einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen“, gibt Goldy Raimann zu bedenken. „Hier besteht trotzdem noch ein Trickle-Down-Effekt, da viele eigentlich nicht berichtspflichtige Unternehmen größeren Unternehmen gegenüber dennoch Daten offenlegen müssen. Diese Unternehmen sollen dem Willen der EU-Kommission nach den freiwilligen Berichtsstandard (VSME) nutzen. Gerade KMU haben eine Schlüsselrolle in der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft inne. Die Unternehmen, die ihre Rolle verstanden haben, sollten deshalb auch weiterhin an ihren Nachhaltigkeitszielen arbeiten.“
Weitere Anpassungen gibt es bezüglich des Berichtsstandards ESRS. Der Umfang der ESRS-Datenpunkte soll erheblich reduziert und mehr Datenpunkte als freiwillig definiert werden. Auch werden die länger diskutierten sektorspezifischen Standards nicht mehr eingeführt und entfallen somit komplett. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch Prüfer soll künftig zudem statt hinreichender nur mehr begrenzte Sicherheit bei der Prüfung der Zahlen gelten.
Die veröffentlichten Omnibus-Pakete adressieren auch die EU-Taxonomie. „Für Unternehmen, die in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen und einen Nettoumsatz von bis zu 450 Millionen Euro haben, sieht der Omnibus-Vorschlag eine freiwillige Taxonomie-Berichterstattung vor“, erläutert Nina Hinrichs, Projektmanagerin Nachhaltigkeit bei der ASEW. „Dadurch reduziert sich die Zahl der taxonomiepflichtigen Unternehmen drastisch.“ Trotzdem sollten Unternehmen, die taxonomierelevante Tätigkeiten haben, zumindest Umsatz- und CAPEX-KPI melden. Zudem wird die Kommission ein Schnellverfahren ausarbeiten, um zu verhindern, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat eigene Vorschläge machen – und um den Prozess hier insgesamt zu beschleunigen.
Was bedeutet das nun für Stadtwerke? „Zuerst sollte überprüft werden, wie der Konsolidierungskreis im eigenen Unternehmen mit Mutter und weiteren Töchtern gesetzt ist“, gibt Goldy Raimann zu bedenken. „Die Unternehmensgrößen beziehen nämlich auch den Konsolidierungskreis (Unternehmensgruppen) ein. Falls diese Prüfung dann ergibt, dass man aus dem Adressatenkreis herausfällt, sollte geprüft werden, mit welchen Handelspartnern zusammengearbeitet wird. Daraus könnte nämlich weiterhin eine Notwendigkeit bestehen, die nachhaltigkeitsbezogenen Datenpunkte zu liefern.“
Deutlich detaillierter und mit viel Raum für Diskussionen behandeln wir die Ergebnisse der EU-Festlegungen in unserem kommenden Sustainability Spotlight „Omnibus Spezial“ am 5. März 2025 von 09:30 bis 10:30 Uhr, das exklusiv ASEW-Mitgliedern offensteht.
„Die ASEW beobachten die Lage rund um CSRD und ESRS natürlich weiterhin aufmerksam“, sagt Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW. „Unseren derzeit in Veröffentlichung befindlichen Leitfaden zur Doppelten Wesentlichkeitsanalyse entwickeln wir gezielt fort und arbeiten auch diese neuen Forderungen ein. Auch wenn sich hier eine Prämissenänderung in Bezug auf Nachhaltigkeit in Unternehmen abzeichnet, bleibt das Thema insgesamt hochaktuell und entscheidet mit über die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland bzw. Europa.“